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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 184<br />

Einen verzichtet, um die Planzeichnung auch für ungeübte Betrachter leserlich zu halten und zum Anderen,<br />

weil die landseitigen Gebietsanteile der europäischen Schutzgebiete durch die in der Planzeichnung<br />

dargestellten Schutzgebietsabgrenzungen abgedeckt sind oder nur minimal variieren.<br />

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)<br />

Die Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) fordert die Ausweisung<br />

von FFH-Gebieten zum Schutz der besonders gefährdeten Arten und Lebensräumen. Sie bilden zusammen<br />

mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Schutzgebietssystem Natura 2000. Vom<br />

Land Brandenburg wurden in 2 Tranchen (1998/2000) 620 FFH-Vorschlagsgebiete an die Bundesregierung<br />

gemeldet. Die endgültige Auswahl der FFH-Gebiete trifft die EU-Kommission aus den Meldelisten<br />

der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen. Im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) befinden<br />

sich ganz oder teilweise 6 vorgeschlagene FFH-Gebiete, die dauerhaft z.B. durch Unterschutzstellung<br />

nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz zu sichern sind:<br />

„Wolfsbruch“ Töplitz 112,44 ha, identisch mit NSG Wolfsbruch<br />

„Glindower Alpen“ Glindow 108,86 ha, identisch mit NSG Glindower Alpen<br />

„Kleiner Plessower See“ Plötzin 101,55 ha, identisch mit NSG Kl. Plessower See<br />

„Krielower See“ Phöben 158,73 ha, nur teilweise in FNP, dort identisch mit<br />

NSG Krielower See<br />

„Streuwiesen bei <strong>Werder</strong>“ <strong>Werder</strong>, Glindow 71,79 ha, 2 Teilgebiete im FNP, Uferabschnitt Gr.<br />

Plessower See und Torfwiese in Glindow,<br />

teilw. FND, teilw. Geschütztes Biotop)<br />

„Deetzer Hügel Ergänzung“ Kemnitz, Phöben 54,27 ha, 2 Teilgebiete im FNP, Krielower Berg u.<br />

Wachtelberg in Phöben<br />

„Mittlere <strong>Havel</strong> Ergänzung“ Phöben, Töplitz, 2.524,9 ha<br />

in Phöben <strong>Havel</strong> und Uferbereich nördlich Ortslage, in Töplitz <strong>Havel</strong> und<br />

Niederungsbereiche westl. Mühlenberg und Göttiner Teiche, Alter<br />

Weinberg, Wublitz und Uferbereiche außer Göhlwerder.<br />

In den FFH-Gebieten dürfen sich die Rahmenbedingungen für den Zustand der Lebensräume und für<br />

die Artenbestände nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Pläne und Projekte, die eine Natura<br />

2000-Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen<br />

könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten<br />

Erhaltungszielen. Dies gilt auch für Bauleitpläne.<br />

Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete)<br />

Gemäß der Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 (EU-Vogelschutzrichtlinie) ist die Bundesrepublik<br />

Deutschland verpflichtet, anhand fachlicher Kriterien die geeignetsten Vogellebensräume als besondere<br />

Schutzgebiete zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten im Gebiet der EU zu gewährleisten. Das<br />

Land Brandenburg hat 1997 und 2004 Gebiete an die EU-Kommission gemeldet worden, darunter<br />

auch die “Mittlere <strong>Havel</strong>niederung“ mit einer Größe von 25.024 ha. Der nördliche Teil des Stadtgebietes<br />

von <strong>Werder</strong>, etwa ab halber Höhe des Zernsees, liegt innerhalb des gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebietes.<br />

Es stellt einen bedeutenden Lebensraum für Brut- und Zugvögel dar und hat insbesondere globale Bedeutung<br />

als Rastgebiet der Saatgans. Darüber hinaus besitzt es eine europaweite Bedeutung als Brutgebiet<br />

für Zwergrohrdommel, Schwarz-, Rotmilan, Große Rohrdommel, Uferschnepfe, Fischadler.<br />

Schutzzweck und Entwicklungsziel ist die Erhaltung, der Schutz und die Wiederherstellung der Vogelarten<br />

des Anhangs I der Richtlinie 79/409/EWG, der Zug- und Wasservogelarten und ihrer Lebensräume.<br />

Bezogen auf das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) erfolgte die dauerhafte Sicherung als Teil<br />

des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“ und teilweise durch das NSG „Wolfsbruch“.<br />

Durch die Integration der Vogelschutzgebiete in das Schutzgebietssystem Natura 2000, treffen die<br />

Verpflichtungen der FFH-Richtlinie wie Verschlechterungsverbot und Verträglichkeitsprüfung auch auf<br />

diese zu.<br />

Weitere Ausführungen sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

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