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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 115<br />

einer konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) in Aussicht gestellt. Das bedeutet für die unten stehenden<br />

Flächen, dass nach Rechtwirksamkeit des FNP parallel zu einem Bebauungsplanverfahren ein<br />

Ausgliederungsverfahren aus dem LSG sowie ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren für die<br />

jeweiligen Flächen nötig wird:<br />

Ortsteil Glindow:<br />

GLI 2 Gemischte Baufläche Klaistower-/Alpenstraße (0,7 ha)<br />

GLI 3 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „Östlich Dr.-Külz-Straße“ (1,5 ha)<br />

Ortsteil Töplitz<br />

TÖP 1 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung „An der Wublitz“ in Leest (0,6 ha)<br />

TÖP 2 Sonderbaufläche Ferienhausgebiet „Am Mühlenberg“ in Alt-Töplitz (1,3 ha)<br />

TÖP 3 Wohnbaufläche südlich „Am Mittelsteig“ (0,4 ha)<br />

2. In-Aussichtstellung eines späteren Ausgliederungsverfahren von bisher nicht im FNP dargestellten<br />

Flächen<br />

Aufgrund während der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfs, 08/2006, eingegangen Stellungnahmen<br />

hat die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) für weitere Bauflächen in einem gesonderten Schreiben eine Voranfrage<br />

zur In-Aussichtnahme einer Ausgliederung gestellt. Eine positive Stellungnahme wurde für die beiden<br />

unten aufgeführten Flächen abgegeben. Analog der unter 1) erläuterten Vorgehensweise werden diese<br />

beide Flächen ebenfalls nur in der <strong>Begründung</strong>, aber nicht in der Planzeichnung zum FNP aufgeführt:<br />

GLI 4 Gemischte Baufläche in einer Tiefe von 50 m östlich Dr.-Külz-Straße, nördlich Sportplatz<br />

(0,3 ha)<br />

KEM 1 Gewerbliche Baufläche östlich des Gewerbegebietes Kolonie Zern (4,9 ha)<br />

3. Keine In-Aussichtsstellung eines späteren Ausgliederungsverfahren<br />

Für die beiden unten aufgeführten Flächen wurde aufgrund deren Lage im Landschaftsraum und den<br />

damit verbundenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes keine spätere<br />

Ausgliederung in Aussicht gestellt. Die Flächen werden in der Planzeichnung als Grünflächen dargestellt.<br />

WER 1 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung Elsebruchweg (LSG-Anteil) (5,9 ha)<br />

PETZOW Sonderbaufläche „Freizeit und Erholung“ in der Löcknitz, sowohl für den Bestand als<br />

auch für eine Erweiterung auf den ehemaligen LPG-Flächen bis zur Fercher Straße(1,5 ha)<br />

7.1.2.3 Erneute Behördenbeteiligungen gem. § 4a (3) BauGB – (2. Entwurf 04/2007<br />

und geänderter 2. Entwurf 09/2007)<br />

Die erneute Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden<br />

zum 2. Entwurf, 04/2007 fand parallel zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.09.2007<br />

bis 05.10.2007 statt. Aufgrund aktueller Entwicklungen zur Realisierung von Vorhaben, die als Voraussetzung<br />

einer Darstellung im Flächennutzungsplan bedürfen sowie zwischenzeitlicher erfolgter Abstimmungen<br />

und Anfragen bezüglich einzelner Planflächen mit den Zielen des Landschaftsschutzes<br />

und der Raumordnung wurde der 2. Entwurf während der öffentlichen Auslegung um vier Neudarstellung<br />

ergänzt.<br />

Der dahingehend geänderte 2. Entwurf, 09/2007 wurde im Zeitraum vom 08.10. bis zum<br />

23.10.2007erneut öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden<br />

mit Schreiben vom 27.09.2007 über die statt findende öffentliche Auslegung informiert.<br />

In den Flächennutzungsplan eingestellte Belange der Landesplanung und Raumordnung<br />

Es wurde darauf hingewiesen, dass Bauflächen, für die in der Vergangenheit ein B-Plan aufgestellt,<br />

aber noch nicht genehmigt wurde, wie die Wohnbaufläche in der Ortslage Neu-Plötzin, nicht als Be-

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