Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 115<br />
einer konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) in Aussicht gestellt. Das bedeutet für die unten stehenden<br />
Flächen, dass nach Rechtwirksamkeit des FNP parallel zu einem Bebauungsplanverfahren ein<br />
Ausgliederungsverfahren aus dem LSG sowie ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für die<br />
jeweiligen Flächen nötig wird:<br />
Ortsteil Glindow:<br />
GLI 2 Gemischte Baufläche Klaistower-/Alpenstraße (0,7 ha)<br />
GLI 3 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „Östlich Dr.-Külz-Straße“ (1,5 ha)<br />
Ortsteil Töplitz<br />
TÖP 1 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „An der Wublitz“ in Leest (0,6 ha)<br />
TÖP 2 Sonderbaufläche Ferienhausgebiet „Am Mühlenberg“ in Alt-Töplitz (1,3 ha)<br />
TÖP 3 Wohnbaufläche südlich „Am Mittelsteig“ (0,4 ha)<br />
2. In-Aussichtstellung eines späteren Ausgliederungsverfahren von bisher nicht im FNP dargestellten<br />
Flächen<br />
Aufgrund während der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfs, 08/2006, eingegangen Stellungnahmen<br />
hat die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) für weitere Bauflächen in einem gesonderten Schreiben eine Voranfrage<br />
zur In-Aussichtnahme einer Ausgliederung gestellt. Eine positive Stellungnahme wurde für die beiden<br />
unten aufgeführten Flächen abgegeben. Analog der unter 1) erläuterten Vorgehensweise werden diese<br />
beide Flächen ebenfalls nur in der <strong>Begründung</strong>, aber nicht in der Planzeichnung zum FNP aufgeführt:<br />
GLI 4 Gemischte Baufläche in einer Tiefe von 50 m östlich Dr.-Külz-Straße, nördlich Sportplatz<br />
(0,3 ha)<br />
KEM 1 Gewerbliche Baufläche östlich des Gewerbegebietes Kolonie Zern (4,9 ha)<br />
3. Keine In-Aussichtsstellung eines späteren Ausgliederungsverfahren<br />
Für die beiden unten aufgeführten Flächen wurde aufgrund deren Lage im Landschaftsraum und den<br />
damit verbundenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes keine spätere<br />
Ausgliederung in Aussicht gestellt. Die Flächen werden in der Planzeichnung als Grünflächen dargestellt.<br />
WER 1 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung Elsebruchweg (LSG-Anteil) (5,9 ha)<br />
PETZOW Sonderbaufläche „Freizeit und Erholung“ in der Löcknitz, sowohl für den Bestand als<br />
auch für eine Erweiterung auf den ehemaligen LPG-Flächen bis zur Fercher Straße(1,5 ha)<br />
7.1.2.3 Erneute Behördenbeteiligungen gem. § 4a (3) BauGB – (2. Entwurf 04/2007<br />
und geänderter 2. Entwurf 09/2007)<br />
Die erneute Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden<br />
zum 2. Entwurf, 04/2007 fand parallel zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.09.2007<br />
bis 05.10.2007 statt. Aufgrund aktueller Entwicklungen zur Realisierung von Vorhaben, die als Voraussetzung<br />
einer Darstellung im Flächennutzungsplan bedürfen sowie zwischenzeitlicher erfolgter Abstimmungen<br />
und Anfragen bezüglich einzelner Planflächen mit den Zielen des Landschaftsschutzes<br />
und der Raumordnung wurde der 2. Entwurf während der öffentlichen Auslegung um vier Neudarstellung<br />
ergänzt.<br />
Der dahingehend geänderte 2. Entwurf, 09/2007 wurde im Zeitraum vom 08.10. bis zum<br />
23.10.2007erneut öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden<br />
mit Schreiben vom 27.09.2007 über die statt findende öffentliche Auslegung informiert.<br />
In den Flächennutzungsplan eingestellte Belange der Landesplanung und Raumordnung<br />
Es wurde darauf hingewiesen, dass Bauflächen, für die in der Vergangenheit ein B-Plan aufgestellt,<br />
aber noch nicht genehmigt wurde, wie die Wohnbaufläche in der Ortslage Neu-Plötzin, nicht als Be-