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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 22<br />

- Verbesserung der touristischen Vermarktungsstrategie (Marketing – regionale Produkte)<br />

Im Planungszeitraum dieses Flächennutzungsplanes muss und möchte die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>), teilweise<br />

auch durch die Darstellungen dieses Flächennutzungsplanes vorbereitend, noch vorhandene<br />

Schwächen der touristischen Infrastruktur angehen und so weit möglich beheben Dies betrifft Sachverhalte<br />

wie den Mangel an Freizeitangeboten bei schlechtem Wetter, wie z.B. öffentliche oder kommerziell<br />

genutzte Sportanlagen, Tennishallen, Wellnesseinrichtungen und dgl. oder die zu geringe<br />

Ausdifferenzierung der Beherbergungsbetriebe. Darüber hinaus sind vor allem in Ortsteilen mehr Angebote<br />

für Urlaub auf dem Lande zu schaffen und im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen am Wasser<br />

die wassersportbezogenen Angebote weiter zu qualifizieren.<br />

4. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN UND FACHPLANUNGEN<br />

4.1 Übergeordnete Planungen<br />

Für die Landesplanung in Brandenburg ist seit 1.1.1996 die Gemeinsame Landesplanungsabteilung<br />

der Länder Berlin und Brandenburg zuständig. Durch diese wurden die folgenden Programme und<br />

Pläne aufgestellt, die landesplanerische Vorgaben enthalten:<br />

Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm (LEPro). Es ist 1998 in Kraft getreten und enthält den<br />

Grundkonsens für die räumliche Entwicklung beider Bundesländer. Sein Kern ist das Leitbild der dezentralen<br />

Konzentration.<br />

Der Gemeinsame Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin<br />

(LEPev) vom 21. März 1998. Er dient der Steuerung der Siedlungsentwicklung in Berlin und dem brandenburgischen<br />

Umland, also auch der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) und dient darüber hinaus auch dem großräumigen<br />

Freiraumschutz.<br />

Bereits vor der Institutionalisierung der GL wurde vom Land Brandenburg der Landesentwicklungsplan<br />

I (LEP I) erstellt, der die Orte mit mittel- und oberzentraler Versorgungsfunktion festlegte. Die darunter<br />

liegende zentralörtliche Hierarchie wurde bisher auf Ebene der Regionalplanung verbindlich festgelegt.<br />

Dem entspringt auch die derzeitige Zuordnung der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) als Grundzentrum mit Teilfunktionen<br />

eines Mittelzentrums.<br />

Das System der Zentralen Orte in Brandenburg befindet sich derzeit in Überarbeitung. Das Stufensystem<br />

der zentralen Orte soll dabei vereinfacht werden und deren Anzahl erheblich reduziert werden.<br />

Nach dem weit verfestigten Entwurfsstand des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg ist der<br />

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) eine mittelzentrale Funktion in Funktionsteilung mit der Stadt Beelitz zugeordnet.<br />

Mit dem Entwurf des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 21.08.2007 liegen<br />

in Aufstellung befindliche Ziele als sonstige Erfordernisse der Raumordnung vor.<br />

Die Festlegungskarte 1 zum Entwurf LEP B-B stellt den Bereich <strong>Werder</strong> und Glindow als Gestaltungsraum<br />

Siedlung dar, in dem gem. Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 2 Entwurf LEP B-B Siedlungsflächen zulässig sein<br />

sollen.<br />

In Siedlungen außerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung soll die Entwicklung von Siedlungsflächen<br />

nur im Rahmen des Eigenbedarfs dieser Siedlungsbereiche erfolgen. Gemäß Ziel 4.5 Abs. 2 beträgt<br />

der Eigenbedarf 0,5 ha pro 1000 Einwohner in den nächsten 10 Jahren, 2008 beginnend.<br />

4.1.1 Landesentwicklungsplan engerer Verflechtungsbereich<br />

Der Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsbereich Brandenburg-Berlin (LEPeV) definiert<br />

Kategorien der Siedlungsbereiche sowie die verschiedenen Freiraumkategorien. Der Zuwachs<br />

von Einwohnern und Arbeitsplätzen im engeren Verflechtungsbereich soll sich auf Berlin, die Gemein-

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