Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 84<br />
- Der zusätzliche Hausbrand, der durch einzelne neue Wohnhäusern entstehen wird, führt<br />
zu keiner relevanten Veränderung der lufthygienischen Situation.<br />
Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />
- Schließung der Bebauung entlang der Straßenecke, ein zusammenhängender durchgrünter<br />
Innenbereich aus Gärten bleibt erhalten.<br />
Mensch: geringes Konfliktpotential<br />
- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />
Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotenzial<br />
- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />
Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />
- Verwendung von hochstämmigen Obstgehölzen in den Gärten.<br />
- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />
- Wasserdurchlässige Befestigung der Wege- und Stellplatzflächen.<br />
- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Gliederung von landwirtschaftlichen Flächen auf der<br />
Glindower Platte durch die Anlage von Hecken und Feldgehölzen oder durch die Neupflanzung einer<br />
Streuobstwiese in ortsnaher Lage zu erzielen.<br />
Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />
Gesamteinschätzung: gering konfliktbelastet<br />
Es handelt sich um eine räumlich begrenzte Ergänzung der vorhandenen Bebauung entlang bestehender<br />
Straßen, ohne Betroffenheit von empfindlichen Landschaftsteilen oder Schutzgüter mit besonderer<br />
Funktionsausprägung. Die verlorenen Lebensräume können kurz bis mittelfristig wiederhergestellt<br />
werden. Dies sollte vorrangig im Bereich der Glindower Platte umgesetzt werden.<br />
BLI 2: „Ergänzende Bebauung am nordwestlichen Ortsrand“ Größe ca. 0,2 ha<br />
Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />
Beibehaltung der gegenwärtigen Nutzung.<br />
Planung:<br />
Neudarstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mit einer max. zulässigen GRZ von 0,4.<br />
Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />
- Verlust von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />
Boden: mittleres Konfliktpotential<br />
0,12 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser: mittleres Konfliktpotential<br />
- Aufgrund der hohe Grundwasser-Verschmutzungsempfindlichkeit besteht im Falle von<br />
Leckagen (Ölverlusten von Tanks oder Fahrzeugen) eine Gefährdung des Grundwassers.<br />
- Bei Versickerung der anfallenden Niederschläge vorort ist mit keinen Auswirkungen auf<br />
die Grundwasserneubildung zu rechnen.<br />
- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.<br />
Klima: geringes Konfliktpotential<br />
- Kleinräumige Siedlungserweiterung ohne mesoklimatische Auswirkungen.<br />
Luft: geringes Konfliktpotential<br />
- Der zusätzliche Hausbrand, der durch einzelne neue Wohnhäusern entstehen wird, führt<br />
zu keiner relevanten Veränderung der lufthygienischen Situation.<br />
Landschaft: geringes Konfliktpotential<br />
- Die kleinräumige Siedlungserweiterung mit mäßiger Bebauungsdichte führt zu keiner wesentlichen<br />
Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes.<br />
Mensch: geringes Konfliktpotential