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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 133<br />

freundliche Kommune ein großes Interesse an dem langfristigen Erhalt, der Qualifizierung und Erweiterung<br />

des bestehenden Gewerbe-/Industriestandortes und den damit verbundenen Arbeitsplätzen und<br />

hat 1996 in einem entsprechenden Beschluss bereits die Sicherung als Industriestandort zugesichert.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden stellte sich, auf Grund der<br />

eingegangenen Stellungnahmen, das Nebeneinander zwischen der gewerblichen Nutzung und den<br />

benachbarten schützenswerten Nutzungen als weiterhin konfliktbeladen dar. Nach daraufhin erfolgten,<br />

gesonderten Abstimmungen mit dem Landesumweltamt, Abteilung Immissionsschutz und dem Rechtsamt<br />

des Landkreises Potsdam-Mittelmark in diesem Verfahren hat sich die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) entschlossen,<br />

auf die Darstellung der Sonder- und Wohnbauflächen der Kolonie Zern im Umfang von<br />

insgesamt 15,2 ha zu verzichten und eine Darstellung als Grünfläche vorzunehmen. Die bestehenden<br />

Nutzungen in diesem Bereich genießen Bestandsschutz.<br />

Ortsteil Kemnitz- PLANUNG<br />

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund ist eine rund 4,7 ha große Reservefläche westlich des bestehenden<br />

Gewerbegebietes vorgesehen, um eine mittelfristige Bestandserweiterung des dortigen<br />

Hauptnutzers möglichst konfliktfrei mit den bestehenden Wohn- und Erholungsnutzungen in der Kolonie<br />

Zern zu ermöglichen. Diese Planung kann in der vorliegenden Fassung nicht dargestellt werden, da<br />

sich die Erweiterungsflächen im Landschaftsschutzgebiet befinden. Eine In-Aussichtstellung einer späteren<br />

Ausgliederung durch das MLUV liegt vor. Eine Darstellung dieser Fläche befindet sich in Kapitel<br />

8.1.5.<br />

Ortsteil Plötzin - BESTAND<br />

Der Ortsteil Plötzin hat mit insgesamt 71,8 ha gewerblichen Flächen stadtweite Bedeutung für die Ansiedlung<br />

von Gewerbebetrieben. Die gewerblichen Flächen nördlich der Ortslage Plötzin mit zusammen<br />

7,1 ha sowie die gewerblichen Flächen innerhalb der BAB-Zufahrt und südlich der B 1 mit zusammen<br />

7,2 ha sind weitgehend ausgelastet. Die gewerblichen Flächen nördlich der B1, der 'Magna-<br />

Park' mit 57,5 ha bietet für den Planungshorizont bis <strong>2020</strong> ausreichend Ansiedlungskapazitäten, so<br />

dass keine gewerblichen Flächen neu dargestellt werden.<br />

8.1.4 Sonderbauflächen<br />

Die Profilierung der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) als staatlich anerkannter Erholungsort mit entsprechenden<br />

Ansiedlungen ist eine elementare Wirtschaftsgrundlage der Stadt. Neben unverzichtbaren Neuansiedlungen<br />

verfügt die Stadt bereits über zahlreiche bestehenden Freizeit- und Erholungseinrichtungen, für<br />

die die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) für den Zeitraum bis <strong>2020</strong> eine Qualifizierung anstrebt. Bei einer Weiterentwicklung<br />

dieser Standorte, die über reine Bestandssanierung hinaus geht, ergibt sich in zahlreichen<br />

Fällen eine Wiederholung von Einflussfaktoren.<br />

Dies betrifft die Erschließung und Verfügbarkeit der Grundstücke, die Lösung von Problemen des ruhenden<br />

Verkehrs, die Vermeidung von Überbeanspruchung der Gewässer und die Schutzausweisungen<br />

durch das Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet’. Die meisten dieser<br />

zu klärenden Sachverhalte werden bei einer Weiterentwicklung auf der nachgeordneten Planungsebene<br />

zu regeln, da der Flächennutzungsplan eine vorbereitende Ebene darstellt, auf der die Stadt <strong>Werder</strong><br />

ihre räumlichen Leitvorstellungen und städtebaulich-landschaftsplanerischen Zielsetzungen formuliert.<br />

Sämtliche Sonderbauflächen für geplante Tourismus, Freizeit- und Erholungsnutzungen sind, soweit<br />

nicht bereits geschehen, über Bebauungspläne zu entwickeln, in denen die öffentlichen und privaten<br />

Belange umfassend abzuwägen sind.<br />

Als Sonderbauflächen sind im vorliegenden Flächennutzungsplan alle einer besonderen Nutzung dienenden<br />

Flächen dargestellt, die den übrigen, nicht weiter differenzierten Nutzungskategorien wie<br />

Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerbliche Bauflächen entsprechen. Aus den Sonderbauflächen<br />

sind auf Ebene von Bebauungspläne Sondergebiete, die der Erholung dienen (§10 BauN-<br />

VO) und Sonstige Sondergebiete (§11 BauNVO) zu entwickeln bzw. wurden bereits entwickelt.<br />

Die Sonderbauflächen dieses Flächennutzungsplans mit den Zweckbestimmungen: Großflächiger Einzelhandel<br />

(GEH) / Einzelhandel (EH) / Bildung (B) und Recycling und Lagerplatz, die den Sonstigen<br />

Sondergebieten entsprechen, sind die dieser <strong>Begründung</strong> als sonstige Sonderbauflächen zusammengefasst.<br />

Die Sonderbauflächen, die der Erholung dienen, sind weiter differenziert und dieser <strong>Begründung</strong><br />

kategorisiert.

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