Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 96<br />
Kultur- und Sachgüter: mittleres Konfliktpotenzial<br />
- Die im ausgewiesenen Gebiet mögliche bauliche Entwicklung für Freizeit und Erholung<br />
führt nicht zur Überformung der historischen Siedlungsbereiche von Phöben.<br />
- Sind Änderungen der bisherige Bodennutzung im Bereich des registrierten Bodendenkmals<br />
erforderlich, muss im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Verfahren gemäß § 9<br />
BbgDSchG eine Genehmigung bei der Denkmalfachbehörde eingeholt werden.<br />
Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />
- Begrenzung von zusätzlicher Uferverbauung.<br />
- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />
- Vermeidung der Errichtung von Landschaftsbild unverträglichen Steganlagen.<br />
- Verbesserung der Zugänglichkeit des Uferbereiches für die Öffentlichkeit.<br />
Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />
Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />
Es handelt sich um eine Fläche im Siedlungsraum von Phöben und gleichsam im unmittelbaren Uferbereich<br />
der <strong>Havel</strong>. Es stehen sich die Anforderungen der wassergebundenen Freizeitnutzung mit denen<br />
des Natur- und Wasserschutzes gegenüber. Die betroffene Uferzone ist durch die ehemalige Bebauung<br />
und Freizeitnutzung erheblich vorbelastet. Eine erneute bauliche und wassersportliche Entwicklung<br />
wird in Abhängigkeit der konkreten Umsetzung, z.B. durch Errichtung von Steganlagen, zu<br />
weiteren Beeinträchtigungen der Uferzone führen.<br />
6.2.6.7 Ortsteil Plötzin<br />
PLÖ 1: „Neubebauung entlang der Neuen Dorfstraße in Neu-Plötzin“ Größe ca. 1,4 ha<br />
Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />
Beibehaltung der Wiesennutzung, Umwandlung der aufgelassenen Intensiv-Obstanlagen in Streuobstwiesen.<br />
Planung:<br />
Neudarstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit einer max. zulässigen GRZ von 0,4.<br />
Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: mittleres Konfliktpotential<br />
- Verlust von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />
Boden: mittleres Konfliktpotential<br />
- 0,84 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser: mittleres Konfliktpotential<br />
- Gefahr der Grundwasserverschmutzung durch Gewerbe im Mischgebiet durch die hohe<br />
Grundwasser-Verschmutzungsempfindlichkeit.<br />
- Bei Versickerung der anfallenden Niederschläge vorort ist mit keinen Auswirkungen auf<br />
das Grundwasser zu rechnen.<br />
- Es sind keine Auswirkungen auf den Kleinen Plessower See zu erwarten.<br />
Klima: geringes Konfliktpotential<br />
- Kleinräumige Siedlungserweiterung ohne mesoklimatische Auswirkungen.<br />
Luft: mittleres Konfliktpotential<br />
- Eine Ansiedlung von emittierenden Betrieben im Mischgebiet ist möglich. Die Einhaltung<br />
der Immissionswerte für die benachbarte Nutzung ist im nachgeordneten B-Planverfahren<br />
verbindlich zu regeln.<br />
Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />
- Ergänzt die gegenwärtig nur einseitige Bebauung entlang der Dorfstraße zu einer beidseitigen<br />
Bebauung.