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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 42<br />

Schutzgut Quelle Zielaussage<br />

Wasser Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG)<br />

Brandenburgisches<br />

Wassergesetz<br />

(BbgWG)<br />

Luft Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

inkl. Verordnungen<br />

Sicherung der Gewässer als Bestandteile des Naturhaushaltes und als Lebensraum<br />

für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der<br />

Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer<br />

ökologischen Funktionen.<br />

Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit<br />

und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare<br />

Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt<br />

von ihnen abhängigen Landökoysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf<br />

deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige<br />

Entwicklung gewährleistet wird.<br />

Das Wohl der Allgemeinheit erfordert insbesondere, dass<br />

� nutzbares Wasser in ausreichender Menge und Güte zur Verfügung<br />

steht und die öffentliche Wasserversorgung nicht gefährdet wird,<br />

� Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von Boden verhütet<br />

werden,<br />

� die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte<br />

für Pflanzen und Tiere sowie ihre Bedeutung für das Bild und den Erholungswert<br />

der Landschaft sowie für Erholung, Freizeit und Sport berücksichtigt<br />

werden,<br />

� das Wasserrückhaltevermögen und die Selbstreinigungskraft der Gewässer<br />

gesichert und , soweit erforderlich, wiederhergestellt oder verbessert<br />

werden,<br />

sich wasserwirtschaftliche Maßnahmen in den örtlichen und überörtlichen<br />

landschaftsräumlichen Zusammenhang einfügen.<br />

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,<br />

der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

(Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens<br />

von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen<br />

durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />

Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

durch Geräusche sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines<br />

hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.<br />

Klima Brandenburger Naturschutzgesetz<br />

(BbgNatSchG)<br />

Landschaft Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG)<br />

und Brandenburger<br />

Naturschutzgesetz<br />

(BbgNatSchG)<br />

Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem<br />

Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung, insbesondere durch zunehmende<br />

Nutzung erneuerbarer Energien, besondere Bedeutung zu. Auf<br />

den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen<br />

Klimas, ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

hinzuwirken. Wald und sonstige Gebiete mit günstiger kleinklimatischer<br />

Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln<br />

und, soweit erforderlich, wiederherzustellen.<br />

Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft<br />

auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen<br />

auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und<br />

unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.<br />

Direkte, für das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> relevante Ziele von Fachplänen existieren nur in Form der<br />

Landschaftsplanung. Anderweitige Fachpläne aus den Bereichen des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechtes<br />

liegen für <strong>Werder</strong> nicht vor.<br />

Landschaftsrahmenplan<br />

Der Landschaftsrahmenplan Potsdam-Mittelmark in der Fassung des Jahres 2006 stellt als Fachplan<br />

auf der Grundlage des Landschaftsprogramms Brandenburg die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landkreis Potsdam-Mittelmark dar. Das<br />

Entwicklungskonzept des Landschaftsrahmenplans stellt Entwicklungsziele und Vorranggebiete für<br />

den Arten- und Biotopschutz, den Boden- und Wasserschutz sowie für Landschaftsbild und Erholung

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