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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 116<br />

stand, sondern als Planung darzustellen sind. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) folgt diesem Hinweis und stellt<br />

diese 2,8 ha große Fläche als geplante Fläche im Flächennutzungsplan und in den Flächenbilanzierungen<br />

der <strong>Begründung</strong> und des Umweltberichtes dar.<br />

Hinsichtlich der weiteren in der geänderten 2. Entwurfsfassung 09/2007 neu dargestellten Flächen im<br />

Ortsteil Plötzin, südlich Brandenburger Chaussee und Ortsteil Petzow, in der Löcknitz wurden keine<br />

Einwände vorgetragen. Das geplante Sondergebiet Bildung, Kultur im Ortsteil Petzow umfasst einen<br />

baulich vorgeprägten Bereich, der Änderungsbereich im Ortsteil Plötzin befindet sich im Siedlungsbereich.<br />

Das Landesumweltamt teilt mit, dass im Ortsteil Glindow die Errichtung der im Genehmigungsbescheid genehmigten<br />

Windkraftanlagen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 22.12.2006<br />

möglich ist.<br />

Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) hat seit der Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplanes, abgesehen<br />

von der Anpassungspflicht der städtischen Planungen an die regionalplanerischen Vorgaben des sachlichen<br />

Teilplans „Windenergienutzung“ der Region <strong>Havel</strong>land-Fläming kraft eigener kommunaler Planung<br />

für den Bereich der Glindower Platte grundsätzlich andere Zielsetzungen im Rahmen ihrer Profilierung<br />

als staatlich anerkannter Erholungsort und als Traditionsort für den Obst- und Gemüseanbau.<br />

In der Abwägung öffentlicher Belange der städtischen Planungszielstellungen und privater Belange des<br />

Windparkbetreibers auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erkennt die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />

zwar den Interessenkonflikt, sieht aber den gerichtlich konstatierten Vertrauensschutz des potenziellen<br />

Windparkbetreibers auf Grund der FNP-Darstellung der ehemaligen Gemeinde Glindow als verwirkt<br />

an.<br />

Dem potenziellen Windparkbetreiber hätte bekannt sein dürfen, dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ein<br />

Aufstellungsverfahren für einen Flächennutzungsplan durchführt, und seit der Vorentwurfsfassung im<br />

Oktober 2005 wissen müssen, dass auf Grund obiger Ausführungen die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) keine<br />

Sonderbauflächen für die Windenergienutzung in ihrem Planwerk vorsieht. Der potenzielle Windparkbetreiber<br />

hat sich darüber hinaus nicht in den immerhin vier öffentlichen Beteiligungsphasen nicht am<br />

Verfahren beteiligt, so dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) sich damit in der formalen Abwägung hätte auseinandersetzen<br />

müssen.<br />

Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) neigt fast zur Annahme, dass der potenzielle Windparkbetreiber kein wirkliches<br />

Interesse an der Errichtung der Anlagen hat, da er nach bestandskräftiger Genehmigung mit<br />

März 2007 binnen eines Jahres die Anlagen nicht errichtet hat und auch das „Zeitfenster“ der formalen<br />

Nichtigkeit des sachlichen Teilplans „Windenergienutzung“ nicht genutzt hat, obwohl er hatte wissen<br />

müssen, das ein formaler Fehler binnen relativ kurzer Frist geheilt werden kann. Auf jeden Fall ist die<br />

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) der Auffassung, dass dieses Verhalten ebenfalls zur Verwirkung des Vertrauensschutzes<br />

beiträgt und die Grundlage für eine Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung<br />

entzogen ist.<br />

In den Flächennutzungsplanentwurf eingestellte Belange des Natur- und Landschaftsschutzes<br />

1. In-Aussichtstellung der Einleitung eines späteren Ausgliederungsverfahren<br />

Für die beiden geplanten Wohnbauflächen wird vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt<br />

und Verbraucherschutz (MLUV) die Einleitung eines späteren Ausgliederungsverfahren in Aussicht gestellt.<br />

Die Bauflächen werden nicht in der Planzeichnung dargestellt, sondern nur in dieser <strong>Begründung</strong><br />

(Kapitel 8.1.5, Entwicklungsflächen innerhalb des LSG) erläutert und in ihrer Abgrenzung zeichnerisch<br />

dargestellt.<br />

TÖP 5 Wohnbaufläche südlich Kanalweg (0,2 ha)<br />

WER 4 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung Elsebruchweg (5,9 ha)<br />

3. Keine In-Aussichtsstellung eines späteren Ausgliederungsverfahren<br />

Die beabsichtigte Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Bildung/Kultur" steht<br />

laut Stellungnahme des MLUV im Widerspruch zum Schutzzweck der Verordnung über das LSG<br />

"Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet".<br />

PET 3 Sonderbaufläche „Bildung / Kultur (1,5 ha)

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