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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 178<br />

mehr als 65 dB (A) auszugehen, wobei vor allem die Nachtwerte deutlich über der definierten Grenze<br />

der Gesundheitsgefährdung liegen. Da sich eine Minderung dieser Beeinträchtigungen nur durch einen<br />

hohen Kostenaufwand (Bau einer Lärmschutzwand zu lasten der zukünftigen Bauherren, bautechnisch<br />

erhöhter Aufwand zur Minderung der Schwingungsstärken) erreichen lässt, erscheint eine Realisierung<br />

dieser Wohnbaufläche unwahrscheinlich, so dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) auf eine weitere Darstellung<br />

verzichtet. Die Fläche wird als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Die zweite Rücknahme betrifft die Kolonie Zern, in der bekanntermaßen eine komplexe Belastungssituation<br />

besteht, die durch die Lärmemittenten BAB A 10 und die L 90 sowie die Geruchsemittenten<br />

Kläranlage bzw. der Firma Herbstreith und Fox und der Großküche im Gewerbegebiet westlich der L<br />

90.<br />

Zu dieser Konfliktlage gingen in der frühzeitigen Beteiligungsweise sowohl Einwendungen der Eigentümer<br />

und Betreiber des Pektinwerkes an der L 90 ein, der sich auf Grund der vom Betrieb ausgehenden<br />

Lärm- und v.a. Geruchsimmissionen gegen die Bestandsdarstellungen von Sonder- und Wohnbauflächen<br />

der Kolonie Zern aussprach, da diese weitere Bestandsverdichtungen und Freizeit- und Erholungsnutzungen<br />

ermögliche und Betriebserweiterungen und –ansiedlungen erschwere, als auch<br />

vom Landesumweltamt Brandenburg ein, die auf einen Schutzabstand von 500 Metern zwischen dem<br />

Pektinwerk und der nächstgelegenen Wohnbebauung gemäß Abstandsleitlinie des Landes Brandenburg<br />

hinwies.<br />

Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) hat als wirtschaftsfreundliche Kommune ein großes Interesse an dem langfristigen<br />

Erhalt, der Qualifizierung und Erweiterung des bestehenden Gewerbe-/Industriestandortes<br />

und den damit verbundenen Arbeitsplätzen und hat 1996 in einem entsprechenden Beschluss bereits<br />

die Sicherung als Industriestandort zugesichert. Nach Abstimmungen mit dem Landesumweltamt, Abteilung<br />

Immissionsschutz und dem Rechtsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark in diesem Verfahren<br />

hat sich die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) entschlossen, auf die Darstellung der Sonder- und Wohnbauflächen<br />

im Umfang von insgesamt 15,2 ha zu verzichten und eine Darstellung als Grünfläche vorzunehmen.<br />

Die bestehenden Nutzungen in diesem Bereich genießen Bestandschutz, es soll jedoch keine<br />

weitere Entwicklung gefördert werden.<br />

Weitere Beeinträchtigungen innerhalb des Gebietes der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) bestehen vor allem<br />

durch Verkehrslärm entlang der stark frequentierten Verkehrstrassen:<br />

- Bahnstrecke Berlin-Magdeburg (nördliches Stadtgebiet <strong>Werder</strong>, Ortsteil Kemnitz)<br />

- Bundesautobahn BAB A 10 (Teile aller Ortsteile außer Glindow und Petzow)<br />

- Bundesstraße B 1 (Stadtgebiet <strong>Werder</strong>, Ortsteile Glindow, Plötzin (Plessow und Neu-Plötzin),<br />

Derwitz<br />

- Landesstraße L 90 (Ortsdurchfahrt Glindow; Potsdamer Str., Eisenbahnstraße, Phöbener<br />

Str./Chaussee im Stadtgebiet von <strong>Werder</strong>; Ortsdurchfahrt Phöben)<br />

- Landesstraße L 861 (Ortsdurchfahrt Plötzin)<br />

- Landesstraße L 902 (Ortsdurchfahrt Leest- weniger durch Verkehrsaufkommen als durch die Enge<br />

der Ortsdurchfahrt)<br />

Im Einflussbereich dieser Verkehrstrassen befinden sich vorliegenden FNP vier geplante Bauflächen:<br />

Stadtgebiet <strong>Werder</strong>: (WER 2) – Gemischte Bauflächen nördlich der B1 zwischen Potsdamer Straße<br />

und Moosfennstraße<br />

Ortsteil Plötzin: (PLÖ 3) – Gemischte Bauflächen südlich der Neuen Dorfstraße<br />

Ortsteil Plötzin: (PLÖ 4) – Wohnbauflächen zwischen der Neuen Dorfstraße und der B 1<br />

Ortsteil Töplitz: (TÖP 1) – Wohnbauflächen landschaftlicher Prägung in Leest, südlich der Straße<br />

„An der Wublitz“<br />

Für diese vier geplanten Flächen werden in den nachfolgenden Plan- und Genehmigungsverfahren auf<br />

Basis von lärmtechnischen Untersuchungen Maßnahmen zum Immissionsschutz erforderlich werden,<br />

die mit Kosten verbunden sind.<br />

Neben den bisher genannten Emissionsquellen sind als weitere Emittenten grundsätzlich gewerbliche<br />

Nutzungen von Relevanz. Für die im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen bestehen<br />

zum weit überwiegenden Anteil rechtswirksame Bebauungspläne, in denen entsprechende<br />

Maßnahmen zum Schutz vor negativen Beeinträchtigungen festgesetzt sind, oder durch städtebauliche<br />

Verträge geregelt sind. Dabei handelt es sich um die gewerblichen Bauflächen:<br />

Stadtgebiet <strong>Werder</strong>, <strong>Havel</strong>auen OT Derwitz, „Am Berliner Ring“

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