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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 45<br />

Leitbild ist eine wechselvolle Niederungslandschaft mit Erlenbruchwäldern, Mooren und Gewässern,<br />

den umgebenden extensiv genutzten Grünländern und dem Bruch- und Auwald am Großen Plessower<br />

See.<br />

Siedlungsraum <strong>Werder</strong> - Glindow<br />

Die zukünftige Siedlungsentwicklung im Planungsgebiet soll auf das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> konzentriert<br />

werden. Bei Siedlungserweiterungen müssen die Erfordernisse des Wasser- und Bodenschutzes,<br />

des Schutzes naturbelassener Bereiche sowie dem Erhalt des Ortcharakters beachtet werden. Die<br />

Obstgärten müssen auch in Zukunft einen prägenden Anteil an der Flächennutzung im Siedlungsgebiet<br />

von <strong>Werder</strong> ausmachen, damit die Blütenstadt <strong>Werder</strong> ihre Wurzeln und ihren Ruf nicht verliert.<br />

Der <strong>Havel</strong>abschnitt dieses Teilraums sowie der Glindower See sollen auch zukünftig vorrangig der Erholungsnutzung<br />

dienen. Jedoch soll dem Schutz und der Wiederherstellung naturnaher Uferbereiche<br />

stärkere Beachtung geschenkt werden. Die naturbelassenen Uferabschnitte müssen konsequent vor<br />

der Inanspruchnahme durch Siedlungstätigkeit und intensive Erholung geschützt werden. Das betrifft<br />

v.a. die Nord- und Südspitze der Insel <strong>Werder</strong>, den Kagelsbruch und die südlichen Uferbereiche des<br />

Glindower Sees. Die ausgedehnte Uferverbauung mit Einzelstegen soll eingeschränkt und nach Möglichkeit<br />

durch Einrichtung von Sammelstegen ersetzt werden. Der Ausbau wassergebundenen Freizeitaktivitäten<br />

soll auf bereits etablierte und ökologisch unsensible Standorte konzentriert werden. Für<br />

den Großen Plessower See gilt weiterhin der Vorrang für den Trinkwasser- und Uferschutz verbunden<br />

mit der Rückentwicklung von störenden Nutzungen.<br />

Leitbild ist ein stark durchgrünter städtischer Raum als Zentrum der <strong>Werder</strong>schen Obstbaumlandschaft.<br />

Zur <strong>Havel</strong> betont ein von Bebauung freigehaltener Uferstreifen die Lagegunst am Wasser. Unbebaute<br />

Hangbereiche und Kuppen markieren das bewegte Relief. Obstgärten und naturnahe Feuchtbiotope<br />

geben dem Grünanteil des Siedlungsraumes eine besonders reizvolle Prägung.<br />

Phöbener-Töplitzer Bruch<br />

Wasserschutz sowie Arten- und Biotopschutz haben im Phöbener-Töplitzer Bruch Vorrang vor anderen<br />

Nutzungen. Durch kontrollierte Wiedervernässung von Teilen der Niederungsbereiche verbunden<br />

mit Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung soll den Erfordernissen des Hochwasserschutzes<br />

und des Naturschutzes entsprochen werden. Der Torfgraben und die Biotopstrukturen entlang des<br />

Krielower Sees spielen eine bedeutende Rolle im Biotopverbund mit der Derwitzer-Plessower Niederung.<br />

Der Mittelbruch ist in Anbindung an den Sacrow-Paretzer Kanal ebenfalls Teil des Biotopverbundes<br />

übergeordneter Bedeutung. Die Elemente des Biotopverbundes sollen hinsichtlich ihrer Verbundfunktion<br />

u.a. durch Gewässerrenaturierung entwickelt werden. Siedlungsentwicklung insbesondere am<br />

westlichen Ortsrand von Töplitz soll zu den Niederungsbereichen begrenzt werden.<br />

Leitbild ist ein abwechslungsreiches Niederungsgebiet mit Wechsel von Überschwemmungsflächen,<br />

extensiver Grünlandnutzung und Feuchtwiesen, mit zusätzlicher Gliederung durch Gehölzstrukturen<br />

und wiedervernässte Senken. Durch Wiedervernässung und Nutzungsextensivierung werden sich die<br />

Niedermoorböden langfristig regenerieren und die Brutvogelgemeinschaften der nassen Flachmoorwiesen<br />

werden sich verstärkt wieder einstellen. Das Gebiet erhält eine erhöhte Attraktivität für naturinteressierte<br />

Erholungssuchende.<br />

Phöbener-Töplitzer Land<br />

Ein Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung ist die ökologische Aufwertung der Waldflächen im Bereich<br />

der Kuppen und entlang der Autobahn mit Übernahme von Immissionsschutzfunktion. Die landwirtschaftlichen<br />

Flächen im Ortsteil Töplitz sollen mit Hecken und Feldgehölzen stärker strukturiert<br />

werden. Die Siedlungsentwicklung ist insbesondere in der Ortslage Töplitz in Richtung der Niederungsbereiche<br />

zu begrenzen.<br />

In den Niederungsbereichen und Uferzonen hat der Naturschutz Vorrang. Das Wuplitzufer ist mit seiner<br />

Bruchwald- und Röhrichtvegetation Verbindungselement des Biotopverbundes zwischen Wolfsbruch<br />

und Sacrow-Paretzer Kanal und soll von störenden Nutzungen, insbesondere Siedlungsnutzung<br />

freigehalten werden. Das <strong>Havel</strong>ufer auf Töplitzer Seite wird durch Steganlagen stark in Anspruch genommen.<br />

Der weitere Ausbau von Steganlagen sollte vermieden und die Uferzonen langfristig durch<br />

Errichtung von Sammelstegen entlastet werden.<br />

Leitbild ist eine Landschaft mit der charakteristischen Nutzungsabfolge von naturnahen Kiefer-<br />

Eichenwäldern auf den Erhebungen, Obst- und Ackerflächen sowie landschaftlich geprägte Sportflä-

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