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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 24<br />

Da somit der integrierte Regionalplan <strong>Havel</strong>land-Fläming keinen öffentlichen Belang mehr darstellt,<br />

wird auf eine Darstellung der ehemaligen regionalplanerischen Inhalte für das heutige Gebiet der Stadt<br />

<strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) verzichtet. Aus Sicht der Gemeinden maßgeblicher Bestandteil des Regionalplans waren<br />

die für jeden Ort einzeln vorgegebenen Richtgrößen zur Einwohnerentwicklung, die häufig zu regionalplanerischen<br />

Konflikten bei der Baulandausweisung durch die Gemeinden führten. Auf die vollzogene<br />

Einwohnerentwicklung der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) und der Ortsteile vor dem Hintergrund der regionalplanerischen<br />

Richtgrößen wird in Punkt 5.1.1. eingegangen.<br />

Ein Beschluss zur Aufstellung eines neuen und in weiten Teilen zu aktualisierenden Regionalplanes<br />

<strong>Havel</strong>land-Fläming durch die Regionalversammlung erfolgte im Jahr 2004. Ein Vorentwurf des Regionalplanes<br />

besteht nach Kenntnis der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) nicht.<br />

Seit der Nichtigkeit des Regionalplans hat die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ihre Bebauungsplanentwürfe zur<br />

Sicherung des Informationsflusses der Regionalen Planungsgemeinschaft zur Kenntnisnahme gesandt.<br />

Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) vom 10. August<br />

2005 sind bei der Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der<br />

Raumordnung im Rahmen von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren Planungsunterlagen<br />

auch an die Regionale Planungsgemeinschaft zu senden, um dieser die Gelegenheit einer Stellungnahme<br />

an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung zu geben.<br />

Aufgrund der Nichtigkeit des Regionalplanes ergab sich eine besondere Dringlichkeit für die Aufstellung<br />

des Teilplans „Windenergienutzung“, da die ursprünglichen Regelungen des Regionalplanes von<br />

1997 und deren begonnene Fortschreibung zwischenzeitlich wirkungslos sind. Der sachliche Teilplan<br />

"Windenergienutzung" ist nach einem 3-jährigen Aufstellungsverfahren am 2. März 2005 in Kraft getreten.<br />

Im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) befindet sich kein Eignungsgebiet für Windenergienanlagen.<br />

Das zwischenzeitlich im Vorentwurf des Teilregionalplans enthaltene Eignungsgebiet ‚Bliesendorf’,<br />

welches sich auf der Glindower Platte auf Flächen der Gemarkungen Bliesendorf, Plötzin und Glindow<br />

befand, ist aufgrund der landschaftlichen Wirkung der Obstbaulandschaft und der Hangkante zur <strong>Havel</strong>niederung<br />

auch aus regionalplanerischer Sicht nicht geeignet.<br />

Da für die Region <strong>Havel</strong>land-Fläming daher derzeit keine rechtswirksame regionalplanerische Grundlage<br />

in Form eines Regionalplans existiert, war die Aufstellung eines Teilplans „Windenergienutzung“<br />

in Folge der wachsenden Nachfrage nach Standorten für Windenergieanlagen besonders dringlich.<br />

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus formalen Gründen den Teilplan „Windenergienutzung“<br />

vom 02.09.2004 für unwirksam erklärt hat, ist der Regionalplan nach Behebung der<br />

formalen Mängel im Amtsblatt für Brandenburg vom 30.04.20008 (Seite 1127) erneut bekannt gemacht<br />

und damit wieder in Kraft gesetzt worden. Der Regionalplan sieht näher bezeichnete Eignungsgebiete<br />

in der Region <strong>Havel</strong>land-Fläming vor; für das Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) wird allerdings<br />

kein Eignungsgebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen, so dass infolge der gemäß § 1 Abs. 4<br />

BauGB verbindlichen Vorgaben die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen außerhalb der<br />

ausgewiesenen Eignungsgebiete in der Regel ausgeschlossen ist.<br />

In den Flächennutzungsplänen der ehemaligen Gemeinden Bliesendorf aus dem Jahr 1998 und Glindow<br />

aus dem Jahr 2001, die bis zur Wirksamkeit dieses vorliegenden Gesamtflächennutzungsplanes<br />

weiterhin wirksam sind, befindet sich in Bliesendorf ein Standort für 2 Windenergieanlagen und in<br />

Glindow eine Sonderbaufläche, in der sich eine Windenergieanlage im Bestand befindet und vier weitere<br />

Anlagen vorgesehen sind. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) befindet sich bezüglich der geplanten Anlagen<br />

im Ortsteil Glindow im Rechtsstreit (siehe Pkt. 8.1.12 „Windenergieanlagen“).<br />

4.2 Fachplanungen und sonstige Planungen<br />

Die auf Natur und Landschaft bezogenen Fachplanungen wie Landschaftsplan und Landschaftsrahmen<br />

werden im Umweltbericht (Punkt 6.1.2) in ihren auf den Flächennutzungsplan relevanten Aussagen<br />

dargestellt.

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