Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 142<br />
8.1.4.7 Sonstige Sonderbauflächen<br />
Unter den sonstigen Sonderbauflächen sind die zusammengefasst, deren Zweckbestimmung im Sinne<br />
der Baunutzungsverordnung (§§ 10, 11 BauNVO) keine Sondergebiete sind, die der Freizeit und Erholung<br />
dienen.<br />
Zweckbestimmung ‚Großflächiger Einzelhandel’ (GEH) Stadtgebiet <strong>Werder</strong> - BESTAND<br />
Das auf dem Strengfeld bestehende und planungsrechtlich gesicherte Einkaufszentrum mit Baumarkt<br />
ist im Bestand als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel in einem<br />
Umfang von 5,8 ha dargestellt.<br />
Die im wirksamen Flächennutzungsplan Plötzin von 1998 mit einem Umfang von 2,2 ha dargestellte<br />
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚großflächiger Einzelhandel’ im Gewerbegebiet an der B 1<br />
wird nicht mehr dargestellt, da diese geplante Nutzung durch Bebauungsplanänderung nicht weiter<br />
verfolgt wird. Im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) besteht kein weiterer Bedarf an großflächigem Einzelhandelsflächen.<br />
Zweckbestimmung ‚ Einzelhandel’ (EH) Stadtgebiet <strong>Werder</strong> – PLANUNG<br />
Auf dem Strengfeld ist auf der Siedlungsbrache an der B 1 die Ansiedlung von nicht zentrenrelevantem<br />
und nicht großflächigen Einzelhandel sowie von Dienstleistungen auf einer Fläche von rd. 2 ha vorgesehen.<br />
Diese Nutzungen wären auch auf gemischten Bauflächen möglich, was jedoch auch einen<br />
Wohnanteil bedeuten würde. Dieser ist aufgrund der Lage an der B 1 städtebaulich nicht gewünscht,<br />
so dass Sonderbauflächen dargestellt werden. Für diese Fläche befindet sich ein Bebauungsplan, der<br />
den bestehenden Bebauungsplan „Strengfeld“ ändert, in Aufstellung. Die Abwägung öffentlicher und<br />
privater Belange findet kurzfristig auf dieser konkreteren Ebene statt, so dass von einer Darstellung als<br />
geplante Baufläche im vorliegenden FNP verzichtet wird.<br />
Zweckbestimmung ‚Bildung’ (B) Ortsteil Plötzin - BESTAND<br />
Im Gemeindeteil Plessow befindet sich östlich der Plessower Hauptstraße die Sonderbaufläche des<br />
Bildungszentrums des Bundesfinanzministeriums, welches sich baulich sowie durch Stellplatzflächen<br />
in den vergangenen Jahren sukzessive nach Norden erweitert hat. In der vorliegenden Fassung des<br />
FNP wurde gegenüber dem Flächennutzungsplan Plötzin von 1998 die Sonderbaufläche entsprechend<br />
des derzeitigen Bestandes um 1,2 ha erweitert dargestellt, die nun eine Fläche von 5,7 ha aufweist.<br />
Die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche lautet B = 'Bildung'.<br />
Zweckbestimmung ‚Recycling- und Lagerplatz’ Ortsteil Plötzin - BESTAND<br />
An der südwestlichen Gemarkungsgrenze südlich der Ortslage Plötzin befindet sich eine Sonderbaufläche<br />
mit einem Flächenumfang von 1,8 ha, die Zweckbestimmung ist 'Recycling- und Lagerplatz'.<br />
Der im Flächennutzungsplan Plötzin von 1998 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Standort<br />
wurde durch ein Bebauungsplanverfahren im Jahr 2004 zur Bestandssicherung des dort ansässigen<br />
Recyclingbetriebes planungsrechtlich gesichert und dem entsprechend in diesem FNP dargestellt. Östlich<br />
des Betriebsstandortes befindet sich eine Kompostieranlage. Für diese Außenbereichsnutzung<br />
liegt seit 1994 eine dauerhaft baurechtliche Genehmigung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vor.<br />
Aus diesem Grund sind diese Flächen nicht Bestandteil der Sonderbaufläche.<br />
Die bisher im Flächennutzungsplanentwurf des ehemaligen Amtes Groß Kreutz im Ortsteil Derwitz an<br />
der südlichen Gemarkungsgrenze dargestellte Sonderbaufläche für Windenergieanlagen mit einer Fläche<br />
von 1,0 ha, die im wirksamen Teilflächenutzungsplan Glindow auf der Glindower Platte dargestellte<br />
Sonderbaufläche für Windenergieanlagen mit einer Fläche von 55,5 ha sowie die beiden möglichen<br />
Standorte im wirksamen Flächennutzungsplan Bliesendorf werden in diesem FNP nicht mehr dargestellt,<br />
da die Flächen sich außerhalb regionalplanerischer festgelegter Vorranggebiete für Windenergieanlagen<br />
befinden.