Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 23<br />
den mit potenziellem Siedlungsbereich (Typ 1) sowie weitere Siedlungsschwerpunkte (Typ 2) konzentrieren.<br />
Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) gehört zu den im LEPeV in Ziel 1.1.1 festgelegten potenziellen Siedlungsbereichen<br />
(Typ 1) im engeren Verflechtungsraum. Die Gemeinden der Typ 1 - Kategorie haben Priorität<br />
in der räumlichen Entwicklung und stellen Angebotsräume für Wohnungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen<br />
sowie für Infrastruktureinrichtungen dar. Der zeichnerisch festgesetzte potenzielle Siedlungsbereich<br />
umfasst ein Gebiet, dass sich etwa von der Kolonie Zern über das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> bis<br />
nach Glindow auf Höhe der Glindower Alpen erstreckt.<br />
Gemäß LEPeV sollen im engeren Verflechtungsraum vor allem auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln,<br />
einschließlich der Fahrgastschifffahrt schnell erreichbare und verkehrsgünstig gelegene Schwerpunkte<br />
für die Erholung ausgewiesen und ausgebaut werden. Es sollen gezielt Erholungs-, Freizeit- und<br />
Sportangebote geschaffen werden und dabei die geeigneten natürlichen und schiffbaren Gewässer mit<br />
genutzt werden. Um negative Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten, wird es als<br />
erforderlich angesehen, das Freizeitangebot vielfältig und standortbezogen zu gestalten.<br />
Die Stadt <strong>Werder</strong> gehört zu den Handlungsschwerpunkten des Brandenburger Teils des engeren Verflechtungsraumes.<br />
Die Handlungsziele für <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) sind der Ausgleich funktionaler Defizite und<br />
die Konzentration der Siedlungsentwicklung.<br />
Die Darstellung der Siedlungsbereiche in den Ortsteilen entspricht in den meisten Fällen in etwa den<br />
realen Siedlungsbereichen der Ortslagen. Abweichend ist in Glindow der gesamte Siedlungsbereich<br />
südlich der Glindower Alpen und in Töplitz der Siedlungsbereich von Alt-Töplitz südlich des Hafens<br />
nicht als solcher dargestellt. Dies gilt auch für Petzow für den gesamten Bereich nördlich von Schloss<br />
und Kirche. Von der Baumgartenbrücke über das Mühlenfeld bis zu den Glindower Alpen ist eine<br />
Grünzäsur festgelegt. Als Grünzäsuren werden Landschafträume markiert, die als Freiraum zwischen<br />
Siedlungsbereichen und als Bestandteil eines Freiraumverbundsystems zu erhalten sind. Gemäß Ziel<br />
3.2.1 ist im Verlauf von Grünzäsuren das Zusammenwachsen bislang voneinander getrennter Siedlungsbereiche<br />
und Splittersiedlungen zu verhindern.<br />
Die übrigen Flächen im Stadtgebiet sind als Freiräume mit großflächigem Ressourcenschutz und mit<br />
besonderem Schutzanspruch definiert. In den Freiräumen mit großflächigem Ressourcenschutz kann<br />
gemäß Ziel 2.1.2 Siedlungserweiterung ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sonstige öffentlich-rechtliche<br />
Vorschriften nicht berührt sind, die öffentliche und technische Erschließung gesichert ist<br />
und ein nachweislicher Bedarf für die Inanspruchnahme vorliegt und eine Entwicklung innerhalb bestehender<br />
Siedlungsbereiche nicht möglich sind. Auf Flächen, die sich im Freiraum mit besonderem<br />
Schutzanspruch befinden, ist eine Siedlungserweiterung gemäß Ziel 2.2.2 unzulässig.<br />
Bezogen auf die festgelegten Freiraumkategorien befinden sich nahezu sämtliche Flächen südlich der<br />
B 1 in der Kategorie: Freiraum mit großflächigem Ressourcenschutz. Ausgenommen sind die Flächen<br />
südlich von Bliesendorf, die Löcknitz und die Glindower Alpen. Diese unterliegen dem besonderen<br />
Schutzanspruch.<br />
Nördlich der B 1 unterliegen in den Ortsteilen Derwitz und Plötzin mit Ausnahme eines Streifens entlang<br />
der Bundesstrasse und den Ortslagen sämtliche Flächen dem besonderen Schutzanspruch, in<br />
der Stadt <strong>Werder</strong> der Stadtwald und das Ufer des Großen Plessower Sees, in Kemnitz und Phöben in<br />
unterschiedliche Breite der Uferbereich der <strong>Havel</strong> und der Wachtel- und Haakberg sowie in Töplitz der<br />
gesamte Westen und Norden der Insel.<br />
4.1.2 Regionalplanung<br />
Für die Region <strong>Havel</strong>land-Fläming existiert derzeit keine rechtswirksame regionalplanerische Grundlage<br />
in Form eines Regionalplans. Ein integrierter Regionalplan <strong>Havel</strong>land-Fläming wurde am 11. Juni<br />
1997 von der Regionalversammlung als Satzung beschlossen, mit Beschluss vom 18. Dezember 1997<br />
geändert und mit Bescheid des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 23. Februar<br />
1998 durch Genehmigung für verbindlich erklärt. Die Bekanntmachung des Regionalplanes erfolgte<br />
am 11. September 1998 im Amtlichen Anzeiger, Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 37, S.<br />
1022. Diese Bekanntmachung war jedoch fehlerhaft, was durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts<br />
Frankfurt (Oder) vom 9. Oktober 2002 zur Nichtigkeit des Planes führte.