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vsbericht-2012-vorabfassung

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- 360 -<br />

Erfolg der<br />

Spionageabwehr –<br />

Exekutivmaßnahmen<br />

gegen syrische<br />

Agenten<br />

Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten<br />

tigsten Geheimdiensten zählen der allgemeine Nachrichtendienst<br />

Idarat Al-Mukhabarat Al-Amma, der militärische Nachrichtendienst<br />

Shu’bat Al-Mukhabarat-Al-Askarya, der politische Sicherheitsdienst<br />

Idarat Al-Amn Al-Siyasi sowie der Nachrichtendienst der Luftwaffe<br />

Jihaz Al-Mukhabarat-Li’l-Quwwat Al-Jawwiyya.<br />

Sowohl der allgemeine Nachrichtendienst als auch der militärische<br />

Nachrichtendienst waren im Jahr <strong>2012</strong> in Deutschland nachrichtendienstlich<br />

aktiv.<br />

2.2 Zielbereiche und Schwerpunkte der Informationsbeschaffung<br />

Die Aktivitäten der syrischen Nachrichtendienste in Deutschland dienen<br />

vor allem der Ausforschung von oppositionellen Gruppierungen<br />

und Einzelpersonen, die aus Sicht des Regimes eine Gefahr darstellen.<br />

Hierzu zählen islamistische und kurdische Gruppierungen sowie<br />

Regimekritiker und Menschenrechtsaktivisten.<br />

Mit der Ausweitung der Unruhen in Syrien konnte in Deutschland ein<br />

Anstieg der nachrichtendienstlichen Tätigkeit syrischer Dienste festgestellt<br />

werden. Die Spionageabwehr hat entsprechende Aktivitäten<br />

verstärkt überwacht und mehrere Personen identifiziert, die Kontakte<br />

zu einem syrischen Nachrichtendienst unterhielten.<br />

Die durch umfangreiche Vorermittlungen gewonnenen Informationen<br />

wurden dem GBA zur Verfügung gestellt, der daraufhin weitere Tatverdächtige<br />

identifizieren konnte. Schließlich wurden gegen insgesamt<br />

neun Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der<br />

geheimdienstlichen Agententätigkeit eröffnet.<br />

Im Zusammenhang mit den Verfahren wies das Auswärtige Amt am<br />

9. Februar <strong>2012</strong> vier syrische Diplomaten aus Deutschland aus. 245<br />

Im Dezember <strong>2012</strong> verurteilte das Kammergericht Berlin zwei Personen<br />

wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu Freiheitsstrafen,<br />

eine zu drei Jahren und drei Monaten, die andere zu zwei Jahren auf<br />

Bewährung. Die Verurteilten hatten die syrische Oppositionellenszene<br />

in Deutschland ausgespäht und die Informationen an syrische Dienste<br />

weitergegeben. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.<br />

Des Weiteren wies das Auswärtige Amt vor dem Hintergrund der poli-<br />

245 Grundlage der Ausweisung war Artikel 9 des WÜD (Wiener Übereinkommen über diplomatische<br />

Beziehungen).

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