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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 83<br />

Landschaft: mittleres Konfliktpotential<br />

- Verlust siedlungsinterner Freiflächen mit der für <strong>Werder</strong> typischen Nutzung als Gärten und<br />

siedlungsnahen Obstanbauflächen.<br />

Mensch: geringes Konfliktpotential<br />

- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />

Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotential<br />

- Eine zukünftige Wohnbebauung hat keine relevanten Auswirkungen auf den Friedhof.<br />

Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />

- Erhalt wertvoller Obstbestände und Einzelbäume.<br />

- Verwendung von heimischen standortgerechten Laubbäumen oder hochstämmigen Obstgehölzen in<br />

den Gärten.<br />

- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />

- Wasserdurchlässige Befestigung der Wege- und Stellplatzflächen.<br />

- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Aufwertung siedlungsinterner oder siedlungsnaher<br />

Freiflächen zu erzielen.<br />

Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />

Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />

Die Änderung betrifft Freiflächen des Siedlungsgebietes in Form der für <strong>Werder</strong> typischen Nutzung als<br />

Gärten und siedlungsnahen Obstanbauflächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Besonders<br />

wertvolle und geschützte Biotope sind nicht betroffen. Unter Beachtung der zuvor genannten Maßnahmen<br />

kann annähernd eine Biotopqualität in den zukünftigen privaten Gärten erzielt werden, die der<br />

heutigen entspricht. Die Verluste die durch die Bebauung verursacht werden, können kurz- bis mittelfristig<br />

auf externen Kompensationsflächen ausgeglichen werden. Dies sollte vorrangig innerhalb des<br />

Siedlungsraumes <strong>Werder</strong>-Glindow umgesetzt werden.<br />

Die Ausgliederung des geplanten Wohngebietes aus dem LSG ist erforderlich.<br />

6.2.6.2 Ortsteil Bliesendorf<br />

BLI 1: „Ergänzende Wohnbebauung Schelmsteig/Lange Straße“ Größe ca. 0,3 ha<br />

Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />

Beibehaltung bzw. Wiederaufnahme der gegenwärtigen Nutzung.<br />

Planung:<br />

Neudarstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit einer max. zulässigen GRZ von 0,4.<br />

Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />

- Verlust von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />

Boden: mittleres Konfliktpotential<br />

- 0,18 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />

Wasser: geringes Konfliktpotential<br />

- Bei Versickerung der anfallenden Niederschläge vorort ist mit keinen Auswirkungen auf<br />

das Grundwasser zu rechnen.<br />

- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.<br />

Klima: geringes Konfliktpotential<br />

- Lückenschluss mit geringer Baudichte zwischen bereits bebauten Flächen ohne erhebliche<br />

Beeinträchtigung der Klimafunktion.<br />

Luft: geringes Konfliktpotential

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