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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 23<br />

den mit potenziellem Siedlungsbereich (Typ 1) sowie weitere Siedlungsschwerpunkte (Typ 2) konzentrieren.<br />

Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) gehört zu den im LEPeV in Ziel 1.1.1 festgelegten potenziellen Siedlungsbereichen<br />

(Typ 1) im engeren Verflechtungsraum. Die Gemeinden der Typ 1 - Kategorie haben Priorität<br />

in der räumlichen Entwicklung und stellen Angebotsräume für Wohnungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

sowie für Infrastruktureinrichtungen dar. Der zeichnerisch festgesetzte potenzielle Siedlungsbereich<br />

umfasst ein Gebiet, dass sich etwa von der Kolonie Zern über das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> bis<br />

nach Glindow auf Höhe der Glindower Alpen erstreckt.<br />

Gemäß LEPeV sollen im engeren Verflechtungsraum vor allem auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln,<br />

einschließlich der Fahrgastschifffahrt schnell erreichbare und verkehrsgünstig gelegene Schwerpunkte<br />

für die Erholung ausgewiesen und ausgebaut werden. Es sollen gezielt Erholungs-, Freizeit- und<br />

Sportangebote geschaffen werden und dabei die geeigneten natürlichen und schiffbaren Gewässer mit<br />

genutzt werden. Um negative Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten, wird es als<br />

erforderlich angesehen, das Freizeitangebot vielfältig und standortbezogen zu gestalten.<br />

Die Stadt <strong>Werder</strong> gehört zu den Handlungsschwerpunkten des Brandenburger Teils des engeren Verflechtungsraumes.<br />

Die Handlungsziele für <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) sind der Ausgleich funktionaler Defizite und<br />

die Konzentration der Siedlungsentwicklung.<br />

Die Darstellung der Siedlungsbereiche in den Ortsteilen entspricht in den meisten Fällen in etwa den<br />

realen Siedlungsbereichen der Ortslagen. Abweichend ist in Glindow der gesamte Siedlungsbereich<br />

südlich der Glindower Alpen und in Töplitz der Siedlungsbereich von Alt-Töplitz südlich des Hafens<br />

nicht als solcher dargestellt. Dies gilt auch für Petzow für den gesamten Bereich nördlich von Schloss<br />

und Kirche. Von der Baumgartenbrücke über das Mühlenfeld bis zu den Glindower Alpen ist eine<br />

Grünzäsur festgelegt. Als Grünzäsuren werden Landschafträume markiert, die als Freiraum zwischen<br />

Siedlungsbereichen und als Bestandteil eines Freiraumverbundsystems zu erhalten sind. Gemäß Ziel<br />

3.2.1 ist im Verlauf von Grünzäsuren das Zusammenwachsen bislang voneinander getrennter Siedlungsbereiche<br />

und Splittersiedlungen zu verhindern.<br />

Die übrigen Flächen im Stadtgebiet sind als Freiräume mit großflächigem Ressourcenschutz und mit<br />

besonderem Schutzanspruch definiert. In den Freiräumen mit großflächigem Ressourcenschutz kann<br />

gemäß Ziel 2.1.2 Siedlungserweiterung ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sonstige öffentlich-rechtliche<br />

Vorschriften nicht berührt sind, die öffentliche und technische Erschließung gesichert ist<br />

und ein nachweislicher Bedarf für die Inanspruchnahme vorliegt und eine Entwicklung innerhalb bestehender<br />

Siedlungsbereiche nicht möglich sind. Auf Flächen, die sich im Freiraum mit besonderem<br />

Schutzanspruch befinden, ist eine Siedlungserweiterung gemäß Ziel 2.2.2 unzulässig.<br />

Bezogen auf die festgelegten Freiraumkategorien befinden sich nahezu sämtliche Flächen südlich der<br />

B 1 in der Kategorie: Freiraum mit großflächigem Ressourcenschutz. Ausgenommen sind die Flächen<br />

südlich von Bliesendorf, die Löcknitz und die Glindower Alpen. Diese unterliegen dem besonderen<br />

Schutzanspruch.<br />

Nördlich der B 1 unterliegen in den Ortsteilen Derwitz und Plötzin mit Ausnahme eines Streifens entlang<br />

der Bundesstrasse und den Ortslagen sämtliche Flächen dem besonderen Schutzanspruch, in<br />

der Stadt <strong>Werder</strong> der Stadtwald und das Ufer des Großen Plessower Sees, in Kemnitz und Phöben in<br />

unterschiedliche Breite der Uferbereich der <strong>Havel</strong> und der Wachtel- und Haakberg sowie in Töplitz der<br />

gesamte Westen und Norden der Insel.<br />

4.1.2 Regionalplanung<br />

Für die Region <strong>Havel</strong>land-Fläming existiert derzeit keine rechtswirksame regionalplanerische Grundlage<br />

in Form eines Regionalplans. Ein integrierter Regionalplan <strong>Havel</strong>land-Fläming wurde am 11. Juni<br />

1997 von der Regionalversammlung als Satzung beschlossen, mit Beschluss vom 18. Dezember 1997<br />

geändert und mit Bescheid des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 23. Februar<br />

1998 durch Genehmigung für verbindlich erklärt. Die Bekanntmachung des Regionalplanes erfolgte<br />

am 11. September 1998 im Amtlichen Anzeiger, Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 37, S.<br />

1022. Diese Bekanntmachung war jedoch fehlerhaft, was durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts<br />

Frankfurt (Oder) vom 9. Oktober 2002 zur Nichtigkeit des Planes führte.

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