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vsbericht-2012-vorabfassung

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Rechtsextremismus<br />

- 57 -<br />

die Verbote neonazistischer Gruppierungen – belegen Waffenbesitz<br />

bzw. -affinität von Angehörigen des rechtsextremistischen Spektrums:<br />

− Am 3. Mai <strong>2012</strong> fanden bei 16 Angehörigen der neonazistischen<br />

Gruppierung „Jagdstaffel D.S.T.“ („Deutsch-Stolz-Treu“) Durchsuchungsmaßnahmen<br />

der bayerischen Polizei statt, bei denen u.a.<br />

scharfe Munition, erlaubnispflichtige Schusswaffen und eine Vielzahl<br />

an verbotenen Gegenständen beschlagnahmt wurden, so<br />

z.B. Schlagringe und Messer.<br />

− Am 10. Mai <strong>2012</strong> verbot der Innenminister des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen die im Raum Köln angesiedelte neonazistische „Kameradschaft<br />

Walter Spangenberg“. Im Rahmen der 19 vollstreckten<br />

Durchsuchungsbeschlüsse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz<br />

stellte die Polizei u.a. zwei erlaubnispflichtige Schusswaffen<br />

sowie weitere Hieb- und Stichwaffen sicher.<br />

− Am 7. Juli <strong>2012</strong> fanden in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-<br />

Westfalen Durchsuchungsmaßnahmen bei fünf Angehörigen der<br />

gewaltbereiten Neonazi-Szene statt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen,<br />

die Bildung einer bewaffneten Gruppe beabsichtigt zu<br />

haben. Im Vorfeld der Maßnahmen wurden anlässlich von Ermittlungen<br />

im Zusammenhang mit dem natürlichen Tod einer Person<br />

aus dem Umfeld der Betroffenen zahlreiche Waffen und Munition<br />

sichergestellt. Die Ermittlungen zum Sachverhalt dauern noch an.<br />

− Bei Durchsuchungen im Zuge der Verbotsmaßnahmen gegen die<br />

neonazistischen Gruppierungen „Nationaler Widerstand Dortmund“<br />

(NWDO), „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) und<br />

„Kameradschaft Hamm“ (KS Hamm) wurden am 23. August <strong>2012</strong><br />

u.a. Schusswaffen, Schlagwerkzeuge, Stichwaffen sowie chemische<br />

Materialien (Schwarzpulver und Düngemittel) beschlagnahmt.<br />

Neben illegalen Waffen stellen die Sicherheitsbehörden bei Exekutivmaßnahmen<br />

gegen Rechtsextremisten regelmäßig auch erlaubnisfreie<br />

Schusswaffen wie Softair- bzw. Gotcha-Waffen oder funktionsunfähige<br />

Deko-Waffen fest. Deren Kauf und Besitz sind zwar legal,<br />

gleichwohl stellen auch diese Waffen ein Gefahrenmoment dar, z.B.<br />

weil ihre Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.<br />

Der auch diesbezüglich intensivierte Informationsaustausch zwischen<br />

Nachrichtendiensten und Polizei hat den Ermittlungsdruck auf Angehörige<br />

des gewaltbereiten rechtsextremistischen Spektrums deutlich<br />

erhöht.

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