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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 96<br />

Kultur- und Sachgüter: mittleres Konfliktpotenzial<br />

- Die im ausgewiesenen Gebiet mögliche bauliche Entwicklung für Freizeit und Erholung<br />

führt nicht zur Überformung der historischen Siedlungsbereiche von Phöben.<br />

- Sind Änderungen der bisherige Bodennutzung im Bereich des registrierten Bodendenkmals<br />

erforderlich, muss im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Verfahren gemäß § 9<br />

BbgDSchG eine Genehmigung bei der Denkmalfachbehörde eingeholt werden.<br />

Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />

- Begrenzung von zusätzlicher Uferverbauung.<br />

- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />

- Vermeidung der Errichtung von Landschaftsbild unverträglichen Steganlagen.<br />

- Verbesserung der Zugänglichkeit des Uferbereiches für die Öffentlichkeit.<br />

Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />

Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />

Es handelt sich um eine Fläche im Siedlungsraum von Phöben und gleichsam im unmittelbaren Uferbereich<br />

der <strong>Havel</strong>. Es stehen sich die Anforderungen der wassergebundenen Freizeitnutzung mit denen<br />

des Natur- und Wasserschutzes gegenüber. Die betroffene Uferzone ist durch die ehemalige Bebauung<br />

und Freizeitnutzung erheblich vorbelastet. Eine erneute bauliche und wassersportliche Entwicklung<br />

wird in Abhängigkeit der konkreten Umsetzung, z.B. durch Errichtung von Steganlagen, zu<br />

weiteren Beeinträchtigungen der Uferzone führen.<br />

6.2.6.7 Ortsteil Plötzin<br />

PLÖ 1: „Neubebauung entlang der Neuen Dorfstraße in Neu-Plötzin“ Größe ca. 1,4 ha<br />

Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />

Beibehaltung der Wiesennutzung, Umwandlung der aufgelassenen Intensiv-Obstanlagen in Streuobstwiesen.<br />

Planung:<br />

Neudarstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit einer max. zulässigen GRZ von 0,4.<br />

Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: mittleres Konfliktpotential<br />

- Verlust von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />

Boden: mittleres Konfliktpotential<br />

- 0,84 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />

Wasser: mittleres Konfliktpotential<br />

- Gefahr der Grundwasserverschmutzung durch Gewerbe im Mischgebiet durch die hohe<br />

Grundwasser-Verschmutzungsempfindlichkeit.<br />

- Bei Versickerung der anfallenden Niederschläge vorort ist mit keinen Auswirkungen auf<br />

das Grundwasser zu rechnen.<br />

- Es sind keine Auswirkungen auf den Kleinen Plessower See zu erwarten.<br />

Klima: geringes Konfliktpotential<br />

- Kleinräumige Siedlungserweiterung ohne mesoklimatische Auswirkungen.<br />

Luft: mittleres Konfliktpotential<br />

- Eine Ansiedlung von emittierenden Betrieben im Mischgebiet ist möglich. Die Einhaltung<br />

der Immissionswerte für die benachbarte Nutzung ist im nachgeordneten B-Planverfahren<br />

verbindlich zu regeln.<br />

Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />

- Ergänzt die gegenwärtig nur einseitige Bebauung entlang der Dorfstraße zu einer beidseitigen<br />

Bebauung.

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