Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 143<br />
8.1.5 Entwicklungsflächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
Wie bereits mehrfach in dieser <strong>Begründung</strong> dargestellt und erläutert befinden sich einige der geplanten<br />
Bauflächen im Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> und den Ortsteilen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
(LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“. Im Laufe des bisherigen Verfahrens wurden der Anteil<br />
dieser Flächen zischen der Vorentwurfsfassung 10/2005 und der Entwurfsfassung 08/2006 bereits reduziert,<br />
da überwiegend seitens des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
(MLUV) Bedenken bezüglich der Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild vorgetragen<br />
wurden, die nicht der Abwägung durch die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) unterliegen.<br />
Für die unten folgenden Bauflächen innerhalb des LSG wurde die Einleitung eines Ausgliederungsverfahren<br />
aus dem Landschaftsschutz gemäß § 28 (7) BbgNatSchG in Aussicht gestellt.<br />
Entsprechend der herrschenden Rechtspraxis im Land Brandenburg, ist ein Flächennutzungsplan mit<br />
Darstellungen von Bauflächen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten nicht genehmigungsfähig, da<br />
diese Darstellungen zum Zeitpunkt der Genehmigung - vor der in Aussicht gestellten Ausgliederung -<br />
gegen Landesrecht verstoßen würden. Dies stellte sich in aller Deutlichkeit erst im Laufe des bisherigen<br />
Verfahrens, nach der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes, Stand 08/2006 heraus.<br />
Dementsprechend ist in der vorliegenden Fassung des FNP <strong>2020</strong>, um die Genehmigungsfähigkeit des<br />
Planwerks nicht zu gefährden, auf die Darstellung der unten aufgeführten geplanten Bauflächen zu<br />
verzichten. Diese werden daher nur hier in der <strong>Begründung</strong> erläutert und in ihrer Abgrenzung zeichnerisch<br />
dargestellt. Das MLUV hat für diese Flächen die Einleitung eines Ausgliederungsverfahren bei<br />
Vorlage einer konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) in Aussicht gestellt. Das bedeutet für die unten<br />
stehenden Flächen, dass nach Inkrafttreten des FNP parallel zu einem Bebauungsplanverfahren<br />
ein Ausgliederungsverfahren aus dem LSG sowie ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für<br />
die jeweiligen Flächen nötig wird.<br />
Es handelt sich dabei um insgesamt neun Flächen:<br />
Ortsteil Glindow:<br />
GLI 2 Gemischte Baufläche Klaistower-/Alpenstraße (0,7 ha)<br />
GLI 3 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „Östlich Dr.-Külz-Straße“ (1,5 ha)<br />
GLI 4 Gemischte Baufläche in einer Tiefe von 50 m östlich Dr.-Külz-Straße, nördlich Sportplatz<br />
(0,5 ha)<br />
Ortsteil Kemnitz:<br />
KEM 1 Gewerbliche Baufläche östlich des Gewerbegebietes Kolonie Zern (4,9 ha)<br />
Ortsteil Töplitz<br />
TÖP 1 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „An der Wublitz“ in Leest (0,6 ha)<br />
TÖP 2 Sonderbaufläche Ferienhausgebiet „Am Mühlenberg“ in Alt-Töplitz (1,3 ha)<br />
TÖP 3 Wohnbaufläche südlich „Am Mittelsteig“ (0,4 ha)<br />
TÖP 5 Wohnbaufläche südlich Kanalweg (0,2 ha)<br />
Stadt <strong>Werder</strong><br />
WER 4 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „Elsebruchweg“ (5,9 ha)<br />
Im Folgenden werden die Entwicklungsflächen nach Ortsteilen gegliedert noch einmal einzeln erläutert<br />
und zeichnerisch dargestellt:<br />
Stadt <strong>Werder</strong><br />
WER 4 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung am Elsebruchweg<br />
Die Fläche mit einer Größe von 5,9 ha war bereits in der Vorentwurfsfassung und der 1. Entwurfsfassung<br />
des Flächennutzungsplanes enthalten, musste dann aber aufgrund der Anregungen des MLUV<br />
von den Darstellungen ausgenommen werden. Zwischenzeitlich liegt nach einer erneuten Anfrage eine<br />
In-Aussichtstellung der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet nach Einleiten eines Bebauungsplanverfahrens<br />
vor.