Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 116<br />
stand, sondern als Planung darzustellen sind. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) folgt diesem Hinweis und stellt<br />
diese 2,8 ha große Fläche als geplante Fläche im Flächennutzungsplan und in den Flächenbilanzierungen<br />
der <strong>Begründung</strong> und des Umweltberichtes dar.<br />
Hinsichtlich der weiteren in der geänderten 2. Entwurfsfassung 09/2007 neu dargestellten Flächen im<br />
Ortsteil Plötzin, südlich Brandenburger Chaussee und Ortsteil Petzow, in der Löcknitz wurden keine<br />
Einwände vorgetragen. Das geplante Sondergebiet Bildung, Kultur im Ortsteil Petzow umfasst einen<br />
baulich vorgeprägten Bereich, der Änderungsbereich im Ortsteil Plötzin befindet sich im Siedlungsbereich.<br />
Das Landesumweltamt teilt mit, dass im Ortsteil Glindow die Errichtung der im Genehmigungsbescheid genehmigten<br />
Windkraftanlagen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 22.12.2006<br />
möglich ist.<br />
Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) hat seit der Vorentwurfsfassung des Flächennutzungsplanes, abgesehen<br />
von der Anpassungspflicht der städtischen Planungen an die regionalplanerischen Vorgaben des sachlichen<br />
Teilplans „Windenergienutzung“ der Region <strong>Havel</strong>land-Fläming kraft eigener kommunaler Planung<br />
für den Bereich der Glindower Platte grundsätzlich andere Zielsetzungen im Rahmen ihrer Profilierung<br />
als staatlich anerkannter Erholungsort und als Traditionsort für den Obst- und Gemüseanbau.<br />
In der Abwägung öffentlicher Belange der städtischen Planungszielstellungen und privater Belange des<br />
Windparkbetreibers auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erkennt die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />
zwar den Interessenkonflikt, sieht aber den gerichtlich konstatierten Vertrauensschutz des potenziellen<br />
Windparkbetreibers auf Grund der FNP-Darstellung der ehemaligen Gemeinde Glindow als verwirkt<br />
an.<br />
Dem potenziellen Windparkbetreiber hätte bekannt sein dürfen, dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ein<br />
Aufstellungsverfahren für einen Flächennutzungsplan durchführt, und seit der Vorentwurfsfassung im<br />
Oktober 2005 wissen müssen, dass auf Grund obiger Ausführungen die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) keine<br />
Sonderbauflächen für die Windenergienutzung in ihrem Planwerk vorsieht. Der potenzielle Windparkbetreiber<br />
hat sich darüber hinaus nicht in den immerhin vier öffentlichen Beteiligungsphasen nicht am<br />
Verfahren beteiligt, so dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) sich damit in der formalen Abwägung hätte auseinandersetzen<br />
müssen.<br />
Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) neigt fast zur Annahme, dass der potenzielle Windparkbetreiber kein wirkliches<br />
Interesse an der Errichtung der Anlagen hat, da er nach bestandskräftiger Genehmigung mit<br />
März 2007 binnen eines Jahres die Anlagen nicht errichtet hat und auch das „Zeitfenster“ der formalen<br />
Nichtigkeit des sachlichen Teilplans „Windenergienutzung“ nicht genutzt hat, obwohl er hatte wissen<br />
müssen, das ein formaler Fehler binnen relativ kurzer Frist geheilt werden kann. Auf jeden Fall ist die<br />
Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) der Auffassung, dass dieses Verhalten ebenfalls zur Verwirkung des Vertrauensschutzes<br />
beiträgt und die Grundlage für eine Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung<br />
entzogen ist.<br />
In den Flächennutzungsplanentwurf eingestellte Belange des Natur- und Landschaftsschutzes<br />
1. In-Aussichtstellung der Einleitung eines späteren Ausgliederungsverfahren<br />
Für die beiden geplanten Wohnbauflächen wird vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt<br />
und Verbraucherschutz (MLUV) die Einleitung eines späteren Ausgliederungsverfahren in Aussicht gestellt.<br />
Die Bauflächen werden nicht in der Planzeichnung dargestellt, sondern nur in dieser <strong>Begründung</strong><br />
(Kapitel 8.1.5, Entwicklungsflächen innerhalb des LSG) erläutert und in ihrer Abgrenzung zeichnerisch<br />
dargestellt.<br />
TÖP 5 Wohnbaufläche südlich Kanalweg (0,2 ha)<br />
WER 4 Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung Elsebruchweg (5,9 ha)<br />
3. Keine In-Aussichtsstellung eines späteren Ausgliederungsverfahren<br />
Die beabsichtigte Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Bildung/Kultur" steht<br />
laut Stellungnahme des MLUV im Widerspruch zum Schutzzweck der Verordnung über das LSG<br />
"Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet".<br />
PET 3 Sonderbaufläche „Bildung / Kultur (1,5 ha)