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vsbericht-2012-vorabfassung

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Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten<br />

- 343 -<br />

aus wirkt der SWR auch an der Bekämpfung des internationalen Terrorismus<br />

und der Proliferation mit.<br />

GRU Der militärische Auslandsnachrichtendienst GRU (Glawnoje<br />

Raswedywatelnoje Uprawlenije) verfügt über ca. 12.000 Mitarbeiter,<br />

die schwerpunktmäßig mit der Informationsbeschaffung in den Bereichen<br />

Sicherheitspolitik und Militär befasst sind. Zu ihren Zielobjekten<br />

zählen Bundeswehr, NATO und andere westliche Verteidigungsstrukturen,<br />

aber auch militärisch nutzbare Technologien.<br />

FSB Der Inlandsnachrichtendienst FSB (Federalnaja Slushba Besopasnosti)<br />

verfügt über ein besonders breit gefächertes Aufgabenspektrum<br />

sowie über umfangreiche Befugnisse. Zu seinen Kernaufgaben gehören<br />

die zivile und militärische Spionageabwehr, die Beobachtung des<br />

politischen Extremismus sowie die Bekämpfung von Terrorismus und<br />

Organisierter Kriminalität (OK). Neben der Beteiligung an den fortdauernden<br />

Auseinandersetzungen im Nordkaukasus soll er die russische<br />

Industrie vor Wirtschaftsspionage und OK sowie ausländische<br />

Investoren vor Wirtschaftskriminalität schützen und proliferationsrelevante<br />

Aktivitäten in Russland unterbinden.<br />

Zu seinen Aufgaben zählen ferner die Sicherung der Staatsgrenzen<br />

und Grenzkontrollen, die Fernmeldesicherheit sowie die Sicherheit in<br />

der Informationstechnik.<br />

Außerdem betreibt der FSB in Russland eine intensive Internetüberwachung.<br />

Er verfügt über einen ständigen Zugriff auf den Datenverkehr,<br />

der über russische Anbieter von Internetzugängen abgewickelt<br />

wird. Zudem hat er dauerhaften Zugang zu Datenbanken russischer<br />

Telefongesellschaften, in denen Personendaten und Informationen<br />

über Telefonkunden und deren Telefongespräche erfasst sind. So<br />

können auch ausländische Staatsangehörige in sein Blickfeld geraten<br />

und gezielt überwacht werden, wenn sie in Russland das Internet<br />

nutzen oder telefonieren.<br />

Nach russischem Recht darf der FSB Einzelpersonen, z.B. offizielle<br />

Vertreter von Medien oder gesellschaftlichen Organisationen, verwarnen,<br />

wenn diese aus seiner Sicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.<br />

Betroffenen, die seine Vorgaben missachten, drohen Geld-<br />

oder Haftstrafen. Der FSB kann unter Verweis auf das Gesetz gegen<br />

missliebige Veröffentlichungen sowie unerwünschte Aktivitäten oppositioneller<br />

Kreise oder nichtstaatlicher Organisationen vorgehen. Im<br />

Juli <strong>2012</strong> trat in Russland ein Gesetz in Kraft, das Nichtregierungsorganisationen<br />

vorschreibt, sich als „ausländische Agenten“ registrieren<br />

zu lassen, wenn sie finanzielle Unterstützung aus dem Ausland

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