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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 102<br />

Klima: geringes Konfliktpotential<br />

- Geringfügige Siedlungserweiterung mit mittlerer Bebauungsdichte innerhalb Siedlungsbereiches<br />

ohne erhebliche Auswirkungen auf die Klimafunktionen.<br />

Luft: geringes Konfliktpotential<br />

- Der zusätzliche Hausbrand, der durch die neuen Wohnhäusern entstehen wird, führt zu<br />

keiner relevanten Veränderung der lufthygienischen Situation.<br />

Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />

- Lückenschließung innerhalb des Siedlungsbereiches von Alt-Töplitz.<br />

Mensch: geringes Konfliktpotential<br />

- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />

- Keine Betroffenheit von bestehenden oder geplanten Wegebeziehungen.<br />

Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotential<br />

- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />

Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />

- Aufteilung der Baugrundstücke so dass das Feldgehölz ganz oder zumindest weit gehend erhalten<br />

bleiben kann.<br />

- Bebauung unmittelbar am Mittelsteig, so dass sich die Gärten zu den Freiflächen des Wasserwerkes<br />

orientieren und eine zusammenhängende Freifläche bilden.<br />

- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Gliederung der landwirtschaftlichen Flächen auf der<br />

Grundmoränenfläche des Töplitzer Landes durch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen<br />

oder kleineren Brachflächen zu erzielen.<br />

Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />

Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />

Kann der Gehölzbestand erhalten werden, sind nur kurz- bis mittelfristig wiederherstellbare Biotope betroffen,<br />

ohne das wichtige Bereiche zerstört werden. Die verlorenen Werte und Funktionen des Naturhaushaltes<br />

sind ausgleichbar. Aufgrund der Nähe zum Wasserwerk und der Lage innerhalb des LSG<br />

erfolgt dennoch eine Beurteilung als konfliktbelastet.<br />

TÖP 4: „Neubebauung Mittelsteig-Ost“ Größe ca. 1,7 ha<br />

Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />

Extensive Nutzung.<br />

Planung:<br />

Neudarstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit einer max. zulässigen GRZ von 0,4.<br />

Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Tiere und Pflanzen: hohes Konfliktpotential<br />

- Verlust von Teilflächen mit Trockenrasenvegetation.<br />

Boden: mittleres Konfliktpotential<br />

- 1,02 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />

Wasser: geringes Konfliktpotential<br />

- Eine potentielle hohe Gefahr der Grundwasserverschmutzung bei möglichen, wenn auch<br />

nicht sehr wahrscheinlichen Leckagen von wassergefährdenden Stoffen ist aufgrund der<br />

Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzone III als kritisch einzustufen.<br />

- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.<br />

Klima: geringes Konfliktpotential<br />

- Die Siedlungserweiterung mit mittlerer Bebauungsdichte in Ortsrandlage führt zu keiner<br />

erheblichen Veränderung der Klimafunktionen.<br />

Luft: geringes Konfliktpotential<br />

- Der zusätzliche Hausbrand, der durch die neuen Wohnhäusern entstehen wird, führt zu<br />

keiner relevanten Veränderung der lufthygienischen Situation.

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