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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 167<br />

und im Bereich des Mittelbruchs in Töplitz, Flächen als Wald dargestellt die in früheren Darstellungen<br />

zur Aufforstung vorgesehen waren.<br />

Auf Grund der Stellungnahmen des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

sowie der Unteren Forstbehörde wurden gegenüber der Vorentwurfsfassung Korrekturen vorgenommen<br />

und die Aufforstungsflächen, vor allem auf der Glindower Platte und in Kemnitz um insgesamt<br />

rd. 62 ha reduziert.<br />

Die im Flächennutzungsplan zur Aufforstung vorgesehenen Flächen betragen insgesamt 199,7 ha Umfang,<br />

was in etwa 9 % der gesamten Walddarstellungen entspricht. Die Aufforstungsflächen verteilen<br />

sich wie folgt auf die Ortsteile:<br />

Ortsteil Bliesendorf: 7,6 ha<br />

Ortsteil Kemnitz 7,8 ha<br />

Ortsteil Plötzin 115,3 ha<br />

Ortsteil Töplitz 69,3 ha<br />

Die Aufforstungen erfolgen je nach Standort aus Gründen der Sicherung des Trinkwasserschutzes, zur<br />

Verminderung des Schadstoffeintrages, zum Schutz des Bodens vor Erosion und dem Aufbau von<br />

Mischwaldbeständen. Die im Bereich der BAB vorgesehenen Aufforstungen tragen überdies zur Minderung<br />

der Lärmauswirkungen bei. Die Neuanlage von Wald (Erstaufforstung) bedarf gemäß § 9<br />

LWaldG der Genehmigung der unteren Forstbehörde.<br />

8.1.10 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

Aufgrund des Erschließungsfortschrittes in der Wasserver- und Abwasserentsorgung der vergangenen<br />

Jahre entsprechen die aus den bisherigen Flächennutzungsplänen und –planentwürfen entnommenen<br />

und unten aufgeführten Angaben über die Ver- und Entsorgungssituation im Vorentwurf nicht dem aktuellen<br />

Stand. Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden die diesbezüglichen Kapitel aktualisiert.<br />

Darüber hinaus war die Darstellungstiefe und der Detaillierungsgrad bezüglich der zeichnerischen Darstellungen<br />

von technischen Infrastruktureinrichtungen in den bisherigen Flächennutzungsplänen sehr<br />

unterschiedlich. Dies galt insbesondere für die Darstellung von oberirdischen Elektroenergieleitungen.<br />

Dargestellt werden nunmehr ausschließlich übergeordnete Freileitungen.<br />

8.1.10.1 Trinkwasserversorgung<br />

Die Trinkwasserversorgung in der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) sowie deren Ortsteile erfolgt durch den Wasser-<br />

und Abwasserzweckverband <strong>Werder</strong>-<strong>Havel</strong>land (WAZV) mit den Wasserwerken Töplitz und <strong>Werder</strong><br />

sowie drei Druckerhöhungsstationen. Der Ortsteil Töplitz wird zu 60 % vom Wasserwerk <strong>Werder</strong><br />

und zu 40 % vom Wasserwerk Töplitz versorgt.<br />

Im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) besteht insgesamt eine 97%ige Versorgung mit Trinkwasser. Mit<br />

den vorhandenen Rohrnetzen ist die Versorgung der im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Werder</strong> vorbereitete<br />

bzw. rechnerisch ermittelten Zuwachs von Wohn – und Gewerbebauung gewährleistet.<br />

8.1.10.2 Abwasserentsorgung<br />

Die Abwasserentsorgung in der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) erfolgt durch den Wasser- und Abwasserzweckverband<br />

<strong>Werder</strong>-<strong>Havel</strong>land (WAZV). Der Anschlussgrad an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung<br />

im Zuständigkeitsbereich des WAZV wurde von 32 % im Jahr 1994 auf 73 % im Jahr 2004 erhöht.<br />

Durch den WAZV wird die Kläranlage Kemnitz betrieben, die 1982 für eine Kapazität von ca. 30.000<br />

EW gebaut wurde. Unmittelbar an der Kläranlage befindet sich eine Fäkalannahmestation, die die gesamten<br />

im Verbandsgebiet anfallenden Fäkalien aus abflusslosen Sammelgruben bzw. Schlämme aus<br />

Kleinkläranlagen vorbehandelt, um sie anschließend in einem zweiten Reinigungsprozess der Kläranlage<br />

zuzuführen. Die Fläche der Kläranlage ist als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der<br />

Zweckbestimmung Abwasser und einem Flächenumfang von 6,7 ha im Flächennutzungsplan darge-

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