Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 148<br />
Vorgesehene Entwicklung als Wohnbaufläche, südlich „Am Mittelsteig“ in Alt-Töplitz (TÖP 3)<br />
TÖP 5 Wohnbaufläche südlich „Kanalweg“<br />
Diese 0,2 ha große Fläche war bereits Bestandteil von großflächigeren Darstellungen geplanter<br />
Wohnbauflächen am Kanalweg in der Vorentwurfs- und der 1. Entwurfsfassung des FNP. Auf Grund<br />
einer Nichtvereinbarkeit mit den Zielen des Landschaftsschutzes und der Raumordnung musste auf<br />
eine Darstellung der Flächen im Weiteren verzichtet werden. Nach einer erneuten Anfrage wurde für<br />
den unten dargestellten Bereich eine Ausgliederung aus dem LSG bei einem Bebauungsplanverfahren<br />
in Aussicht gestellt. Da die Flächendarstellung die Verkehrsfläche des Kanalweges einbezieht, handelt<br />
es sich um zwei Baugrundstücke.<br />
Vorgesehene Entwicklung als Wohnbaufläche, südlich „Kanalweg“ in Alt-Töplitz (TÖP 5)<br />
8.1.6 Flächen für den Gemeinbedarf<br />
Die Gemeinbedarfsausstattung eines Ortes dient der umfassenden Daseinsvorsorge der Bevölkerung<br />
mit sozialen, kulturellen und kirchlichen sowie bildungs- und verwaltungstechnischen Einrichtungen. In<br />
der Regel werden die Einrichtungen von der öffentlichen Hand der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt,<br />
befinden sich aber auch in privater Trägerschaft.<br />
Zu den Gemeinbedarfseinrichtungen zählen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, ältere und behinderte<br />
Menschen, Krankenhäuser uns sonstige Gesundheitseinrichtungen, Schulen und Bildungsstätten,<br />
kulturelle und kirchliche Einrichtungen sowie Sicherheits-, Ordnungseinrichtungen und Verwaltungseinrichtungen.