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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 4<br />

nes hinaus. Eine Integration erfolgt daher über die wesentlichen Ergebnisse und Ziele des Landschaftsplanes<br />

in die Gesamtkonzeption des Flächennutzungsplanes, insbesondere in Bezug auf die<br />

Berücksichtigung bei der Darstellung neuer baulicher Entwicklungsflächen, wobei Abweichungen zwischen<br />

landschaftsplanerischer und städtebaulicher Ziele grundsätzlich möglich sind.<br />

Im Rahmen dieses Abstimmungs- und Integrationsprozesses fällt dem Landschaftsplan die Aufgabe<br />

zu, geplante Eingriffe in Natur und Landschaft durch die vorliegende Flächennutzungsplanung im Sinne<br />

der Eingriffsregelung (§§ 18 bis 21 BNatSchG) zu beurteilen. Eine abschließende Eingriffsbewertung<br />

im Rahmen der Bauleitplanung, wie im § 21 BNatSchG formuliert, erfolgt zwar auf der nachgeordneten<br />

Planungsebene, jedoch formuliert der Landschaftsplan hier Vorgaben aus übergeordneter<br />

Sicht für im FNP baulich neu beanspruchte Flächen sowie für Umnutzungen. Wesentliche Teile der<br />

textlichen Erläuterungen des Landschaftsplanes fließen in den Umweltbericht als eigenständigen Bestandteil<br />

dieser <strong>Begründung</strong> ein und bieten so eine Grundlage für eine qualifizierte Abwägung der jeweiligen<br />

Belange durch die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>).<br />

Der Landschaftsplan bleibt –unabhängig von der Integration in den Flächennutzungsplan- als eigenständiges<br />

Planwerk des Natur- und Landschaftsschutzes für das Gesamtgebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />

bestehen und ist auf den nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen, „soweit sie sich<br />

auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können" (§3 BbgNatSchG).<br />

Für den Bereich des ehemaligen Amtes und der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) wurde 1995 ein Landschaftsplan<br />

2 erarbeitet und durch das Landesumweltamt Brandenburg als seinerzeit zuständige Fachbehörde<br />

gebilligt. Im Jahr 2002 wurde von der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) eine Fortschreibung des Landschaftsplanes<br />

3 beauftragt. Da sich zu diesem Zeitpunkt das Amt <strong>Werder</strong> in Auflösung befand und die endgültige<br />

Konstellation des neuen Stadtgebietes noch nicht feststand, wurde die Fortschreibung gemeindebezogen<br />

durchgeführt.<br />

Die Fortschreibung erfolgte für das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> mit dem Ortsteil Petzow, sowie für Bliesendorf<br />

und Plötzin. Der Landschaftsplan 1995 wurde dabei in den wesentlichen Punkten übernommen.<br />

Die Änderungen bezogen sich auf Grund aktueller Dokumente übergeordneter Planungen und<br />

neuer Naturschutzrichtlinien (§32 BbgNatSchG und Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie) hauptsächlich auf<br />

die Bereiche: Einarbeitung und Auswertung übergeordneter Planungen , Bestandsaufnahme und –<br />

bewertung der Biotope, Überarbeitung der Faunadaten und Aufnahme anderer Schutzgüter und<br />

Raumnutzungen.<br />

Aus dem Erfordernis heraus, dass für die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) mit allen neuen Ortsteilen ein Gesamtflächennutzungsplan<br />

aufzustellen ist und aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen findet nun parallel zu<br />

diesem Flächennutzungsplanverfahren die Fortschreibung zu einem aktuellen Gesamtlandschaftsplan<br />

für die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) 4 . Mit Schreiben vom 27.09.2007 teilte die Untere Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises Potsdam-Mittelmark mit, dass der 2. Landschaftsplanentwurf in der Fassung vom Mai 2007 als<br />

aufgestellt gilt.<br />

1.2 Bestehende Teil-Flächennutzungspläne<br />

Für das Gebiet der heutigen Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) liegen insgesamt neun Teilflächennutzungspläne<br />

vor. Davon haben die Pläne von fünf Gemeinden des früheren Amtes <strong>Werder</strong> haben den Status von<br />

wirksamen Flächennutzungsplänen:<br />

� Flächennutzungsplan der Gemeinde Bliesendorf, wirksam seit 18.12.1998<br />

� Flächennutzungsplan der Gemeinde Glindow, wirksam seit 22.01.2001<br />

� Flächennutzungsplan der Gemeinde Kemnitz, wirksam seit 25.04.2000<br />

� Flächennutzungsplan der Gemeinde Phöben, wirksam seit 24.06.1998<br />

2 Landschaftsplan Amt <strong>Werder</strong>, Oktober 1995, bearbeitet durch Landschaft Planen & Bauen, Berlin, im Auftrag der Stadt <strong>Werder</strong><br />

(<strong>Havel</strong>)<br />

3 Fortschreibung Landschaftsplan <strong>Werder</strong>, bearbeitet durch YGGDRASIL, Büro für Geologie, Umwelt- und Landschaftsplanung,<br />

Berlin, Januar 2004<br />

4 Landschaftsplan der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>), festgestellte Fassung Mai 2007, erarbeitet durch PAN Planungsgesellschaft,<br />

Potsdam

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