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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 125<br />

in Richtung der Wublitzbrücke (0,3 ha) und an der Straße ‚An der Wublitz’ zwischen Dorfkern und Autobahnauffahrt<br />

vorgenommen (2,1 ha).<br />

Ortsteil Töplitz mit Gemeindeteil Leest - PLANUNG<br />

Im Ortsteil Töplitz sind im FNP <strong>2020</strong> insgesamt 3,1 ha neue Wohnbauflächen vorgesehen, von denen<br />

drei Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen, so dass diese nicht dargestellt werden können und<br />

nur in der <strong>Begründung</strong> Erwähnung finden (siehe Kapitel 8.1.5) . Die einzige Darstellung neuer Wohnbauflächen<br />

befindet sich in ALT-TÖPLITZ am Mittelsteig.<br />

Im Kontext der Stärkung des Ortszentrums zu Ungunsten einer Weiterentwicklung entlang der Straßen<br />

ist auch die geplante Wohnbaufläche am Mittelsteig, östlich der Heidestraße zu verstehen (TÖP 4).<br />

Die Fläche hat einen Umfang von 1,7 ha. Der östliche Bereich dieser Fläche (0,8 ha) war im Entwurf<br />

von 2001 bereits als gemischte Baufläche dargestellt, ist jedoch unbebaut. Auf der Fläche können insgesamt<br />

etwa 23 Einfamilienhäuser entstehen. Bei der Darstellung ist eine Erweiterung des Friedhofes<br />

von Alt-Töplitz berücksichtigt. Das Wohngebiet ist durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich vorzubereiten.<br />

Geplante Wohnbaufläche Alt-Töplitz am Mittelsteig, östlich der Heidestraße (TÖP 4)<br />

Wie die Bevölkerungsentwicklung der jüngsten Vergangenheit zeigt, ist der Siedlungsdruck auf Töplitz<br />

unverändert hoch, so dass eine sehr maßvolle Ausweitung von neuen Bauflächen für ca. 25 Wohneinheiten,<br />

wie sie in diesem FNP dargestellt sind, siedlungspolitisch sinnvoll erscheint. Dies gilt vor allem<br />

auch vor dem Hintergrund, dass der Ortsteil Töplitz eine Insel ist und nur durch die BAB mit dem übrigen<br />

Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) verbunden ist. Dem gemäß ist dem Ortsteil eine stärkere Eigenentwicklung<br />

zuzubilligen als den übrigen Ortsteilen der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>), deren Eigenentwicklung<br />

gegenüber dem Siedlungsschwerpunkt des Hauptortes <strong>Werder</strong> stärker nachgeordnet ist.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung dieser unmittelbar an das Ortszentrum mit seinen Versorgungsfunktionen<br />

angrenzenden und zum Teil bereits erschlossenen Flächen ein geeignetes Mittel,<br />

um eine weiter gehende bandartige Ausfransung des Siedlungsgebietes von Alt-Töplitz entlang der<br />

Straßen zu vermeiden. Entsprechend der bisherigen Genehmigungspraxis besteht die Befürchtung,<br />

dass bei der Nicht-Zurverfügungstellung kompakter Entwicklungsflächen, die heute noch vorhandene<br />

landschaftliche Einbindung des Siedlungsbereiches zu Ungunsten von Landschaftsinseln innerhalb<br />

von Siedlungsbändern verloren geht.<br />

Die aus Sicht der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ebenfalls sinnvolle kompakte Neubaufläche beidseitig des Kanalweges<br />

mit einer Fläche von 2,3 ha ist auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen während der<br />

frühzeitigen Behördenbeteiligung, v.a. der des MLUV und der GL in diesem FNP als Flächen für die<br />

Landwirtschaft dargestellt.

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