Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 39<br />
� Genehmigungsbedürftig: Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung<br />
baulicher Anlagen<br />
Töplitz (1993), Erhaltungsgrund gem. § 172 (1) Nr.1 BauGB<br />
� Geltungsbereich: Göttin, Ortslage<br />
� Genehmigungsbedürftig: Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung<br />
baulicher Anlagen<br />
6. UMWELTBERICHT<br />
6.1 Einleitung<br />
Gemäß des Baugesetzbuches sind die Belange des Umweltschutzes in einem Umweltbericht darzustellen.<br />
Dazu werden die Umweltgüter beschrieben und bewertet sowie die voraussichtlichen erheblichen<br />
Umweltauswirkungen dargestellt. Die Stadt <strong>Werder</strong> legt dazu für den FNP fest, in welchem Umfang<br />
und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung<br />
bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten<br />
Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessen verlangt werden<br />
kann. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind in dem nachfolgenden Umweltbericht entsprechend<br />
der gesetzlichen Anlage nach § 2a S.2 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB festgehalten und bewertet<br />
worden.<br />
6.1.1 Inhalt und Ziele des Flächennutzungsplanes<br />
Die Pflicht zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist in § 5 BauGB ebenso geregelt wie die darzustellenden<br />
Inhalte. Gemäß § 5 (1) BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet<br />
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzungen<br />
nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen. Als Art der Bodennutzungen<br />
sind dabei nicht nur die für Bebauung vorgesehenen Flächen zu verstehen, sondern auch die von einer<br />
Bebauung freizuhaltenden Flächen. Mit dem planerischen Instrument des Flächennutzungsplanes artikuliert<br />
die Gemeinde die räumlichen Leitvorstellungen hinsichtlich ihrer siedlungspolitischen, wirtschaftlichen,<br />
sozialen und kulturellen Entwicklung.<br />
Vor dem Hintergrund der Auflösung des Amtes <strong>Werder</strong>, des Wechsels des Ortsteils Golm zur Stadt<br />
Potsdam und der Integration des früher nicht amtsangehörigen Ortsteils Derwitz sieht die Stadt <strong>Werder</strong><br />
(<strong>Havel</strong>) die Notwendigkeit, die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung bis zum Jahr <strong>2020</strong> auf<br />
eine einheitliche Grundlage stellen. Die Sicherung der Wohn- und Arbeitsstättenentwicklung, des Tourismus,<br />
insbesondere der wassersportbezogenen Erholung bedürfen einer gemeinsamen Konzeption<br />
und der Einbettung in die Landschaft unter Berücksichtigung der daraus entstehenden Belange des<br />
Landschafts- und Naturschutzes. Diese sind im Rahmen dieses Umweltberichtes gesondert zu betrachten,<br />
zu bewerten und in ihren Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen. Die Inhalte und Ziele des<br />
Flächennutzungsplanes sind den entsprechenden Kapiteln dieser <strong>Begründung</strong> zu entnehmen.<br />
6.1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den<br />
FNP relevanten Ziele des Umweltschutzes<br />
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert, die im<br />
Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen.<br />
Insbesondere Im Rahmen der Bewertung sind vor allem solche Ausprägungen und Strukturen auf der<br />
einzelnen Schutzgutebene hervorzuheben, die im Sinne des jeweiligen Fachgesetzes eine besondere<br />
Rolle als Funktionsträger übernehmen. Deren Funktionsfähigkeit ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen<br />
Zielaussagen zu schützen, zu erhalten und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.