Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 92<br />
- Das ruinöse Gebäude auf dem Gelände wird im Rahmen der Entwicklung zurückgebaut,<br />
was zu einer Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes beiträgt.<br />
Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotenzial<br />
- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />
Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />
- Nutzung der vorhandenen bebauten Fläche für Baumaßnahmen.<br />
- Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort.<br />
- Abgrenzung der Freizeitnutzung zum westlich angrenzenden Waldstreifen und Feuchtgebiet.<br />
- In Abhängigkeit vom Flächen- und Raumbedarf sind die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Gebietes<br />
umsetzbar.<br />
Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />
Gesamteinschätzung: gering konfliktbelastet<br />
Es handelt sich um eine kleinräumige Erweiterung der Freizeit- und Erholungsnutzung am Riegelberg,<br />
im Anschluss an den vorhandenen Zeltplatz. Das von der Ausweisung erfasste Gelände besitzt aufgrund<br />
seiner Lage einen hohen potenziellen Erholungswert, welcher aber durch die Unzugänglichkeit<br />
und die vorhandene Bauruine beeinträchtigt wird. Die landschaftsverträgliche Entwicklung für Freizeit<br />
und Erholung im Anschluss an den vorhandenen Zeltplatz verbunden mit dem Rückbau der Bauruine<br />
führt zu einer Aufwertung des Gebietes.<br />
Im Gebiet sind nur Biotope mit geringer bis mittlerer Wertigkeit betroffen. Im westlich angrenzendem<br />
Waldstreifen mit ausgeprägtem Feuchtgebietscharakter ist mit Beeinträchtigungen durch intensive<br />
Freizeitnutzung zu rechnen.<br />
Eine Ausgliederung der im LSG befindlichen Zeltplatz-Erweiterung ist nicht erforderlich. Bauliche Maßnahmen<br />
auf dem Gelände bedürfen einer Genehmigung.<br />
PET 2: „Golfplatz Petzow“ Größe ca. 154,1 ha<br />
Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />
Bereicherung der Feldflur mit Kleinstrukturen wie Hecken und Feldgehölze; standortangepasste Bewirtschaftung.<br />
Planung:<br />
Neudarstellung im Flächennutzungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz.<br />
Der Bebauungsplan 043/02 „Golfanlage Petzow“ ist im Verfahren. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
noch kein Bebauungsplan-Entwurf vorliegt, kann nur eine prinzipielle Einschätzung zum Eingriffsumfang<br />
getroffen werden.<br />
Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />
- Verlust von Biotopen mit überwiegend geringer Wertigkeit.<br />
- Liegt innerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“; nach Norden grenzt<br />
das FFH-Gebiet und NSG „Glindower Alpen“ an.<br />
- Bauliche Anlagen innerhalb des LSG.<br />
- Teilweise Biotopaufwertung durch extensiv genutzte/gepflegte Bereiche (Rauhflächen).<br />
Boden: mittleres Konfliktpotential<br />
- Neuversiegelung durch Gebäude der Golfanlage von sickerwasserbestimmten Böden mit<br />
allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser: geringes Konfliktpotential<br />
- Geringe Gefahr der Grundwasserverschmutzung.<br />
- Bei Versickerung der anfallenden Niederschläge vorort ist mit keinen Auswirkungen auf<br />
das Grundwasser zu rechnen.