Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 80<br />
- Verlust siedlungsinterner Freiflächen mit der für <strong>Werder</strong> typischen Nutzung als Gärten und<br />
siedlungsnahen Obstanbauflächen.<br />
Mensch: geringes Konfliktpotential<br />
- Die betroffene Fläche hat keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung.<br />
Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotential<br />
- Eine zukünftige Wohnbebauung hat keine relevanten Auswirkungen auf den Friedhof.<br />
Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />
- Weit gehender Erhalt der Großbäume und Integration in private Gärten.<br />
- Verwendung von heimischen standortgerechten Laubbäumen oder hochstämmigen Obstgehölzen in<br />
den Gärten.<br />
- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />
- Wasserdurchlässige Befestigung der Wege- und Stellplatzflächen.<br />
- Ausgleich ist vorrangig durch Extensivierung und Aufwertung siedlungsinterner oder siedlungsnaher<br />
Freiflächen zu erzielen.<br />
Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />
Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />
Die Änderung betrifft Freiflächen des Siedlungsgebietes in Form der für <strong>Werder</strong> typischen Nutzung als<br />
Gärten und siedlungsnahen Obstanbauflächen. Besonders wertvolle und geschützte Biotope sind nicht<br />
betroffen. Unter Beachtung der zuvor genannten Maßnahmen kann annähernd eine Biotopqualität in<br />
den zukünftigen privaten Gärten erzielt werden, die der heutigen entspricht. Die Verluste die durch die<br />
Bebauung verursacht werden, können kurz- bis mittelfristig auf externen Kompensationsflächen ausgeglichen<br />
werden. Dies sollte vorrangig innerhalb des Siedlungsraumes <strong>Werder</strong>-Glindow umgesetzt<br />
werden.<br />
WER 2: „Ergänzende Bebauung nördlich der Berliner Straße“ Größe ca. 4,1 ha<br />
Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />
Erhalt des Feuchtkomplexes innerhalb siedlungsinterner Freiflächen und behutsame Nachverdichtung<br />
entlang der Straße.<br />
Planung:<br />
Neudarstellung im Flächennutzungsplan als Mischgebiet mit einer max. zulässigen GRZ von 0,4.<br />
Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />
- Verlust von Biotopen mit überwiegend geringer bis mittlerer Wertigkeit, im nördlichen Teil<br />
Verlust von Biotopen hoher Wertigkeit. Aufgrund der anthropogenen Überprägung der<br />
Feuchtbiotope wird nicht von einem Biotopschutz nach § 32 BbgNatSchG ausgegangen.<br />
Boden: mittleres Konfliktpotential<br />
- 2,46 ha Neuversiegelung von vergleyten Braunerden und Braunerden aus sandigen Substraten<br />
mit allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser: mittleres Konfliktpotential<br />
- Gefahr der Grundwasserverschmutzung durch Gewerbe im Mischgebiet bei hoher<br />
Grundwasser-Verschmutzungsempfindlichkeit.<br />
Klima: geringes Konfliktpotential<br />
- Kleinräumige Siedlungsergänzung mit mäßiger Baudichte ohne erheblichen Einfluss auf<br />
das bereits siedlungsgeprägte Klima.<br />
Luft: geringes Konfliktpotential<br />
- Eine Ansiedlung von emittierenden Betrieben im Mischgebiet ist möglich. Die Einhaltung<br />
der Immissionswerte für die benachbarte Nutzung ist im nachgeordneten B-Planverfahren<br />
verbindlich zu regeln. Darüber hinaus ist durch die stark frequentierte B 1 bereits eine erhebliche<br />
Belastung der Luftqualität gegeben.