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Linksextremismus<br />

6. „Rote Hilfe e.V.“ (RH)<br />

Gründung: 1975<br />

Sitz: Göttingen (Bundesgeschäftsstelle)<br />

Mitglieder: 6.000 (2011: 5.600)<br />

in 48 Ortsgruppen<br />

Publikation: „DIE ROTE HILFE“<br />

vierteljährlich<br />

Die „Rote Hilfe e.V.“ (RH) wird von Linksextremisten unterschiedlicher<br />

ideologisch-politischer Ausrichtung getragen. Die Organisation definiert<br />

sich in ihrer Satzung als „parteiunabhängige, strömungsübergreifende<br />

linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“. Ihr Arbeitsschwerpunkt<br />

liegt in der Unterstützung von Straf- und Gewalttätern aus dem<br />

„linken“ Spektrum, die „wegen ihres politischen Engagements zum<br />

Ziel staatlicher Repression“ werden. So gewährt sie ihnen zu Anwalts-<br />

und Prozesskosten sowie Geldstrafen und Geldbußen finanzielle Beihilfen.<br />

Die RH versteht sich keineswegs als wohltätige Organisation zur<br />

Gefangenenunterstützung, sondern als „Solidaritätsorganisation für<br />

die gesamte Linke“, die den Betroffenen ausdrücklich auch politische<br />

Hilfe leisten will. So heißt es in einem Beitrag mit dem Titel „Die Rote<br />

Hilfe ist keine karitative Einrichtung“:<br />

„Die Unterstützung für die Einzelnen soll zugleich ein Beitrag zur Stärkung<br />

der Bewegung sein. Jede und Jeder, die sich am Kampf beteiligen,<br />

soll das in dem Bewußtsein tun können, daß sie auch hinterher,<br />

wenn sie Strafverfahren bekommen, nicht alleine dastehen.“<br />

(Homepage „ROTE HILFE E.V.“, 9. November <strong>2012</strong>)<br />

Die RH verkehrt damit die Verhältnisse der strafrechtlichen Ahndung<br />

und wendet sich indirekt gegen das Prinzip der wehrhaften Demokratie,<br />

das sie als staatliche Unterdrückung und „politische Verfolgung“<br />

diffamiert:<br />

„Außer der unmittelbaren Unterstützung für Betroffene sieht die Rote<br />

Hilfe ihre Aufgabe auch darin, sich im allgemeinen Sinn an der Ab-

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