Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 121<br />
Entlang des weiteren Verlaufs der Mühlenstraße bis zur Ziemensstraße befinden sich die einzigen<br />
nennenswerten Neubaupotenziale in den weiteren Wohnbereichen westlich der Ortslage in einer Größenordnung<br />
von ca. 15 Wohneinheiten.<br />
Die Ziemensstraße als örtliche Hauptverbindungsstraße zur Elisabethhöhe hat sich nach 1990 durch<br />
eine erhebliche Neubautätigkeit zu einem weiteren Siedlungsschwerpunkt des Ortsteiles entwickelt.<br />
Als Wohnbauflächen dargestellt ist der ca. 1,2 km lange Abschnitt zwischen Klaistower Straße und Albertstraße<br />
mit einer Fläche von rund 13 ha. Das Neubaupotenzial beträgt rund 12 Wohneinheiten.<br />
Der Abschnitt Ziemensstraße von der Albertstraße bis zur eigenständigen Siedlung des Gemeindeteils<br />
Elisabethhöhe beträgt etwa 700 Meter, an dem sich weitere einzelne Wohnbebauung befinden. In diesem<br />
Abschnitt ist aus städtebaulicher Sicht unbedingt auf eine weitere sukzessive Neubebauung zu<br />
verzichten, da die Gefahr besteht, dass sich von der Ortslage Glindow über die Elisabethhöhe und von<br />
dort über die Poststraße bis nach Bliesendorf ein durchgängiges Siedlungsband entsteht, welches die<br />
bestehende Siedlungsstruktur im südwestlichen Bereich der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) völlig überformt und<br />
aus landschaftsplanerischer Sicht die Kulturlandschaft der Glindower Platte als traditionelles Obstanbaugebiet<br />
stark beeinträchtigt.<br />
Die Siedlung Elisabethhöhe ist weiterhin als Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung in einem Umfang<br />
von 21,5 ha dargestellt. Die landschaftliche Prägung wird mittels einer textlichen Darstellung mit<br />
einer GRZ von maximal 0,2 auf mindestens 700 m² großen Grundstücken definiert. Für die Flächen<br />
liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der weitere Differenzierungen wie z.B. einen seitlichen<br />
Grenzabstand von mindestens 20 Metern oder Mindestgrundstücksbreiten und -tiefen festsetzt. Von<br />
den auf diese Art und Wiese möglichen 57 neuen Wohngebäuden können 45 noch errichtet werden.<br />
Die übrigen bestehenden Wohnbauflächen des Ortsteil konzentrieren sich auf drei Flächen im südlichen<br />
Bereich des Ortsteiles. Östlich der Klaistower Straße befindet sich die über den Bebauungsplan<br />
15/99 planungsrechtlich gesicherte Wohnbaufläche ‚Langer Grund’. In Abweichung zum FNP von 2001<br />
wurde die ursprünglich umfangreichere Fläche auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert<br />
und weist jetzt eine Fläche von 5 ha auf, auf der noch ca. 15 Wohneinheiten entstehen können.<br />
Westlich der Klaistower Straße befindet sich die Wohnbaufläche Friedrich- Ebert- / Heinrich-Heine-<br />
Straße mit einem Umfang von rd. 10 ha und einem Neubaupotenzial von rd. 30 Wohneinheiten. An der<br />
südlichen Gemarkungsgrenze befindet sich nördlich der Petzower Straße und an der Jägerstraße eine<br />
Wohnbaufläche. Diese hat einen Umfang von 5 ha und ein Verdichtungspotenzial von rund 25 Wohneinheiten.<br />
In Änderung zum FNP der ehem. Gemeinde Glindow sind nördlich der Alpenstraße statt gemischter<br />
Bauflächen Wohnbauflächen landschaftlicher Prägung dargestellt, um die Flächen einer dem nördlich<br />
angrenzenden Niederungsbereich angemessenere Nutzung zuzuführen und durch eine höhere Realisierungswahrscheinlichkeit<br />
dieser Art der baulichen Nutzung gegenüber gemischten Bauflächen zu einer<br />
notwendigen Stärkung des Bereiches Alpenstraße zu verhelfen. Innerhalb der Darstellungen können<br />
ca. 18 Wohneinheiten entstehen.<br />
Ortsteil Glindow mit Gemeindeteil Elisabethhöhe - PLANUNG<br />
Als Neu-Darstellungen von Wohnbauflächen im vorliegenden FNP für den Ortsteil befinden sich zwei<br />
Flächen, eine davon als Wohnbaufläche landschaftlicher Prägung (Siehe Pkt. 8.1.1.1)<br />
Die kleinteiligere der beiden Flächen befindet sich südlich der Ziemensstraße mit einem Umfang von 0,<br />
2 ha für drei Wohneinheiten. Mit dieser Fläche soll der offensichtlich bestehende Siedlungsdruck an<br />
der Ziemensstraße aufgefangen werden, und zum anderen die Zäsur in der Bebauung an der Achse<br />
Albertstraße analog obiger Ausführungen eindeutig begrenzt werden.<br />
Geplante Wohnbaufläche Ziemens-/Albertstraße (GLI 1)