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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 38<br />

5.2.4 Erhaltungssatzungen<br />

Die meisten der ehemaligen Gemeinden des Amtes <strong>Werder</strong> sowie die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) haben in<br />

der ersten Hälfte der 1990er Jahre Erhaltungssatzungen auf Basis des § 172 BauGB für ihre jeweiligen<br />

Siedlungskerne beschlossen. Erhaltungsgrund ist regelmäßig die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart<br />

des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 (1) Nr.1 BauGB, einige<br />

Gemeinden auch auf die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1)<br />

Nr.2 BauGB.<br />

Erhaltungssatzungen bestehen für die unten aufgeführten Ortsteile. Die genauen Geltungsbereiche der<br />

Satzungen sind im Bauamt der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) einsehbar.<br />

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) (1993), Erhaltungsgründe gem. § 172 (1) Nr.1 und Nr. 2 BauGB<br />

� Geltungsbereich: Heutiges Sanierungsgebiet Innenstadt plus Hoher Weg bis einschließlich Bismarckhöhe,<br />

Brandenburger Straße bis Kugelweg, Potsdamer westl. Straßenseite, Eisenbahnstraße<br />

bis Kastanienweg<br />

� Genehmigungsbedürftig: Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung<br />

baulicher Anlagen<br />

Für den identischen Geltungsbereich wurde 1993 durch die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ebenfalls eine Gestaltungssatzung<br />

beschlossen. Ziel dieser Satzung ist, das charakteristische Stadtbild der Altstadt zu<br />

erhalten. Die getroffenen Regelungen sollen dazu beitragen, dass die städtebauliche Eigenart des Gebietes<br />

erhalten bleibt, sich Neu-, Um- und Anbauten in die historische Umgebung einfügen.<br />

Bliesendorf (1997) , Erhaltungsgründe gem. § 172 (1) Nr.1 und Nr. 2 BauGB<br />

� Geltungsbereich: Dorfstraße, jeweils teilweise Poststraße, Glindower Weg, Busendorfer Straße,<br />

Plötziner Straße, Emstaler Straße und Lehniner Straße<br />

� Genehmigungsbedürftig: Abbruch, Änderungen der Gestaltung und Nutzung sowie die Errichtung<br />

von baulichen Anlagen, auch wenn sie bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sind.<br />

Glindow (1993), Erhaltungsgrund gem. § 172 (1) Nr.1 BauGB<br />

� Geltungsbereich: Kietz, Luise-Jahn-Straße, Rahdener Platz, Teile der Dr.-Külz-Straße und der<br />

Glindower Dorfstraße<br />

� Genehmigungsbedürftig: Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung<br />

baulicher Anlagen<br />

Kemnitz (1997), Erhaltungsgründe gem. § 172 (1) Nr.1 und Nr. 2 BauGB<br />

� Geltungsbereich: Teilbereich der Kemnitzer Dorfstraße westlich der Seestraße und Graben zwischen<br />

Bahntrasse und Einmündung in den Plessower See<br />

� Die Erhaltung bezieht sich auf die dörfliche Eigenart und Gestaltung der Bebauung an der Dorfstraße<br />

inkl. der Hof- und Gartenflächen, die Verwendung von ortstypischen Baumaterialien, die artengerechte<br />

Vegetation in Vor- und Hausgärten, die behutsame Einfügung von Neubauten und die Erhaltung<br />

des Grabens mit angrenzenden Wiesen, der Feuchtvegetation und der Einbindung in den<br />

Landschaftsraum.<br />

� Genehmigungsbedürftig: Abbruch, Änderungen der Gestaltung und Nutzung sowie die Errichtung<br />

von baulichen Anlagen, auch wenn sie baulich genehmigungsfreie Vorhaben sind.<br />

Petzow ( 1993), Erhaltungsgründe gem. § 172 (1) Nr.1 und Nr. 2 BauGB<br />

� 2 Geltungsbereiche: Gesamte Ortslage Petzow mit Schloss und Park, Ziegelkomplex Löcknitz<br />

� Genehmigungsbedürftig: Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung<br />

baulicher Anlagen<br />

� In beiden Satzungsbereichen befinden sich zum Teil zwischenzeitlich eingetragene Denkmalbereiche.<br />

Phöben (1994), Erhaltungsgründe gem. § 172 (1) Nr.1 und Nr. 2 BauGB<br />

� Geltungsbereich: Hauptstraße, Fährstraße, Mittelstraße, Bergstraße und Bundschuhstraße

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