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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 123<br />

Gemeinsame Landesplanungsabteilung die Vereinbarkeit dieser Darstellung mit den Zielen der Raumordnung<br />

nicht gegeben, da die Flächen sich gemäß LEPeV im großräumigen Freiraum und nicht innerhalb<br />

des Siedlungsbereiches befinden, so dass auf eine Darstellung verzichtet wird.<br />

Ortsteil Plötzin mit Gemeindeteilen Neu-Plötzin und Plessow - BESTAND<br />

In der Ortslage PLÖTZIN ist im Flächennutzungsplan von 1998 als Wohnbaufläche lediglich eine dreieckige,<br />

1,3 ha große Fläche zwischen Plötziner Chaussee und Glindower Weg dargestellt. Eine Bebauung<br />

in diesem Bereich ist derzeit noch nicht realisiert.<br />

Seit dem Vorentwurf wurden die dort angrenzenden, ehemals als gemischte Bauflächen dargestellten<br />

Flächen im Bereich Glindower Weg / Kammeroder Weg mit einer Größe von 2,1 ha in Anpassung an<br />

den entstandenen ausschließlichen Wohnhausbestand ebenfalls als Wohnbauflächen dargestellt.<br />

In der Ortslage PLESSOW waren im Flächennutzungsplan von 1998 keine Wohnbauflächen dargestellt.<br />

Mit Ausnahme des Sondergebietes waren alle Bauflächen als 'MD' – Dorfgebiet dargestellt. Aufgrund<br />

der ausschließlichen Wohnnutzung im nordwestlichen und südöstlichen Bereich der Ortslage<br />

sind diese Flächen im FNP entsprechend als Wohnbauflächen im Umfang von 3,3 ha und 0,9 ha dargestellt.<br />

Ortsteil Plötzin mit Gemeindeteilen Neu-Plötzin und Plessow - PLANUNG<br />

In der Ortslage PLÖTZIN, südlich der Ortslage, beidseitig des bestehenden landwirtschaftlichen Weges<br />

zwischen Bliesendorfer Weg und Kammeroder Weg, war bis zur Entwurfsfassung 08/2006 eine<br />

neue Wohnbaufläche mit einem Umfang von 1,6 ha dargestellt (PLÖ 1). Diese Fläche erschien der<br />

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) eine städtebaulich sinnvolle Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Flächen<br />

der Ortslage, da grundsätzlich eine Erschließung besteht und die Flächen von der Landesstraße<br />

und der von ihr ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen abgewandt ist. Eine Arrondierung der Ortslage<br />

nach Norden ist aufgrund von Erschließungsmängeln und den bestehenden gewerblichen Flächen, eine<br />

Arrondierung nach Westen aufgrund der Gemarkungsgrenze nicht möglich.<br />

In der Ortslage NEU-PLÖTZIN wurde aus dem Flächennutzungsplan von 1998 die dargestellte Wohnbaufläche<br />

zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Rosenweg mit einer Fläche von 2,8 ha in den FNP als<br />

Planung übernommen.<br />

Geplante Wohnbebauung Neu-Plötzin (PLÖ 4)<br />

Die frühere Gemeinde Plötzin hat im Gegensatz zu den meisten anderen heutigen Ortsteilen der Stadt<br />

<strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) in der Vergangenheit sehr verhalten neue Bauflächen ausgewiesen. In der eigentlichen<br />

Ortslage von Plötzin bestehen keine Verdichtungspotenziale mehr. Einige wenige Wohngebäude können<br />

lediglich noch auf der Wohnbaufläche zwischen Plötziner Chaussee und Glindower Weg am östlichen<br />

Ortsausgang entstehen. Dort besteht jedoch, wie oben erwähnt, eine Lärmbeeinträchtigung<br />

durch die Landestraße. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat während des bisherigen Verfahrens<br />

jedoch wiederholt keine Vereinbarkeit mit den landesplanerischen Vorgaben konstatiert, so<br />

dass auf eine Darstellung dieser Fläche verzichtet werden muss, um nicht die Genehmigungsfähigkeit<br />

des Flächennutzungsplanes zu gefährden.

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