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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 91<br />

Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />

- Erschließung durch die angrenzende Gewerbefläche.<br />

- Ausgleich vorrangig durch Aufforstung und Waldumbau im räumlichen Zusammenhang mit den angrenzenden<br />

Waldflächen.<br />

Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />

Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />

Es handelt sich um eine Erweiterung der vorhandenen Industrie- und Gewerbeflächen unter Inanspruchnahme<br />

von Waldflächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft entstehen insbesondere durch die erhebliche Flächenversiegelung und den Verlust<br />

der Waldfläche mit Bedeutung als Lebensraum und für die Erholungsnutzung. Der Eingriff ist nicht innerhalb<br />

der Fläche kompensierbar. Die Kompensation soll aufgrund des Verlustes von Waldflächen<br />

vorrangig durch Aufforstung und alternativ durch Maßnahmen des ökologischen Waldumbaus stattfinden.<br />

Die Ausgliederung des geplanten Mischgebietes aus dem LSG und eine Waldumwandlung ist erforderlich.<br />

6.2.6.5 Ortsteil Petzow<br />

PET 1: „Erweiterung Campingplatz Riegelspitze“ Größe ca. 0,75 ha<br />

Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />

Natur- und landschaftsverträgliche Entwicklung.<br />

Planung:<br />

Neudarstellung im Flächennutzungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Zeltplatz.<br />

Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />

- Beanspruchung von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />

- Mögliche Beeinträchtigung des westlich angrenzenden Waldstreifens und Feuchtgebietes.<br />

- Liegt innerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“.<br />

Boden: mittleres Konfliktpotential<br />

- Vorbelastung durch vorhandene Bebauung.<br />

- Keine nennenswerte Bodenneuversiegelung durch Versorgungsanlagen des Zeltplatzes.<br />

Wasser: mittleres Konfliktpotential<br />

- Mittlere bis hohe Gefahr der Grundwasserverschmutzung bei Leckagen von wassergefährdeten<br />

Stoffen.<br />

- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.<br />

Klima: geringes Konfliktpotential<br />

- Kleinräumige Siedlungserweiterung ohne mesoklimatische Auswirkungen.<br />

Luft: geringes Konfliktpotential<br />

- Der zusätzliche Hausbrand, der durch die neue Bebauung entstehen wird, führt zu keiner<br />

relevanten Veränderung der lufthygienischen Situation.<br />

Mensch: geringes Konfliktpotential<br />

- Die vorgesehene Entwicklung des brachliegenden, unzugänglichen und durch die Bauruine<br />

belasteten Geländes wird die Erholungseignung des Gebietes erhöhen.<br />

Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />

- Aufgrund der Abschirmung durch Wald, angrenzende Bebauung und Geländeerhöhung<br />

entsteht keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Fernwirkung.

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