Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 45<br />
Leitbild ist eine wechselvolle Niederungslandschaft mit Erlenbruchwäldern, Mooren und Gewässern,<br />
den umgebenden extensiv genutzten Grünländern und dem Bruch- und Auwald am Großen Plessower<br />
See.<br />
Siedlungsraum <strong>Werder</strong> - Glindow<br />
Die zukünftige Siedlungsentwicklung im Planungsgebiet soll auf das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> konzentriert<br />
werden. Bei Siedlungserweiterungen müssen die Erfordernisse des Wasser- und Bodenschutzes,<br />
des Schutzes naturbelassener Bereiche sowie dem Erhalt des Ortcharakters beachtet werden. Die<br />
Obstgärten müssen auch in Zukunft einen prägenden Anteil an der Flächennutzung im Siedlungsgebiet<br />
von <strong>Werder</strong> ausmachen, damit die Blütenstadt <strong>Werder</strong> ihre Wurzeln und ihren Ruf nicht verliert.<br />
Der <strong>Havel</strong>abschnitt dieses Teilraums sowie der Glindower See sollen auch zukünftig vorrangig der Erholungsnutzung<br />
dienen. Jedoch soll dem Schutz und der Wiederherstellung naturnaher Uferbereiche<br />
stärkere Beachtung geschenkt werden. Die naturbelassenen Uferabschnitte müssen konsequent vor<br />
der Inanspruchnahme durch Siedlungstätigkeit und intensive Erholung geschützt werden. Das betrifft<br />
v.a. die Nord- und Südspitze der Insel <strong>Werder</strong>, den Kagelsbruch und die südlichen Uferbereiche des<br />
Glindower Sees. Die ausgedehnte Uferverbauung mit Einzelstegen soll eingeschränkt und nach Möglichkeit<br />
durch Einrichtung von Sammelstegen ersetzt werden. Der Ausbau wassergebundenen Freizeitaktivitäten<br />
soll auf bereits etablierte und ökologisch unsensible Standorte konzentriert werden. Für<br />
den Großen Plessower See gilt weiterhin der Vorrang für den Trinkwasser- und Uferschutz verbunden<br />
mit der Rückentwicklung von störenden Nutzungen.<br />
Leitbild ist ein stark durchgrünter städtischer Raum als Zentrum der <strong>Werder</strong>schen Obstbaumlandschaft.<br />
Zur <strong>Havel</strong> betont ein von Bebauung freigehaltener Uferstreifen die Lagegunst am Wasser. Unbebaute<br />
Hangbereiche und Kuppen markieren das bewegte Relief. Obstgärten und naturnahe Feuchtbiotope<br />
geben dem Grünanteil des Siedlungsraumes eine besonders reizvolle Prägung.<br />
Phöbener-Töplitzer Bruch<br />
Wasserschutz sowie Arten- und Biotopschutz haben im Phöbener-Töplitzer Bruch Vorrang vor anderen<br />
Nutzungen. Durch kontrollierte Wiedervernässung von Teilen der Niederungsbereiche verbunden<br />
mit Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung soll den Erfordernissen des Hochwasserschutzes<br />
und des Naturschutzes entsprochen werden. Der Torfgraben und die Biotopstrukturen entlang des<br />
Krielower Sees spielen eine bedeutende Rolle im Biotopverbund mit der Derwitzer-Plessower Niederung.<br />
Der Mittelbruch ist in Anbindung an den Sacrow-Paretzer Kanal ebenfalls Teil des Biotopverbundes<br />
übergeordneter Bedeutung. Die Elemente des Biotopverbundes sollen hinsichtlich ihrer Verbundfunktion<br />
u.a. durch Gewässerrenaturierung entwickelt werden. Siedlungsentwicklung insbesondere am<br />
westlichen Ortsrand von Töplitz soll zu den Niederungsbereichen begrenzt werden.<br />
Leitbild ist ein abwechslungsreiches Niederungsgebiet mit Wechsel von Überschwemmungsflächen,<br />
extensiver Grünlandnutzung und Feuchtwiesen, mit zusätzlicher Gliederung durch Gehölzstrukturen<br />
und wiedervernässte Senken. Durch Wiedervernässung und Nutzungsextensivierung werden sich die<br />
Niedermoorböden langfristig regenerieren und die Brutvogelgemeinschaften der nassen Flachmoorwiesen<br />
werden sich verstärkt wieder einstellen. Das Gebiet erhält eine erhöhte Attraktivität für naturinteressierte<br />
Erholungssuchende.<br />
Phöbener-Töplitzer Land<br />
Ein Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung ist die ökologische Aufwertung der Waldflächen im Bereich<br />
der Kuppen und entlang der Autobahn mit Übernahme von Immissionsschutzfunktion. Die landwirtschaftlichen<br />
Flächen im Ortsteil Töplitz sollen mit Hecken und Feldgehölzen stärker strukturiert<br />
werden. Die Siedlungsentwicklung ist insbesondere in der Ortslage Töplitz in Richtung der Niederungsbereiche<br />
zu begrenzen.<br />
In den Niederungsbereichen und Uferzonen hat der Naturschutz Vorrang. Das Wuplitzufer ist mit seiner<br />
Bruchwald- und Röhrichtvegetation Verbindungselement des Biotopverbundes zwischen Wolfsbruch<br />
und Sacrow-Paretzer Kanal und soll von störenden Nutzungen, insbesondere Siedlungsnutzung<br />
freigehalten werden. Das <strong>Havel</strong>ufer auf Töplitzer Seite wird durch Steganlagen stark in Anspruch genommen.<br />
Der weitere Ausbau von Steganlagen sollte vermieden und die Uferzonen langfristig durch<br />
Errichtung von Sammelstegen entlastet werden.<br />
Leitbild ist eine Landschaft mit der charakteristischen Nutzungsabfolge von naturnahen Kiefer-<br />
Eichenwäldern auf den Erhebungen, Obst- und Ackerflächen sowie landschaftlich geprägte Sportflä-