Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 42<br />
Schutzgut Quelle Zielaussage<br />
Wasser Wasserhaushaltsgesetz<br />
(WHG)<br />
Brandenburgisches<br />
Wassergesetz<br />
(BbgWG)<br />
Luft Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
inkl. Verordnungen<br />
Sicherung der Gewässer als Bestandteile des Naturhaushaltes und als Lebensraum<br />
für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der<br />
Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer<br />
ökologischen Funktionen.<br />
Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit<br />
und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare<br />
Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt<br />
von ihnen abhängigen Landökoysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf<br />
deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige<br />
Entwicklung gewährleistet wird.<br />
Das Wohl der Allgemeinheit erfordert insbesondere, dass<br />
� nutzbares Wasser in ausreichender Menge und Güte zur Verfügung<br />
steht und die öffentliche Wasserversorgung nicht gefährdet wird,<br />
� Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von Boden verhütet<br />
werden,<br />
� die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte<br />
für Pflanzen und Tiere sowie ihre Bedeutung für das Bild und den Erholungswert<br />
der Landschaft sowie für Erholung, Freizeit und Sport berücksichtigt<br />
werden,<br />
� das Wasserrückhaltevermögen und die Selbstreinigungskraft der Gewässer<br />
gesichert und , soweit erforderlich, wiederhergestellt oder verbessert<br />
werden,<br />
sich wasserwirtschaftliche Maßnahmen in den örtlichen und überörtlichen<br />
landschaftsräumlichen Zusammenhang einfügen.<br />
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,<br />
der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
(Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens<br />
von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen<br />
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />
Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
durch Geräusche sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines<br />
hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />
Klima Brandenburger Naturschutzgesetz<br />
(BbgNatSchG)<br />
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG)<br />
und Brandenburger<br />
Naturschutzgesetz<br />
(BbgNatSchG)<br />
Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem<br />
Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung, insbesondere durch zunehmende<br />
Nutzung erneuerbarer Energien, besondere Bedeutung zu. Auf<br />
den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen<br />
Klimas, ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
hinzuwirken. Wald und sonstige Gebiete mit günstiger kleinklimatischer<br />
Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln<br />
und, soweit erforderlich, wiederherzustellen.<br />
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft<br />
auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen<br />
auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und<br />
unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />
Direkte, für das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> relevante Ziele von Fachplänen existieren nur in Form der<br />
Landschaftsplanung. Anderweitige Fachpläne aus den Bereichen des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechtes<br />
liegen für <strong>Werder</strong> nicht vor.<br />
Landschaftsrahmenplan<br />
Der Landschaftsrahmenplan Potsdam-Mittelmark in der Fassung des Jahres 2006 stellt als Fachplan<br />
auf der Grundlage des Landschaftsprogramms Brandenburg die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landkreis Potsdam-Mittelmark dar. Das<br />
Entwicklungskonzept des Landschaftsrahmenplans stellt Entwicklungsziele und Vorranggebiete für<br />
den Arten- und Biotopschutz, den Boden- und Wasserschutz sowie für Landschaftsbild und Erholung