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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 142<br />

8.1.4.7 Sonstige Sonderbauflächen<br />

Unter den sonstigen Sonderbauflächen sind die zusammengefasst, deren Zweckbestimmung im Sinne<br />

der Baunutzungsverordnung (§§ 10, 11 BauNVO) keine Sondergebiete sind, die der Freizeit und Erholung<br />

dienen.<br />

Zweckbestimmung ‚Großflächiger Einzelhandel’ (GEH) Stadtgebiet <strong>Werder</strong> - BESTAND<br />

Das auf dem Strengfeld bestehende und planungsrechtlich gesicherte Einkaufszentrum mit Baumarkt<br />

ist im Bestand als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel in einem<br />

Umfang von 5,8 ha dargestellt.<br />

Die im wirksamen Flächennutzungsplan Plötzin von 1998 mit einem Umfang von 2,2 ha dargestellte<br />

Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚großflächiger Einzelhandel’ im Gewerbegebiet an der B 1<br />

wird nicht mehr dargestellt, da diese geplante Nutzung durch Bebauungsplanänderung nicht weiter<br />

verfolgt wird. Im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) besteht kein weiterer Bedarf an großflächigem Einzelhandelsflächen.<br />

Zweckbestimmung ‚ Einzelhandel’ (EH) Stadtgebiet <strong>Werder</strong> – PLANUNG<br />

Auf dem Strengfeld ist auf der Siedlungsbrache an der B 1 die Ansiedlung von nicht zentrenrelevantem<br />

und nicht großflächigen Einzelhandel sowie von Dienstleistungen auf einer Fläche von rd. 2 ha vorgesehen.<br />

Diese Nutzungen wären auch auf gemischten Bauflächen möglich, was jedoch auch einen<br />

Wohnanteil bedeuten würde. Dieser ist aufgrund der Lage an der B 1 städtebaulich nicht gewünscht,<br />

so dass Sonderbauflächen dargestellt werden. Für diese Fläche befindet sich ein Bebauungsplan, der<br />

den bestehenden Bebauungsplan „Strengfeld“ ändert, in Aufstellung. Die Abwägung öffentlicher und<br />

privater Belange findet kurzfristig auf dieser konkreteren Ebene statt, so dass von einer Darstellung als<br />

geplante Baufläche im vorliegenden FNP verzichtet wird.<br />

Zweckbestimmung ‚Bildung’ (B) Ortsteil Plötzin - BESTAND<br />

Im Gemeindeteil Plessow befindet sich östlich der Plessower Hauptstraße die Sonderbaufläche des<br />

Bildungszentrums des Bundesfinanzministeriums, welches sich baulich sowie durch Stellplatzflächen<br />

in den vergangenen Jahren sukzessive nach Norden erweitert hat. In der vorliegenden Fassung des<br />

FNP wurde gegenüber dem Flächennutzungsplan Plötzin von 1998 die Sonderbaufläche entsprechend<br />

des derzeitigen Bestandes um 1,2 ha erweitert dargestellt, die nun eine Fläche von 5,7 ha aufweist.<br />

Die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche lautet B = 'Bildung'.<br />

Zweckbestimmung ‚Recycling- und Lagerplatz’ Ortsteil Plötzin - BESTAND<br />

An der südwestlichen Gemarkungsgrenze südlich der Ortslage Plötzin befindet sich eine Sonderbaufläche<br />

mit einem Flächenumfang von 1,8 ha, die Zweckbestimmung ist 'Recycling- und Lagerplatz'.<br />

Der im Flächennutzungsplan Plötzin von 1998 als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Standort<br />

wurde durch ein Bebauungsplanverfahren im Jahr 2004 zur Bestandssicherung des dort ansässigen<br />

Recyclingbetriebes planungsrechtlich gesichert und dem entsprechend in diesem FNP dargestellt. Östlich<br />

des Betriebsstandortes befindet sich eine Kompostieranlage. Für diese Außenbereichsnutzung<br />

liegt seit 1994 eine dauerhaft baurechtliche Genehmigung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vor.<br />

Aus diesem Grund sind diese Flächen nicht Bestandteil der Sonderbaufläche.<br />

Die bisher im Flächennutzungsplanentwurf des ehemaligen Amtes Groß Kreutz im Ortsteil Derwitz an<br />

der südlichen Gemarkungsgrenze dargestellte Sonderbaufläche für Windenergieanlagen mit einer Fläche<br />

von 1,0 ha, die im wirksamen Teilflächenutzungsplan Glindow auf der Glindower Platte dargestellte<br />

Sonderbaufläche für Windenergieanlagen mit einer Fläche von 55,5 ha sowie die beiden möglichen<br />

Standorte im wirksamen Flächennutzungsplan Bliesendorf werden in diesem FNP nicht mehr dargestellt,<br />

da die Flächen sich außerhalb regionalplanerischer festgelegter Vorranggebiete für Windenergieanlagen<br />

befinden.

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