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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 5<br />

� Flächennutzungsplan der Gemeinde Plötzin, wirksam seit 14.08.1998<br />

Diese Flächennutzungspläne bestehen gemäß § 204 BauGB, wie unter Punkt 1.1.1 beschrieben, bis<br />

zum Abschluss des Verfahrens dieses gemeinsamen Flächennutzungsplanes fort. In den Eingliederungsverträgen<br />

der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) mit diesen fünf ehemaligen Amtsgemeinden wurde ursprünglich<br />

geregelt, dass für die Dauer von fünf Jahren nach Eingliederung Veränderungen der Flächennutzungspläne<br />

der Zustimmung der Ortsbeiräte bedürfen. Dies ließ sich jedoch nicht mit § 54 a der Gemeindeordnung<br />

(GO) Brandenburg vereinbaren, so dass die Regelungen, um gesetzeskonform zu<br />

werden, dahin gehend geändert wurden, dass Veränderungen für 5 Jahre der Anhörung des jeweiligen<br />

Ortsbeirates bedürfen.<br />

Der heutige Ortsteil Derwitz war eine frühere Gemeinde des Amtes Groß Kreutz. Die Eingliederung zur<br />

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) wurde am 26. Oktober 2003 wirksam. Weitestgehend übernommen wurden die<br />

Darstellungen aus:<br />

� Gemeinsamer Flächennutzungsplan des Amtes Groß Kreutz, Entwurf vom 15.05.1999, Gemeinde<br />

Derwitz<br />

Für die Ortsteile Petzow, Töplitz und das Stadtgebiet von <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) blieben die Flächennutzungspläne<br />

im Hinblick auf die kommunale Neugliederung und einen neu aufzustellenden Flächennutzungsplan<br />

für das gesamte Stadtgebiet im Entwurfsstadium. Die drei Flächennutzungsplanentwürfe<br />

haben jeweils zwei mal öffentlich ausgelegen, die Hinweise und Anregungen wurden zum größten Teil<br />

eingearbeitet.<br />

In die aktuelle Planunterlage übernommen wurden die folgenden Stände:<br />

� Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Töplitz von März 2001<br />

� Entwurf des Teilflächennutzungsplanes Teil I – <strong>Werder</strong> Nord von 09/1999<br />

� Entwurf des Teilflächennutzungsplanes Teil II – <strong>Werder</strong> Süd (Petzow) von 09/1999<br />

Die Darstellungen dieser Flächennutzungspläne und –planentwürfe wurden weitestgehend in den Vorentwurf<br />

übernommen und in der Plandarstellung vereinheitlicht. Die Änderungen bzw. Aktualisierungen<br />

gegenüber diesen Planständen sind in Punkt 8 dieser <strong>Begründung</strong>, bezogen auf die jeweiligen Nutzungskategorien<br />

zu entnehmen.<br />

Aufgrund der Genesis des heutigen Gebietes der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>), des früheren Amtes und zum<br />

früheren Amt <strong>Werder</strong> hinzu gekommener Ortsteile hat sich noch kein gängiger einheitlicher Terminus<br />

bezüglich der Bezeichnung entwickelt. Dieser Flächennutzungspan differenziert dahin gehend in die<br />

Termini ‚Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)’ ’wenn es sich um die heutigen kommunalhoheitlichen Gebietszuständigkeiten<br />

und den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes handelt und den Begriff<br />

des ‚Stadtgebiet <strong>Werder</strong>’, wenn es sich um Ausführungen unmittelbar auf die Stadt <strong>Werder</strong> ohne die<br />

Ortsteile, auch des Ortsteiles Petzow, bezieht.<br />

1.3 Übersicht der Verfahrensschritte<br />

Die Stadtverordneten der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) haben am 25.11. 2004 die Aufstellung eines gemeinsamen<br />

Flächennutzungsplanes beschlossen.<br />

Im Sommer 2005 wurden alle Ortsbeiräte informell über den Arbeitsstand des Vorentwurfes informiert.<br />

In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der Stadt<br />

<strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) und der Ortsbeiräte am 22. September 2005 wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes<br />

und der Steganlagenkonzeption als Vertiefungsbereich des Landschaftsplanes vorgestellt.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom.21.11. 2005 bis.20.12.2005 auf die Dauer<br />

von vier Wochen durchgeführt und diente auch der formellen Beteiligung der Ortsbeiräte.<br />

Der parallel statt findenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

diente, wie oben angeführt, auch als sogenanntes ‚Scoping’, d.h. dem Einholen von Stellungnahmen<br />

der Fachbehörden zur Klärung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der Ermittlung der<br />

Umweltbelange für die Umweltprüfung auf Ebene dieses Flächennutzungsplanes. Zum Anderen waren<br />

zu zahlreichen anderen Belangen, wie z.B. zu sämtlichen Aspekten der technischen Infrastruktur, ebenfalls<br />

umfangreich Informationen erforderlich, da die Darstellungstiefe und der Zeitpunkt der Bestandaufnahmen<br />

der bisherigen Flächennutzungspläne und Flächennutzungsplanentwürfe der einzel-

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