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vsbericht-2012-vorabfassung

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- 332 -<br />

Aktivitäten in<br />

Deutschland<br />

Verurteilung von<br />

fünf Sikh-<br />

Terroristen<br />

Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern<br />

(ohne Islamismus)<br />

Organisationen gelistet.<br />

In Deutschland sind vor allem die BKI, die ISYF und die im Jahr 2008<br />

als Abspaltung von der BKI gegründete BKG aktiv. Diese Organisationen<br />

verfügen hierzulande über insgesamt etwa 780 Anhänger. Bisher<br />

sind von den genannten Organisationen im Bundesgebiet keine<br />

terroristischen Aktionen ausgegangen.<br />

Hauptziel der Sikh-Gruppierungen in Deutschland ist die propagandistische<br />

und vor allem die finanzielle Unterstützung der jeweiligen<br />

Mutterorganisation in Indien. Auf regelmäßig durchgeführten Kundgebungen<br />

wird die Kritik an der Politik der indischen Regierung mit<br />

Forderungen nach mehr Rechten für die Sikhs in Indien und einem<br />

eigenen Staat „Khalistan“ verbunden. Bei Versammlungen werden<br />

Geldspenden gesammelt. Einen Teil dieser Gelder dürften die Mutterorganisationen<br />

in Indien auch zur Finanzierung des bewaffneten<br />

Kampfes verwenden. Solche Spendengelder dienen ferner zur<br />

Unterstützung von Angehörigen der getöteten „Märtyrer“ extremistischer<br />

Sikh-Organisationen oder zur Finanzierung von Rechtshilfe für<br />

deren inhaftierte Anhänger.<br />

Am 17. Dezember <strong>2012</strong> verurteilte der 5. Strafsenat des OLG Frankfurt<br />

am Main vier indische Staatsangehörige u.a. wegen Mitgliedschaft<br />

in der terroristischen Vereinigung „Khalistan Zindabad Force“<br />

(KZF), darunter die beiden Hauptangeklagten, wegen mitgliedschaftlicher<br />

Beteiligung an der KZF, der Annahme eines Erbietens zum<br />

Mord sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer<br />

Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten bzw. vier Jahren.<br />

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden führenden KZF-<br />

Funktionäre von Deutschland aus u.a. in Anschlagsvorhaben auf<br />

Luftwaffenstützpunkte und auf den Führer einer Religionsgemeinschaft<br />

aus dem Sikh-Spektrum im indischen Bundesstaat Punjab<br />

sowie in die Planung und Durchführung eines Mordanschlags auf<br />

einen religiösen Sikh-Führer aus Indien bei einer Veranstaltung in<br />

Österreich eingebunden waren. Zwei weitere Angeklagten, welche<br />

die Aktivitäten der beiden Haupttäter in Deutschland unterstützt hatten,<br />

wurden zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten<br />

auf Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren<br />

gegen den fünften Angeklagten hatte das OLG abgetrennt und ihn<br />

bereits am 2. Oktober <strong>2012</strong> wegen Verstößen gegen das Waffengesetz<br />

zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

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