Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 102<br />
Klima: geringes Konfliktpotential<br />
- Geringfügige Siedlungserweiterung mit mittlerer Bebauungsdichte innerhalb Siedlungsbereiches<br />
ohne erhebliche Auswirkungen auf die Klimafunktionen.<br />
Luft: geringes Konfliktpotential<br />
- Der zusätzliche Hausbrand, der durch die neuen Wohnhäusern entstehen wird, führt zu<br />
keiner relevanten Veränderung der lufthygienischen Situation.<br />
Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />
- Lückenschließung innerhalb des Siedlungsbereiches von Alt-Töplitz.<br />
Mensch: geringes Konfliktpotential<br />
- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />
- Keine Betroffenheit von bestehenden oder geplanten Wegebeziehungen.<br />
Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotential<br />
- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />
Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />
- Aufteilung der Baugrundstücke so dass das Feldgehölz ganz oder zumindest weit gehend erhalten<br />
bleiben kann.<br />
- Bebauung unmittelbar am Mittelsteig, so dass sich die Gärten zu den Freiflächen des Wasserwerkes<br />
orientieren und eine zusammenhängende Freifläche bilden.<br />
- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Gliederung der landwirtschaftlichen Flächen auf der<br />
Grundmoränenfläche des Töplitzer Landes durch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen<br />
oder kleineren Brachflächen zu erzielen.<br />
Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />
Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />
Kann der Gehölzbestand erhalten werden, sind nur kurz- bis mittelfristig wiederherstellbare Biotope betroffen,<br />
ohne das wichtige Bereiche zerstört werden. Die verlorenen Werte und Funktionen des Naturhaushaltes<br />
sind ausgleichbar. Aufgrund der Nähe zum Wasserwerk und der Lage innerhalb des LSG<br />
erfolgt dennoch eine Beurteilung als konfliktbelastet.<br />
TÖP 4: „Neubebauung Mittelsteig-Ost“ Größe ca. 1,7 ha<br />
Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />
Extensive Nutzung.<br />
Planung:<br />
Neudarstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit einer max. zulässigen GRZ von 0,4.<br />
Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Tiere und Pflanzen: hohes Konfliktpotential<br />
- Verlust von Teilflächen mit Trockenrasenvegetation.<br />
Boden: mittleres Konfliktpotential<br />
- 1,02 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser: geringes Konfliktpotential<br />
- Eine potentielle hohe Gefahr der Grundwasserverschmutzung bei möglichen, wenn auch<br />
nicht sehr wahrscheinlichen Leckagen von wassergefährdenden Stoffen ist aufgrund der<br />
Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzone III als kritisch einzustufen.<br />
- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.<br />
Klima: geringes Konfliktpotential<br />
- Die Siedlungserweiterung mit mittlerer Bebauungsdichte in Ortsrandlage führt zu keiner<br />
erheblichen Veränderung der Klimafunktionen.<br />
Luft: geringes Konfliktpotential<br />
- Der zusätzliche Hausbrand, der durch die neuen Wohnhäusern entstehen wird, führt zu<br />
keiner relevanten Veränderung der lufthygienischen Situation.