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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 141<br />

8.1.4.6 Bildung und Kultur<br />

Ortsteil Petzow:<br />

Im Ortsteil Petzow ist erstmals im geänderten 2. Entwurf in der Löcknitz eine Sonderbaufläche mit dieser<br />

Zweckbestimmung dargestellt. An diesem Standort ist die Errichtung einer kulturellen Begegnungsstätte<br />

in Form eines buddhistischen Klosters vorgesehen. Mit der Darstellung dieser Fläche soll<br />

dieses Vorhaben planungsrechtlich vorbereitet werden. Der Umfang der Fläche beträgt rund 1,5 ha auf<br />

den dortigen ehemaligen LPG-Flächen, die durch leerstehende und verfallende Stallungen und Wirtschaftsgebäude<br />

einen städtebaulichen Missstand darstellen.<br />

Durch die Realisierung des Vorhabens wird sich gegenüber dem Bestand eine positive Versiegelungsbilanz<br />

ergeben, so dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) von einer landschaftsverträglichen Nutzung ausgeht.<br />

Aus diesem Grund wird die geplante Sonderbaufläche in der Planzeichnung dargestellt, obwohl sie<br />

sich im Landschaftsschutzgebiet befindet. Im Zuge eines Bauantragsverfahrens wird eine Befreiung<br />

von den Bestimmungen des Landschaftsschutzes erforderlich.<br />

Gemäß § 72 (3) BbgNatSchG kann auf Antrag eine Befreiung von den Bestimmungen des Landschaftsschutzes<br />

gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten<br />

Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und<br />

Landschaft führen würde oder überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.<br />

Die Bestandssituation stellt sich mit den verfallenen Stallungen und Wirtschaftsgebäuden der ehemaligen<br />

LPG sowohl als städtebaulicher Missstand als auch als eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

dar. Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass die dort vorgesehene kulturelle Begegnungsstätte<br />

weniger Versiegelung hervorruft als im Bestand, geht die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) davon aus,<br />

dass in der Beseitigung des städtebaulichen Misstandes Gründe des Allgemeinwohls vorliegen und eine<br />

kulturelle Begegnungsstätte mit den Belangen des Landschaftsschutzes vereinbar ist. Die empfindliche<br />

Uferzone des Schwielowsees befindet sich 100 Meter von der Baufläche entfernt, die Baum- und<br />

Waldstrukturen können erhalten bleiben.<br />

Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) geht daher mit der Darstellung der Sonderbaufläche innerhalb des LSG von<br />

einem Befreiungstatbestand aus und plant vorwegnehmend in die zukünftige Befreiungslage hinein.<br />

Für die Entscheidung über eine Befreiung ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark<br />

zuständig.<br />

Geplante Sonderbaufläche: Bildung und Kultur (PET 3)

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