Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 198<br />
Derwitz: - Müllkippe in ehemaliger Sandgrube am südlichen Waldrand des Krielower Berges<br />
Glindow - Ehemalige Deponie Alpenstraße, östlich Ziegelei, abgedeckt<br />
- Gewerbefläche Goethestraße 14, OT Elisabethhöhe, Pflanzenschutzhalle der ehem. LPG, gewerbliche<br />
Bestandsnutzung,<br />
- Ziegeleigelände Alpenstraße, partielle Ölkontamination des Bodens, Sicherung erfolgte durch teilwei-<br />
sen Bodenaustausch und Versiegelung der Oberfläche<br />
- Pflegestützpunkt (KAP-Halle) Klaistower Straße, gewerbliche Bestandsnutzung<br />
Kemnitz: - stillgelegte Deponie Kemnitz ‚Am Fuchsberg’, der Abstanderlass ist einzuhalten, die Flächen befinden<br />
sich seit den späten 1990er Jahren in der Aufforstung<br />
Petzow: - ehemalige Deponie westlich Fercher Straße<br />
Plötzin - Plötzin - Großer Bruchweg, ehem. Füllstation für Pflanzenschutzmittel<br />
- Plötzin – Plötziner Fichten, Fäkalienverwertungsstelle Typ „Germendorf“, Gem. Plötzin, Flur 6, Flur-<br />
stück 36<br />
- Plötzin - Technikstützpunkt mit Kfz-Werkstatt u. Tankstelle der ehem. LPG Plötzin, Bliesendorfer Weg<br />
- Neu-Plötzin – Ernst-Thälmann-Straße , An- und Verkauf von Wohnmobilen mit Werkstatt und Tankstel-<br />
le<br />
Töplitz - Göttin – Altablagerung nördlich Ortslage<br />
- Neu-Töplitz - ehemalige LPG-Flächen am Alten Weinberg, Heizkraftwerk<br />
- Alt-Töplitz – ehemalige Gewächshäuser, südlich Mühlenbergstraße<br />
<strong>Werder</strong> - Schönemannstraße, ehemalige Deponie<br />
Kampfmittelbelastung<br />
Inselstadt, <strong>Werder</strong>wiesen 1, ehem.Gaswerk<br />
Stadtwald, ehemalige Deponie<br />
Adolf--Damaschke-Straße, Vulkanfiberfabrik<br />
Für das Gesamtgebiet des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) kann seitens des Zentraldienstes<br />
der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst, keine pauschale Einschätzung gegeben werden.<br />
Kampfmittelbelastungen können demnach nicht ausgeschlossen werden.<br />
Bei konkreten Bauvorhaben ist bei Notwendigkeit eine Munitionsfreigabebescheinigung beizubringen.<br />
Darüber entscheidet die für das Baugenehmigungsverfahren zuständige Behörde auf der Grundlage<br />
einer vom Kampfmittelbeseitigungsdienst erarbeiteten Kampfmittelverdachtsflächenkarte.<br />
8.3.6 Flächen für Abgrabungen<br />
Als Fläche für Abgrabung oder für die Gewinnung von Bodenschätzen ist in diesem FNP eine Fläche<br />
im Ortsteil Petzow nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen worden. Die 2,5 ha große Fläche<br />
befindet sich am Kammeroder Weg und ist eine Tonabbaufläche der Ziegelei Glindow. Die Abbauberechtigung<br />
besteht bis zum 07.01.2022. Der Hauptbetriebsplan ist für den Abbau bis zum 31.12.2008<br />
genehmigt und wird auf Antrag im 3-Jahresrhythmus verlängert. Die Fläche ist Bestandteil des sich im<br />
Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes ‚Golfplatz Petzow’.<br />
Die Wiederherrichtung der Fläche obliegt grundsätzlich dem Abbauberechtigten, der auch für die anschließende<br />
Renaturierung zuständig ist. Dies ist im Weiteren im Bebauungsplanverfahren zu regeln.<br />
In den Abbaustätten Phöben und Plötzin ist die Sandgewinnung abgeschlossen. Für beide ehemaligen<br />
Abbaugebiete bestehen Abschlussbetriebspläne, die eine Verfüllung bis zur ursprünglichen Geländehöhe<br />
vorsehen.