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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 74<br />

dern, Moorbiotopen und den Gewässer der ehemaligen Tonstiche sind ebenso wie der Weinberg mit<br />

seinen Trockenbiotopen landschaftliche Besonderheiten innerhalb der sonst eher durch intensiven<br />

Nutzung gekennzeichneten Landschaft. Insgesamt betrachtet besitzt Töplitz ein hohes Potential für eine<br />

landschaftsbezogene Erholung. Dieses Potential führte dazu, dass sich Töplitz als einer der Erholungsschwerpunkte<br />

der heutigen Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) entwickelte.<br />

In Alt-Töplitz steht die Dorfkirche und ein Gehöft und in Leest stehen zwei Wohnhäuser unter Denkmalschutz.<br />

Alle vier historischen Dorfkerne (Alt- und Neu-Töplitz, Leest und Göttin) sind als große flächenhafte<br />

Bodendenkmale zu betrachten. Weitere 43 Bodendenkmale sind in Töplitz registriert. Von<br />

den sechs Änderungsbereichen grenzen 3 an Bodendenkmale an und ein weiterer liegt innerhalb eines.<br />

Schutzgebiete<br />

Töplitz liegt mit Ausnahme der Ortskerne (Alt- und Neu-Töplitz, Göttin und Leest) innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

„Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“. Der Wolfsbruch ist als Naturschutzgebiet<br />

und der alte Weinberg als Flächennaturdenkmal geschützt. Darüber hinaus liegt der gesamte<br />

<strong>Havel</strong>abschnitt in Töplitz einschließlich der Wublitz sowie die Niederungsbereiche Töplitzer Wiesen<br />

und Wolfsbruch innerhalb des europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere <strong>Havel</strong>niederung“. Gleichzeitig<br />

sind der <strong>Havel</strong>abschnitt oberhalb des kleinen Zernsees einschließlich einzelner Feuchtwiesenbereiche<br />

sowie der Wolfsbruch und Teile der Wublitz einschließlich der Uferbereiche als FFH-Gebiet Mittlere<br />

<strong>Havel</strong> – Ergänzung unter Schutz gestellt. Die Niederungsbereiche sind ebenfalls ausgewiesene Überschwemmungsgebiete<br />

nach § 100 BbgWG.<br />

TÖP 1: „Ergänzende Wohnbebauung in Leest, südlich An der Wublitz“ Größe ca. 0,6 ha<br />

Tiere und Pflanzen - Grabeland, Frischwiese (z.T. brachgefallen), Intensivobstanlage.<br />

- Nachbarbiotope: W: Wohngebiet, O: Feuerwehr, Wohngebiet, N: Straße, dahinter<br />

Acker und Intensivobstanlage, S: Hecke (von Bäumen überschirmt),<br />

dahinter Grabeland und Gärten.<br />

- Liegt innerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“.<br />

Boden - Podsolierte Braunerden aus sickerwasserbestimmten Sanden mit allgemeiner<br />

Funktionsausprägung.<br />

Wasser - Hohe Grundwasser-Verschmutzungsempfindlichkeit.<br />

- Keine Oberflächengewässer im Änderungsbereich oder daran anschließend.<br />

Klima - Freilandklimatop am Übergang zum Siedlungsklimatop.<br />

- für die Durchlüftung des Ortes zu sichernde Freiflächen gemäß LaPro.<br />

Luft - Geringe Hintergrundbelastung aufgrund von Hausbrand und Verkehr.<br />

Landschaft - Für eine dörfliche Struktur charakteristische, kleinflächige Nutzung mit Grabeland,<br />

Wiese und Obstanbau.<br />

Mensch - Der Änderungsbereich betrifft private Flächen, die für eine landschaftsbezogene<br />

Erholung nicht zur Verfügung stehen.<br />

Kultur- und Sachgüter - Der Änderungsbereich hat einen Abstand von etwa 200 m zum nächstgelegenen<br />

Baudenkmal.<br />

- Der historische Ortskern von Leest, der als flächenhaftes Bodendenkmal geschützt<br />

ist, grenzt unmittelbar östlich an den Änderungsbereich an.<br />

TÖP 2: „Alt-Töplitz - Ökologische Ferienhaussiedlung Zernsee“ Größe ca. 1,24 ha<br />

Tiere und Pflanzen - Ehemalige Gärtnerei mit hohem Flächenanteil versiegelter und verdichteter<br />

Flächen, ruderale Gras- und Staudenfluren auf sickerwasserbestimmten<br />

Sanden.<br />

- Nachbarbiotope: N, O, W: Ferien- und Wochenendhausbebauung, S: weitere<br />

Flächen der ehemaligen Gärtnere.

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