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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 53<br />

6.1.3.4 Europäische Vogelschutzgebiete<br />

Gemäß der Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 (EU-Vogelschutzrichtlinie) ist die Bundesrepublik<br />

Deutschland verpflichtet, anhand fachlicher Kriterien die geeignetesten Vogellebensräume als besondere<br />

Schutzgebiete zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten im Gebiet der EU zu gewährleisten.<br />

Das Land Brandenburg hatte 1997 bereits 12 Gebiete an die EU-Kommission gemeldet.<br />

Nach Auffassung der EU-Kommission ist Deutschland, mit den bisherigen Meldungen seinen Verpflichtungen<br />

nicht hinreichend nachgekommen. Nach fachlicher Prüfung der geeignetesten IBA-<br />

Gebiete durch das Landesumweltamt Brandenburg sind auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung<br />

vom 07.07.2004 für das Land Brandenburg weitere 19 Gebiete an die EU-Kommission<br />

gemeldet worden, darunter auch die “Mittlere <strong>Havel</strong>niederung“ mit einer Größe von 25.024 ha.<br />

Der nördliche Teil des Stadtgebietes von <strong>Werder</strong>, etwa ab halber Höhe des Zernsees, liegt innerhalb<br />

des gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebietes.<br />

Charakteristisch für dieses Schutzgebiet sind die Niederungsflächen der <strong>Havel</strong>aue mit typischen<br />

eutrophen Flussseen und ausgedehnten Grünlandbereichen (mit Stromtalwiesen und Niedermooren).<br />

Es ist durch relativ starkes Relief (Grundmoränenkuppen, Dünenzüge usw.) strukturiert und besitzt bedeutende<br />

Trockenlebensräume.<br />

Es stellt einen bedeutenden Lebensraum für Brut- und Zugvögel dar und hat insbesondere globale Bedeutung<br />

als Rastgebiet der Saatgans. Darüber hinaus besitzt es eine europaweite Bedeutung als Brutgebiet<br />

für Zwergrohrdommel, Schwarz-, Rotmilan, Große Rohrdommel, Uferschnepfe, Fischadler.<br />

Schutzzweck und Entwicklungsziel ist die Erhaltung, der Schutz und die Wiederherstellung der Vogelarten<br />

des Anhangs I der Richtlinie 79/409/EWG, der Zug- und Wasservogelarten und ihrer Lebensräume.<br />

Bezogen auf das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> erfolgt die dauerhafte Sicherung als Teil des LSG „Potsdamer<br />

Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ und teilweise durch das NSG „Wolfsbruch“.<br />

Durch die Integration der Vogelschutzgebiete in das Schutzgebietssystem Natura 2000, treffen die<br />

Verpflichtungen der FFH-Richtlinie wie Verschlechterungsverbot und Verträglichkeitsprüfung auch auf<br />

diese zu (vgl. vorangegangenes Kapitel).<br />

6.1.3.5 Weitere geschützte Flächen, Objekte und Einzelarten<br />

Flächennaturdenkmale<br />

Flächennaturdenkmale sind eine Schutzkategorie, die zwar nicht im geltenden Naturschutzgesetz enthalten<br />

sind, die aber als übergeleitetes DDR-Rechtsgut Fortbestand haben (in Landesrecht übergeleitete<br />

Schutzgebiete gem. § 15 der 1. DVO zum Landeskulturgesetz der DDR). Im Stadtgebiet von <strong>Werder</strong><br />

befinden sich 5 Flächennaturdenkmale.<br />

Mit dem Beschluss Nr. 133-19/87 des Kreistages Potsdam wurde am 1.7.1987 folgendes Gebiet unter<br />

Schutz gestellt:<br />

FND „Uferwiesen Plessower See“<br />

Es handelt sich um eine typisch ausgebildete Pfeifengraswiese am Ostufer des Großen Plessower<br />

Sees südlich des Kesselberges, die aufgrund der Artenausstattung von landesweiter Bedeutung ist.<br />

Schutzziel ist die Erhaltung dieser Pfeifengras-Feuchtwiese mit bedeutenden Vorkommen der vom<br />

Aussterben bedrohter Pflanzenarten Sumpfknabenkraut (Orchis palustris), Lungenenzian (Gentiana<br />

pneumonanthe), Sumpfläusekraut (Pedicularis palustris) sowie 11 stark gefährdeter und 26 gefährdeter<br />

Pflanzenarten. Die Feuchtwiese ist durch eine Dauergrünlandbewirtschaftung ohne Umbruch mit<br />

einem an den Bestand angepassten Mahdzeitpunkt und –turnus zu erhalten und zu entwickeln.<br />

Weitere vier Gebiete wurden am 4.4.1990 mit dem Beschluss Nr. 76-7/90 des Kreistages Potsdam unter<br />

Schutz gestellt:<br />

FND „Alter Weinberg“

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