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vsbericht-2012-vorabfassung

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Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten<br />

Vertrauen im Dialog Die genannten Informationsangebote sollen den Unternehmern helfen,<br />

abstrakt geschilderte Gefährdungen dahingehend einzuschätzen,<br />

ob sie auch ihren eigenen Betrieb bedrohen könnten. Sie bieten<br />

Denkanstöße, bisher unbeachtete Risikofaktoren zu erkennen und zu<br />

konkretisieren. Letztlich sollen sie helfen, den Weg zu einem eigenen<br />

qualifizierten Sicherheitskonzept zu beschreiten.<br />

Das vielfältige Informationsangebot des BfV dient schließlich auch<br />

dazu, den kontinuierlichen Informationsfluss in die Unternehmen zu<br />

verstetigen und ihr Vertrauen in die Kompetenz der Verfassungsschutzbehörden<br />

zu festigen, denn nur unter dieser Voraussetzung<br />

wird der Verfassungsschutz als kompetenter Partner zur Aufklärung<br />

eines Verdachtsfalls hinzugezogen werden.<br />

3. Sensibilisierung im Bereich Proliferation<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit klärt das BfV über die Proliferationsthematik<br />

auf und sensibilisiert in Bezug auf die damit verbundenen<br />

Risiken (vgl. Berichtsteil Verfassungsschutz und Demokratie, Kap.<br />

VI).<br />

VII. Festnahmen und Verurteilungen<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> leitete der Generalbundesanwalt insgesamt 15 neue<br />

Ermittlungsverfahren im Bereich Spionage/Proliferation ein. Die<br />

Anzahl der Vorgänge liegt damit in etwa auf gleichem Niveau wie im<br />

Vorjahr (18 Vorgänge). Davon wurden 7 Ermittlungsverfahren wegen<br />

Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB), ein<br />

Verfahren wegen des Verdachts des Offenbarens von Staatsgeheimnissen<br />

(§ 95 StGB) sowie 3 Verfahren wegen des Verdachts der Landesverräterischen<br />

Ausspähung/ des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen<br />

(§ 96 StGB) geführt. Im selben Zeitraum wurden drei<br />

Haftbefehle erlassen und vollstreckt. Eine Person wurde wegen<br />

geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. Vier Personen<br />

wurden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das<br />

Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verhaftet.

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