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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 198<br />

Derwitz: - Müllkippe in ehemaliger Sandgrube am südlichen Waldrand des Krielower Berges<br />

Glindow - Ehemalige Deponie Alpenstraße, östlich Ziegelei, abgedeckt<br />

- Gewerbefläche Goethestraße 14, OT Elisabethhöhe, Pflanzenschutzhalle der ehem. LPG, gewerbliche<br />

Bestandsnutzung,<br />

- Ziegeleigelände Alpenstraße, partielle Ölkontamination des Bodens, Sicherung erfolgte durch teilwei-<br />

sen Bodenaustausch und Versiegelung der Oberfläche<br />

- Pflegestützpunkt (KAP-Halle) Klaistower Straße, gewerbliche Bestandsnutzung<br />

Kemnitz: - stillgelegte Deponie Kemnitz ‚Am Fuchsberg’, der Abstanderlass ist einzuhalten, die Flächen befinden<br />

sich seit den späten 1990er Jahren in der Aufforstung<br />

Petzow: - ehemalige Deponie westlich Fercher Straße<br />

Plötzin - Plötzin - Großer Bruchweg, ehem. Füllstation für Pflanzenschutzmittel<br />

- Plötzin – Plötziner Fichten, Fäkalienverwertungsstelle Typ „Germendorf“, Gem. Plötzin, Flur 6, Flur-<br />

stück 36<br />

- Plötzin - Technikstützpunkt mit Kfz-Werkstatt u. Tankstelle der ehem. LPG Plötzin, Bliesendorfer Weg<br />

- Neu-Plötzin – Ernst-Thälmann-Straße , An- und Verkauf von Wohnmobilen mit Werkstatt und Tankstel-<br />

le<br />

Töplitz - Göttin – Altablagerung nördlich Ortslage<br />

- Neu-Töplitz - ehemalige LPG-Flächen am Alten Weinberg, Heizkraftwerk<br />

- Alt-Töplitz – ehemalige Gewächshäuser, südlich Mühlenbergstraße<br />

<strong>Werder</strong> - Schönemannstraße, ehemalige Deponie<br />

Kampfmittelbelastung<br />

Inselstadt, <strong>Werder</strong>wiesen 1, ehem.Gaswerk<br />

Stadtwald, ehemalige Deponie<br />

Adolf--Damaschke-Straße, Vulkanfiberfabrik<br />

Für das Gesamtgebiet des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) kann seitens des Zentraldienstes<br />

der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst, keine pauschale Einschätzung gegeben werden.<br />

Kampfmittelbelastungen können demnach nicht ausgeschlossen werden.<br />

Bei konkreten Bauvorhaben ist bei Notwendigkeit eine Munitionsfreigabebescheinigung beizubringen.<br />

Darüber entscheidet die für das Baugenehmigungsverfahren zuständige Behörde auf der Grundlage<br />

einer vom Kampfmittelbeseitigungsdienst erarbeiteten Kampfmittelverdachtsflächenkarte.<br />

8.3.6 Flächen für Abgrabungen<br />

Als Fläche für Abgrabung oder für die Gewinnung von Bodenschätzen ist in diesem FNP eine Fläche<br />

im Ortsteil Petzow nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen worden. Die 2,5 ha große Fläche<br />

befindet sich am Kammeroder Weg und ist eine Tonabbaufläche der Ziegelei Glindow. Die Abbauberechtigung<br />

besteht bis zum 07.01.2022. Der Hauptbetriebsplan ist für den Abbau bis zum 31.12.2008<br />

genehmigt und wird auf Antrag im 3-Jahresrhythmus verlängert. Die Fläche ist Bestandteil des sich im<br />

Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes ‚Golfplatz Petzow’.<br />

Die Wiederherrichtung der Fläche obliegt grundsätzlich dem Abbauberechtigten, der auch für die anschließende<br />

Renaturierung zuständig ist. Dies ist im Weiteren im Bebauungsplanverfahren zu regeln.<br />

In den Abbaustätten Phöben und Plötzin ist die Sandgewinnung abgeschlossen. Für beide ehemaligen<br />

Abbaugebiete bestehen Abschlussbetriebspläne, die eine Verfüllung bis zur ursprünglichen Geländehöhe<br />

vorsehen.

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