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vsbericht-2012-vorabfassung

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Strafrechtliche<br />

Maßnahmen in<br />

Deutschland<br />

Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern<br />

(ohne Islamismus)<br />

- 315 -<br />

Verschiedene der DHKP-C nahestehende Vereine würdigten mit<br />

Gedenkveranstaltungen im Juni und September <strong>2012</strong> die bei<br />

Anschlägen auf Polizeiwachen in Istanbul (Türkei) getöteten Attentäter<br />

sowie einen im Juli <strong>2012</strong> bei seiner Festnahme durch die Polizei<br />

in Istanbul getöteten Aktivisten. Bei diesen Zusammenkünften wurden<br />

Erklärungen verlesen, in denen sich die DHKC zu den Attentaten<br />

bekannte.<br />

Anlässlich des 18. Jahrestags ihrer Parteigründung veranstaltete die<br />

DHKP-C am 21. April <strong>2012</strong> eine europaweite Gedenkveranstaltung in<br />

Lüttich (Belgien). Unter den ca. 300 Teilnehmern befanden sich auch<br />

Aktivisten aus Deutschland. In dem mit Parolen wie „Wir sind auf dem<br />

Weg und folgen der Spur von Mahir Cayan 229 und Dursun Karatas“<br />

geschmückten Veranstaltungssaal gedachten die Anwesenden mit<br />

einer Schweigeminute der „Märtyrer“ der Organisation. In einer politischen<br />

Erklärung wurde bekräftigt, dass die Rettung für die Völker<br />

allein im Sozialismus liege. Überall dort, wo der Imperialismus herrsche,<br />

gebe es nur Hunger, Armut und Massaker. Teilnehmer marschierten<br />

mit Fahnen auf und skandierten Parolen wie „Die DHKC ist<br />

der Name der Hoffnung“ und „Zittre Oligarchie! Die Partei/Front<br />

kommt“.<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> wurden folgende Strafverfahren gegen DHKP-C-Funk<br />

tionäre und Aktivisten geführt:<br />

− Am 9. Februar <strong>2012</strong> verurteilte das OLG Düsseldorf (Nordrhein-<br />

Westfalen) zwei türkische Staatsangehörige wegen Mitgliedschaft<br />

in der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C zu Freiheitsstrafen<br />

von vier bzw. sechs Jahren. Das Gericht wertete ihre<br />

Aktivitäten als Werbung von Mitgliedern, Beschaffung von Geldern<br />

und Bildung eines Rückzugsraums als unverzichtbaren Beitrag für<br />

die Ziele der Terrororganisation.<br />

− Am 23. Mai <strong>2012</strong> verurteilte der 6. Strafsenat des OLG München<br />

(Bayern) ein Ehepaar wegen Unterstützung der ausländischen<br />

terroristischen Vereinigung DHKP-C. Den beiden türkischen Staatsangehörigen<br />

wurde eine achtmonatige Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung<br />

zur Bewährung bzw. eine Geldstrafe auferlegt.<br />

− Das OLG Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) verurteilte am<br />

19. Juli <strong>2012</strong> eine Funktionärin der DHKP-C zu einer Freiheitsstrafe<br />

von sechs Jahren und neun Monaten wegen Mitgliedschaft in der<br />

229 Mitbegründer einer Vorgängerorganisation der DHKP-C, verstorben am 30. März 1972.

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