Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 167<br />
und im Bereich des Mittelbruchs in Töplitz, Flächen als Wald dargestellt die in früheren Darstellungen<br />
zur Aufforstung vorgesehen waren.<br />
Auf Grund der Stellungnahmen des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
sowie der Unteren Forstbehörde wurden gegenüber der Vorentwurfsfassung Korrekturen vorgenommen<br />
und die Aufforstungsflächen, vor allem auf der Glindower Platte und in Kemnitz um insgesamt<br />
rd. 62 ha reduziert.<br />
Die im Flächennutzungsplan zur Aufforstung vorgesehenen Flächen betragen insgesamt 199,7 ha Umfang,<br />
was in etwa 9 % der gesamten Walddarstellungen entspricht. Die Aufforstungsflächen verteilen<br />
sich wie folgt auf die Ortsteile:<br />
Ortsteil Bliesendorf: 7,6 ha<br />
Ortsteil Kemnitz 7,8 ha<br />
Ortsteil Plötzin 115,3 ha<br />
Ortsteil Töplitz 69,3 ha<br />
Die Aufforstungen erfolgen je nach Standort aus Gründen der Sicherung des Trinkwasserschutzes, zur<br />
Verminderung des Schadstoffeintrages, zum Schutz des Bodens vor Erosion und dem Aufbau von<br />
Mischwaldbeständen. Die im Bereich der BAB vorgesehenen Aufforstungen tragen überdies zur Minderung<br />
der Lärmauswirkungen bei. Die Neuanlage von Wald (Erstaufforstung) bedarf gemäß § 9<br />
LWaldG der Genehmigung der unteren Forstbehörde.<br />
8.1.10 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen<br />
Aufgrund des Erschließungsfortschrittes in der Wasserver- und Abwasserentsorgung der vergangenen<br />
Jahre entsprechen die aus den bisherigen Flächennutzungsplänen und –planentwürfen entnommenen<br />
und unten aufgeführten Angaben über die Ver- und Entsorgungssituation im Vorentwurf nicht dem aktuellen<br />
Stand. Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden die diesbezüglichen Kapitel aktualisiert.<br />
Darüber hinaus war die Darstellungstiefe und der Detaillierungsgrad bezüglich der zeichnerischen Darstellungen<br />
von technischen Infrastruktureinrichtungen in den bisherigen Flächennutzungsplänen sehr<br />
unterschiedlich. Dies galt insbesondere für die Darstellung von oberirdischen Elektroenergieleitungen.<br />
Dargestellt werden nunmehr ausschließlich übergeordnete Freileitungen.<br />
8.1.10.1 Trinkwasserversorgung<br />
Die Trinkwasserversorgung in der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) sowie deren Ortsteile erfolgt durch den Wasser-<br />
und Abwasserzweckverband <strong>Werder</strong>-<strong>Havel</strong>land (WAZV) mit den Wasserwerken Töplitz und <strong>Werder</strong><br />
sowie drei Druckerhöhungsstationen. Der Ortsteil Töplitz wird zu 60 % vom Wasserwerk <strong>Werder</strong><br />
und zu 40 % vom Wasserwerk Töplitz versorgt.<br />
Im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) besteht insgesamt eine 97%ige Versorgung mit Trinkwasser. Mit<br />
den vorhandenen Rohrnetzen ist die Versorgung der im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Werder</strong> vorbereitete<br />
bzw. rechnerisch ermittelten Zuwachs von Wohn – und Gewerbebauung gewährleistet.<br />
8.1.10.2 Abwasserentsorgung<br />
Die Abwasserentsorgung in der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) erfolgt durch den Wasser- und Abwasserzweckverband<br />
<strong>Werder</strong>-<strong>Havel</strong>land (WAZV). Der Anschlussgrad an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung<br />
im Zuständigkeitsbereich des WAZV wurde von 32 % im Jahr 1994 auf 73 % im Jahr 2004 erhöht.<br />
Durch den WAZV wird die Kläranlage Kemnitz betrieben, die 1982 für eine Kapazität von ca. 30.000<br />
EW gebaut wurde. Unmittelbar an der Kläranlage befindet sich eine Fäkalannahmestation, die die gesamten<br />
im Verbandsgebiet anfallenden Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. Schlämme aus<br />
Kleinkläranlagen vorbehandelt, um sie anschließend in einem zweiten Reinigungsprozess der Kläranlage<br />
zuzuführen. Die Fläche der Kläranlage ist als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der<br />
Zweckbestimmung Abwasser und einem Flächenumfang von 6,7 ha im Flächennutzungsplan darge-