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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 110<br />

für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) sowie bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung<br />

(GL) stellen, ob eine Darstellung des Bestandes mit den Zielen des Landschaftsschutzes<br />

und der Landesplanung vereinbar ist.<br />

7.1.1.3 2. und 3. Öffentliche Auslegung (2.Entwurf 04/2007 / 2. geänderter Entwurf<br />

09/2007)<br />

Der auf Grund der öffentlichen Auslegung geänderte Entwurf 04/2007 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung<br />

der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) am 14.06.2007 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.<br />

Die öffentliche Auslegung fand vom 03.09.2007 bis zum 05.10.2007 statt.<br />

Aufgrund aktueller Entwicklungen zur Realisierung von Vorhaben, die als Voraussetzung eine Darstellung<br />

im Flächennutzungsplan bedürfen sowie zwischenzeitlicher erfolgter Abstimmungen und Anfragen<br />

bezüglich einzelner Planflächen mit den Zielen der Landesplanung und der Vereinbarkeit mit dem<br />

Landschaftsschutz wurde der 2. Entwurf während der öffentlichen Auslegung um vier Neudarstellungen<br />

ergänzt. Diese wurden durch die Stadtverordneten am 20.09.2007 gebilligt und zur erneuten Auslegung<br />

beschlossen, so dass der geänderte 2. Entwurf 09/2007 in der Zeit vom 08.10. bis 23.10.2007<br />

öffentlich auslag.<br />

Während der beiden öffentlichen Auslegungen sind von 39 Bürgern und Bürgerinnen Stellungnahmen<br />

eingegangen. Die Anregungen und Hinweise bezogen sich auf die Ortsteile Bliesendorf, Glindow, Petzow,<br />

Töplitz und das Stadtgebiet <strong>Werder</strong>. Der weit überwiegende Anteil der Stellungnahme kam, wie in<br />

der 1. öffentlichen Auslegung auch, von Grundeigentümern, die eine Darstellung ihrer Flächen als<br />

Bauflächen wünschten, insbesondere aus dem Ortsteil Glindow, aus dem Bereich Alpenstraße, Weidenweg,<br />

Jahnufer.<br />

Da diese Flächen sich in aller Regel außerhalb des landesplanerisch festgelegten Siedlungsbereiches<br />

und/oder im Landschaftsschutzgebiet befinden und eine Darstellung als Baufläche bzw. eine Darstellung,<br />

die nicht der Bestandsnutzung entspricht, von den zuständigen Behörden schon zuvor negativ<br />

beschieden wurden, sind diese Flächen nicht in den Flächennutzungsplan übernommen worden.<br />

Da den Stellungnahmen teilweise zu entnehmen war, dass Irritationen bestehen, auf welche Flächen<br />

sich die Lagekennzeichnung von Dauerkleingärten beziehen, wurde eine Auflistung der zugehörigen<br />

Flurstücke in das Kapitel 8.1.8.6 dieser <strong>Begründung</strong> aufgenommen. Es wurde auf eine fehlerhafte<br />

Darstellung einer Kleingartenanlage in Glindow hingewiesen. Innerhalb der Darstellung als Sonderbaufläche<br />

mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ am Weidenweg, auf dem Flurstück 17, befindet<br />

sich zum großen Anteil die Dauerkleingartenanlage „Weidenweg“. Die Darstellung ist so nicht<br />

korrekt. Um eine weitere Wiederholung von erforderlichen Verfahrenschritten, die eine zeichnerische<br />

Korrektur dieser Darstellung in der vorliegenden Beschlussfassung mit sich bringen würde, wird die<br />

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) bei einer Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes diese Korrektur vornehmen.<br />

Als Bedingung für die Genehmigung des Flächennutzungsplanes vom 05.11.2008<br />

durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde diese Fläche mit einem Umfang von rd. 3,27 ha<br />

von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ausgenommen („Weißfläche“).<br />

7.1.2 Ergebnisse der Behördenbeteiligung<br />

7.1.2.1 Frühzeitige Behördenbeteiligung – Scoping – (Vorentwurf 10/2005)<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel zur<br />

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21.11.2005 bis 20.12.2005 statt und diente auch dem ‚Scoping’,<br />

d.h. dem Einholen von Stellungnahmen der Fachbehörden zur Klärung des Umfangs und des<br />

Detaillierungsgrades der Ermittlung der Umweltbelange für die Umweltprüfung auf Ebene dieses Flächennutzungsplanes,<br />

dient. Daneben erwartete die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) durch die frühzeitige Beteiligung<br />

eine umfassende Aktualisierung des Informationsstandes für das gesamte Stadtgebiet in allen<br />

Sektoren, in denen die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) nicht Fachbehörde ist, die jedoch nicht von allen Fachbehörden<br />

im erwünschten Umfang gegeben wurde. Darüber hinaus diente diese Beteiligung auch der<br />

Abstimmung mit den Nachbargemeinden.<br />

Einige der eingegangenen Einwendungen und Anregungen haben zu Änderungen in der Planzeichnung<br />

geführt, hauptsächlich derart, dass geplante Bauflächen, die im Vorentwurf dargestellt waren, in

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