Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 72<br />
Luft - Aufgrund der Nähe zur stark befahrenen B 1 ist von einer erhöhten lufthygienischen<br />
Belastung auszugehen.<br />
Landschaft - Charakteristische Nutzung mit Frischwiese und Obstanbauflächen am Ortsrand.<br />
- Deutlich erlebbares Relief.<br />
Mensch - Aufgrund der Nähe zur stark befahrenen B 1 ist von einer Vorbelastung der<br />
Landschaft und des Siedlungsbereiches durch Lärm und Schadstoffausstoß<br />
der Verkehrs auszugehen. Der Änderungsbereich hat daher keine besondere<br />
Eignung für eine landschaftsbezogene Erholung.<br />
Kultur- und Sachgüter - In Neu-Plötzin gibt es keine Baudenkmale.<br />
- Die Bodendenkmale in Neu-Plötzin liegen außerhalb des Änderungsbereiches.<br />
Zum nächstgelegenen wird ein Abstand von etwa 100 m eingehalten.<br />
PLÖ 2: „Neue Wohnbebauung westlich Plessower Hauptstraße in Plessow“ Größe ca. 0,5 ha<br />
Tiere und Pflanzen - Frischwiese, Intensivacker.<br />
- Nachbarbiotope: W; N: Mischgebiet, S: Intensivacker, O: Allee (Hauptstraße),<br />
auf der anderen Seite Wohnbebauung.<br />
Boden - Vergleyte, podsolige Braunerden aus grundwasserbestimmten Sanden mit<br />
allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser - Hohe Grundwasser-Verschmutzungsempfindlichkeit.<br />
- Der Abstand zum Großen Plessower See beträgt 500 m.<br />
Klima - Freilandklimatop am Übergang zum Siedlungsklimatop.<br />
- Gemäß Lapro gehört der Änderungsbereich zu Freiflächen, die für die Belüftung<br />
des Ortes von Bedeutung sind.<br />
Luft - Aufgrund der Nähe zur stark befahrenen B 1 ist von einer erhöhten lufthygienischen<br />
Belastung.<br />
Landschaft - Ackerfläche in Ortsrandlage am Übergang zu großflächigen Erwerbsgartenbauflächen.<br />
- Deutlich erlebbares Relief.<br />
Mensch - Der Änderungsbereich und die durch intensive Nutzung gekennzeichnete<br />
angrenzende Landschaft haben keine besondere Bedeutung für eine landschaftsbezogenen<br />
Erholung.<br />
Kultur- und Sachgüter - An der Plessower Hauptstraße befinden sich vier Baudenkmale.<br />
- Der Änderungsbereich gehört zum historischen Ortskern, der als großes<br />
flächenhaftes Bodendenkmal zu betrachten ist.<br />
PLÖ 4: „Neue Wohnbebauung südlich Neue Dorfstraße in Neu-Plötzin“ Größe ca. 2,78 ha<br />
Tiere und Pflanzen - Frischwiese, Gärten.<br />
- N, W: Wohngebiet, S: Frischwiese, Wohngebiet, Straße, O: Frischwiese,<br />
Wohngebiet, Gartenland.<br />
Boden - Braunerden und Gley-Braunerden aus Sand mit allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser - Hohe Grundwasser-Verschmutzungsempfindlichkeit.<br />
- Der Abstand zum kleinen Plessower See beträgt 300 m.<br />
Klima - Freilandklimatop am Übergang zum Siedlungsklimatop.<br />
- Änderungsbereich liegt im Bereich der Hangkante, an der reliefbedingter<br />
Kaltluftabfluss wirksam ist.