Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 104<br />
- Siedlungserweiterung nach Nordosten in den Bereich der freien Landschaft.<br />
Mensch: geringes Konfliktpotential<br />
- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung<br />
Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotential<br />
- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen<br />
Vorschläge zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />
- Durchgrünung der Wohnbaufläche durch die Pflanzung von heimischen standortgerechten Laubbäumen<br />
oder hochstämmigen Obstgehölzen innerhalb der Gärten.<br />
- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />
- Wasserdurchlässige Befestigung der Wege- und Stellplatzflächen.<br />
- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Gliederung der landwirtschaftlichen Flächen auf der<br />
Grundmoränenfläche des Töplitzer Landes durch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen<br />
oder kleineren Brachflächen zu erzielen.<br />
Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />
Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />
Trotz der Lage im LSG betreffen die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens keine empfindlichen<br />
Bereiche oder Schutzgüter mit besonderer Funktionsausprägung. Die betroffenen Biotope und<br />
Funktionen können kurz bis mittelfristig wiederhergestellt werden. Dies sollte vorrangig innerhalb der<br />
Grundmoränenfläche des Töplitzer Landes umgesetzt werden.<br />
Eine Ausgliederung des geplanten Mischgebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich.<br />
6.3 Zusätzliche Angaben<br />
6.3.1 Beschreibung der Methodik<br />
Die Methodik einer Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich<br />
grundsätzlich an der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsstudie unter<br />
besonderer Berücksichtigung der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB. Dabei werden die Schutzgüter<br />
und ihre Bewertung mit den jeweiligen vorhabensspezifischen Auswirkungen und deren Wirkungsintensität<br />
überlagert und die daraus resultierende Konflikte dargestellt und bewertet. Die Konflikte wiederum<br />
steuern die Art, die Lage und den Umfang der zu entwickelnden Maßnahmen zu Vermeidung,<br />
Verminderung, Ausgleich und Ersatz.<br />
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen<br />
zwar vorbereitet, doch es erfolgt nur eine Festsetzung der Art der baulichen Nutzung. Die Intensität der<br />
Nutzung bzw. konkretere Ausgestaltungen erfolgen erst in den nachgeschalteten Bebauungsplänen.<br />
Besonders hinsichtlich der Sondergebiete ist eine Prognose schwierig, da sie viel stärker vorhabensbezogen<br />
ausgerichtet sind und aus der Zweckbestimmung allein sich eine Größenordnung für Intensität<br />
der zu erwartenden baulichen Maßnahmen kaum ableiten lässt.<br />
Somit können im Umweltbericht des Flächennutzungsplanes nur prinzipielle Aussagen zu den erwarteten<br />
Beeinträchtigungen, den erforderlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnamen sowie zu<br />
den grundsätzlich geeigneten Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Eine Grundlage für die Bestimmung<br />
geeigneter Ausgleichsflächen in nachgeordneten Bebauungsplänen bietet das Entwicklungskonzept<br />
des Landschaftsplans. Darin werden für die Kompensation geeignete Flächen aufgezeigt.<br />
Die Tatsache, dass der überwiegende Teil von <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) durch Landschaftsschutzgebiete erfasst<br />
ist, führt dazu, dass einige im Flächennutzungsplan vorgesehene Siedlungserweiterungen innerhalb<br />
des Landschaftsschutzgebietes liegen. Entsprechend der Rechtspraxis im Land Brandenburg ist<br />
ein Flächennutzungsplan mit Darstellungen von Bauflächen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten<br />
nicht genehmigungsfähig. Dies stellte sich in aller Deutlichkeit erst im Laufe des bisherigen Verfahrens,<br />
nach der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes (Stand 08/2006) heraus. Aus diesem Grund<br />
werden die im 1. Entwurf noch vorgesehenen Neudarstellungen von Bauflächen innerhalb des Land-