Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 141<br />
8.1.4.6 Bildung und Kultur<br />
Ortsteil Petzow:<br />
Im Ortsteil Petzow ist erstmals im geänderten 2. Entwurf in der Löcknitz eine Sonderbaufläche mit dieser<br />
Zweckbestimmung dargestellt. An diesem Standort ist die Errichtung einer kulturellen Begegnungsstätte<br />
in Form eines buddhistischen Klosters vorgesehen. Mit der Darstellung dieser Fläche soll<br />
dieses Vorhaben planungsrechtlich vorbereitet werden. Der Umfang der Fläche beträgt rund 1,5 ha auf<br />
den dortigen ehemaligen LPG-Flächen, die durch leerstehende und verfallende Stallungen und Wirtschaftsgebäude<br />
einen städtebaulichen Missstand darstellen.<br />
Durch die Realisierung des Vorhabens wird sich gegenüber dem Bestand eine positive Versiegelungsbilanz<br />
ergeben, so dass die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) von einer landschaftsverträglichen Nutzung ausgeht.<br />
Aus diesem Grund wird die geplante Sonderbaufläche in der Planzeichnung dargestellt, obwohl sie<br />
sich im Landschaftsschutzgebiet befindet. Im Zuge eines Bauantragsverfahrens wird eine Befreiung<br />
von den Bestimmungen des Landschaftsschutzes erforderlich.<br />
Gemäß § 72 (3) BbgNatSchG kann auf Antrag eine Befreiung von den Bestimmungen des Landschaftsschutzes<br />
gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten<br />
Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und<br />
Landschaft führen würde oder überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.<br />
Die Bestandssituation stellt sich mit den verfallenen Stallungen und Wirtschaftsgebäuden der ehemaligen<br />
LPG sowohl als städtebaulicher Missstand als auch als eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
dar. Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass die dort vorgesehene kulturelle Begegnungsstätte<br />
weniger Versiegelung hervorruft als im Bestand, geht die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) davon aus,<br />
dass in der Beseitigung des städtebaulichen Misstandes Gründe des Allgemeinwohls vorliegen und eine<br />
kulturelle Begegnungsstätte mit den Belangen des Landschaftsschutzes vereinbar ist. Die empfindliche<br />
Uferzone des Schwielowsees befindet sich 100 Meter von der Baufläche entfernt, die Baum- und<br />
Waldstrukturen können erhalten bleiben.<br />
Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) geht daher mit der Darstellung der Sonderbaufläche innerhalb des LSG von<br />
einem Befreiungstatbestand aus und plant vorwegnehmend in die zukünftige Befreiungslage hinein.<br />
Für die Entscheidung über eine Befreiung ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark<br />
zuständig.<br />
Geplante Sonderbaufläche: Bildung und Kultur (PET 3)