Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 125<br />
in Richtung der Wublitzbrücke (0,3 ha) und an der Straße ‚An der Wublitz’ zwischen Dorfkern und Autobahnauffahrt<br />
vorgenommen (2,1 ha).<br />
Ortsteil Töplitz mit Gemeindeteil Leest - PLANUNG<br />
Im Ortsteil Töplitz sind im FNP <strong>2020</strong> insgesamt 3,1 ha neue Wohnbauflächen vorgesehen, von denen<br />
drei Flächen im Landschaftsschutzgebiet liegen, so dass diese nicht dargestellt werden können und<br />
nur in der <strong>Begründung</strong> Erwähnung finden (siehe Kapitel 8.1.5) . Die einzige Darstellung neuer Wohnbauflächen<br />
befindet sich in ALT-TÖPLITZ am Mittelsteig.<br />
Im Kontext der Stärkung des Ortszentrums zu Ungunsten einer Weiterentwicklung entlang der Straßen<br />
ist auch die geplante Wohnbaufläche am Mittelsteig, östlich der Heidestraße zu verstehen (TÖP 4).<br />
Die Fläche hat einen Umfang von 1,7 ha. Der östliche Bereich dieser Fläche (0,8 ha) war im Entwurf<br />
von 2001 bereits als gemischte Baufläche dargestellt, ist jedoch unbebaut. Auf der Fläche können insgesamt<br />
etwa 23 Einfamilienhäuser entstehen. Bei der Darstellung ist eine Erweiterung des Friedhofes<br />
von Alt-Töplitz berücksichtigt. Das Wohngebiet ist durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich vorzubereiten.<br />
Geplante Wohnbaufläche Alt-Töplitz am Mittelsteig, östlich der Heidestraße (TÖP 4)<br />
Wie die Bevölkerungsentwicklung der jüngsten Vergangenheit zeigt, ist der Siedlungsdruck auf Töplitz<br />
unverändert hoch, so dass eine sehr maßvolle Ausweitung von neuen Bauflächen für ca. 25 Wohneinheiten,<br />
wie sie in diesem FNP dargestellt sind, siedlungspolitisch sinnvoll erscheint. Dies gilt vor allem<br />
auch vor dem Hintergrund, dass der Ortsteil Töplitz eine Insel ist und nur durch die BAB mit dem übrigen<br />
Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) verbunden ist. Dem gemäß ist dem Ortsteil eine stärkere Eigenentwicklung<br />
zuzubilligen als den übrigen Ortsteilen der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>), deren Eigenentwicklung<br />
gegenüber dem Siedlungsschwerpunkt des Hauptortes <strong>Werder</strong> stärker nachgeordnet ist.<br />
Aus städtebaulicher Sicht ist die Entwicklung dieser unmittelbar an das Ortszentrum mit seinen Versorgungsfunktionen<br />
angrenzenden und zum Teil bereits erschlossenen Flächen ein geeignetes Mittel,<br />
um eine weiter gehende bandartige Ausfransung des Siedlungsgebietes von Alt-Töplitz entlang der<br />
Straßen zu vermeiden. Entsprechend der bisherigen Genehmigungspraxis besteht die Befürchtung,<br />
dass bei der Nicht-Zurverfügungstellung kompakter Entwicklungsflächen, die heute noch vorhandene<br />
landschaftliche Einbindung des Siedlungsbereiches zu Ungunsten von Landschaftsinseln innerhalb<br />
von Siedlungsbändern verloren geht.<br />
Die aus Sicht der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ebenfalls sinnvolle kompakte Neubaufläche beidseitig des Kanalweges<br />
mit einer Fläche von 2,3 ha ist auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen während der<br />
frühzeitigen Behördenbeteiligung, v.a. der des MLUV und der GL in diesem FNP als Flächen für die<br />
Landwirtschaft dargestellt.