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vsbericht-2012-vorabfassung

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Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern<br />

(ohne Islamismus)<br />

Die Jugendorganisation „Komalên Ciwan“ stellt bisweilen Informationen<br />

zu ihren Aktionen unmittelbar nach Durchführung im Internet ein<br />

und dokumentiert sie mit Bildern oder Videos. So wurde von der<br />

Schiffsbesetzung in Köln am 15. April <strong>2012</strong> bereits kurz nach der<br />

Besetzung auf der Internetplattform YouTube ein Video der Aktion<br />

eingestellt. Auch andere Besetzungsaktionen wurden mit<br />

entsprechenden Bildern auf der Internetseite der Jugendorganisation<br />

dargestellt.<br />

Während die PKK und ihre Teilorganisationen das Internet zunehmend<br />

als Mobilisierungs- und Rekrutierungsmedium nutzen, spielt es<br />

bei ihren Anhängern als Informationsmedium eine bedeutende Rolle,<br />

insbesondere die sogenannten Social Networks wie Facebook sind<br />

vor allem bei jüngeren Anhängern der PKK sehr beliebt. So werden<br />

gezielt Veranstaltungshinweise in diesen Foren verbreitet. Einige Teilorganisationen<br />

der „Komalên Ciwan“ betreiben zwischenzeitlich<br />

eigene Gruppen auf Facebook. Es handelt sich sowohl um offene als<br />

auch geschlossene Foren, d.h. um virtuelle Räume u.a. zum Austausch<br />

von Informationen und Meinungen. Während eine Teilnahme<br />

an den offenen Foren an keine Voraussetzungen geknüpft ist, müssen<br />

sich Teilnehmer an den geschlossenen Foren zunächst mit einem<br />

Nutzernamen und Passwort anmelden und erhalten nur nach Zustimmung<br />

des Administrators Zutritt.<br />

1.2.10 Strafverfahren gegen Funktionäre der PKK<br />

Auch im Jahr <strong>2012</strong> hatten sich wieder mehrere Führungsfunktionäre<br />

der Organisation vor Gericht zu verantworten:<br />

− Am 6. März <strong>2012</strong> verurteilte das OLG Frankfurt am Main (Hessen)<br />

einen kurdischstämmigen türkischen Staatsangehörigen wegen<br />

vereinsrechtlicher Verstöße rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe<br />

von einem Jahr. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der<br />

Angeklagte zwischen 2005 und 2007 als Gebietsleiter innerhalb<br />

der Kaderstruktur der PKK zunächst in Mainz (Rheinland-Pfalz)<br />

und danach in Darmstadt (Hessen) betätigt hatte.<br />

− Das Hanseatische OLG Hamburg verurteilte am 13. Februar 2013<br />

einen türkischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer<br />

ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von<br />

zweieinhalb Jahren. Das Gericht stellte fest, dass der Verurteilte<br />

als Gebietsleiter der PKK von Hamburg, Bremen, Kiel (Schleswig-<br />

Holstein) und Oldenburg (Niedersachsen) in den Jahren 2007 bis

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