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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 104<br />

- Siedlungserweiterung nach Nordosten in den Bereich der freien Landschaft.<br />

Mensch: geringes Konfliktpotential<br />

- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung<br />

Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotential<br />

- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen<br />

Vorschläge zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />

- Durchgrünung der Wohnbaufläche durch die Pflanzung von heimischen standortgerechten Laubbäumen<br />

oder hochstämmigen Obstgehölzen innerhalb der Gärten.<br />

- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />

- Wasserdurchlässige Befestigung der Wege- und Stellplatzflächen.<br />

- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Gliederung der landwirtschaftlichen Flächen auf der<br />

Grundmoränenfläche des Töplitzer Landes durch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen<br />

oder kleineren Brachflächen zu erzielen.<br />

Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />

Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />

Trotz der Lage im LSG betreffen die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens keine empfindlichen<br />

Bereiche oder Schutzgüter mit besonderer Funktionsausprägung. Die betroffenen Biotope und<br />

Funktionen können kurz bis mittelfristig wiederhergestellt werden. Dies sollte vorrangig innerhalb der<br />

Grundmoränenfläche des Töplitzer Landes umgesetzt werden.<br />

Eine Ausgliederung des geplanten Mischgebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich.<br />

6.3 Zusätzliche Angaben<br />

6.3.1 Beschreibung der Methodik<br />

Die Methodik einer Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich<br />

grundsätzlich an der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsstudie unter<br />

besonderer Berücksichtigung der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB. Dabei werden die Schutzgüter<br />

und ihre Bewertung mit den jeweiligen vorhabensspezifischen Auswirkungen und deren Wirkungsintensität<br />

überlagert und die daraus resultierende Konflikte dargestellt und bewertet. Die Konflikte wiederum<br />

steuern die Art, die Lage und den Umfang der zu entwickelnden Maßnahmen zu Vermeidung,<br />

Verminderung, Ausgleich und Ersatz.<br />

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen<br />

zwar vorbereitet, doch es erfolgt nur eine Festsetzung der Art der baulichen Nutzung. Die Intensität der<br />

Nutzung bzw. konkretere Ausgestaltungen erfolgen erst in den nachgeschalteten Bebauungsplänen.<br />

Besonders hinsichtlich der Sondergebiete ist eine Prognose schwierig, da sie viel stärker vorhabensbezogen<br />

ausgerichtet sind und aus der Zweckbestimmung allein sich eine Größenordnung für Intensität<br />

der zu erwartenden baulichen Maßnahmen kaum ableiten lässt.<br />

Somit können im Umweltbericht des Flächennutzungsplanes nur prinzipielle Aussagen zu den erwarteten<br />

Beeinträchtigungen, den erforderlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnamen sowie zu<br />

den grundsätzlich geeigneten Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Eine Grundlage für die Bestimmung<br />

geeigneter Ausgleichsflächen in nachgeordneten Bebauungsplänen bietet das Entwicklungskonzept<br />

des Landschaftsplans. Darin werden für die Kompensation geeignete Flächen aufgezeigt.<br />

Die Tatsache, dass der überwiegende Teil von <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) durch Landschaftsschutzgebiete erfasst<br />

ist, führt dazu, dass einige im Flächennutzungsplan vorgesehene Siedlungserweiterungen innerhalb<br />

des Landschaftsschutzgebietes liegen. Entsprechend der Rechtspraxis im Land Brandenburg ist<br />

ein Flächennutzungsplan mit Darstellungen von Bauflächen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten<br />

nicht genehmigungsfähig. Dies stellte sich in aller Deutlichkeit erst im Laufe des bisherigen Verfahrens,<br />

nach der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes (Stand 08/2006) heraus. Aus diesem Grund<br />

werden die im 1. Entwurf noch vorgesehenen Neudarstellungen von Bauflächen innerhalb des Land-

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