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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 143<br />

8.1.5 Entwicklungsflächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

Wie bereits mehrfach in dieser <strong>Begründung</strong> dargestellt und erläutert befinden sich einige der geplanten<br />

Bauflächen im Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> und den Ortsteilen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

(LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“. Im Laufe des bisherigen Verfahrens wurden der Anteil<br />

dieser Flächen zischen der Vorentwurfsfassung 10/2005 und der Entwurfsfassung 08/2006 bereits reduziert,<br />

da überwiegend seitens des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

(MLUV) Bedenken bezüglich der Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild vorgetragen<br />

wurden, die nicht der Abwägung durch die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) unterliegen.<br />

Für die unten folgenden Bauflächen innerhalb des LSG wurde die Einleitung eines Ausgliederungsverfahren<br />

aus dem Landschaftsschutz gemäß § 28 (7) BbgNatSchG in Aussicht gestellt.<br />

Entsprechend der herrschenden Rechtspraxis im Land Brandenburg, ist ein Flächennutzungsplan mit<br />

Darstellungen von Bauflächen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten nicht genehmigungsfähig, da<br />

diese Darstellungen zum Zeitpunkt der Genehmigung - vor der in Aussicht gestellten Ausgliederung -<br />

gegen Landesrecht verstoßen würden. Dies stellte sich in aller Deutlichkeit erst im Laufe des bisherigen<br />

Verfahrens, nach der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes, Stand 08/2006 heraus.<br />

Dementsprechend ist in der vorliegenden Fassung des FNP <strong>2020</strong>, um die Genehmigungsfähigkeit des<br />

Planwerks nicht zu gefährden, auf die Darstellung der unten aufgeführten geplanten Bauflächen zu<br />

verzichten. Diese werden daher nur hier in der <strong>Begründung</strong> erläutert und in ihrer Abgrenzung zeichnerisch<br />

dargestellt. Das MLUV hat für diese Flächen die Einleitung eines Ausgliederungsverfahren bei<br />

Vorlage einer konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) in Aussicht gestellt. Das bedeutet für die unten<br />

stehenden Flächen, dass nach Inkrafttreten des FNP parallel zu einem Bebauungsplanverfahren<br />

ein Ausgliederungsverfahren aus dem LSG sowie ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für<br />

die jeweiligen Flächen nötig wird.<br />

Es handelt sich dabei um insgesamt neun Flächen:<br />

Ortsteil Glindow:<br />

GLI 2 Gemischte Baufläche Klaistower-/Alpenstraße (0,7 ha)<br />

GLI 3 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „Östlich Dr.-Külz-Straße“ (1,5 ha)<br />

GLI 4 Gemischte Baufläche in einer Tiefe von 50 m östlich Dr.-Külz-Straße, nördlich Sportplatz<br />

(0,5 ha)<br />

Ortsteil Kemnitz:<br />

KEM 1 Gewerbliche Baufläche östlich des Gewerbegebietes Kolonie Zern (4,9 ha)<br />

Ortsteil Töplitz<br />

TÖP 1 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „An der Wublitz“ in Leest (0,6 ha)<br />

TÖP 2 Sonderbaufläche Ferienhausgebiet „Am Mühlenberg“ in Alt-Töplitz (1,3 ha)<br />

TÖP 3 Wohnbaufläche südlich „Am Mittelsteig“ (0,4 ha)<br />

TÖP 5 Wohnbaufläche südlich Kanalweg (0,2 ha)<br />

Stadt <strong>Werder</strong><br />

WER 4 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „Elsebruchweg“ (5,9 ha)<br />

Im Folgenden werden die Entwicklungsflächen nach Ortsteilen gegliedert noch einmal einzeln erläutert<br />

und zeichnerisch dargestellt:<br />

Stadt <strong>Werder</strong><br />

WER 4 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung am Elsebruchweg<br />

Die Fläche mit einer Größe von 5,9 ha war bereits in der Vorentwurfsfassung und der 1. Entwurfsfassung<br />

des Flächennutzungsplanes enthalten, musste dann aber aufgrund der Anregungen des MLUV<br />

von den Darstellungen ausgenommen werden. Zwischenzeitlich liegt nach einer erneuten Anfrage eine<br />

In-Aussichtstellung der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet nach Einleiten eines Bebauungsplanverfahrens<br />

vor.

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