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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 92<br />

- Das ruinöse Gebäude auf dem Gelände wird im Rahmen der Entwicklung zurückgebaut,<br />

was zu einer Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes beiträgt.<br />

Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotenzial<br />

- Kultur- und Sachgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />

Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />

- Nutzung der vorhandenen bebauten Fläche für Baumaßnahmen.<br />

- Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort.<br />

- Abgrenzung der Freizeitnutzung zum westlich angrenzenden Waldstreifen und Feuchtgebiet.<br />

- In Abhängigkeit vom Flächen- und Raumbedarf sind die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Gebietes<br />

umsetzbar.<br />

Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />

Gesamteinschätzung: gering konfliktbelastet<br />

Es handelt sich um eine kleinräumige Erweiterung der Freizeit- und Erholungsnutzung am Riegelberg,<br />

im Anschluss an den vorhandenen Zeltplatz. Das von der Ausweisung erfasste Gelände besitzt aufgrund<br />

seiner Lage einen hohen potenziellen Erholungswert, welcher aber durch die Unzugänglichkeit<br />

und die vorhandene Bauruine beeinträchtigt wird. Die landschaftsverträgliche Entwicklung für Freizeit<br />

und Erholung im Anschluss an den vorhandenen Zeltplatz verbunden mit dem Rückbau der Bauruine<br />

führt zu einer Aufwertung des Gebietes.<br />

Im Gebiet sind nur Biotope mit geringer bis mittlerer Wertigkeit betroffen. Im westlich angrenzendem<br />

Waldstreifen mit ausgeprägtem Feuchtgebietscharakter ist mit Beeinträchtigungen durch intensive<br />

Freizeitnutzung zu rechnen.<br />

Eine Ausgliederung der im LSG befindlichen Zeltplatz-Erweiterung ist nicht erforderlich. Bauliche Maßnahmen<br />

auf dem Gelände bedürfen einer Genehmigung.<br />

PET 2: „Golfplatz Petzow“ Größe ca. 154,1 ha<br />

Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />

Bereicherung der Feldflur mit Kleinstrukturen wie Hecken und Feldgehölze; standortangepasste Bewirtschaftung.<br />

Planung:<br />

Neudarstellung im Flächennutzungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz.<br />

Der Bebauungsplan 043/02 „Golfanlage Petzow“ ist im Verfahren. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

noch kein Bebauungsplan-Entwurf vorliegt, kann nur eine prinzipielle Einschätzung zum Eingriffsumfang<br />

getroffen werden.<br />

Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />

- Verlust von Biotopen mit überwiegend geringer Wertigkeit.<br />

- Liegt innerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“; nach Norden grenzt<br />

das FFH-Gebiet und NSG „Glindower Alpen“ an.<br />

- Bauliche Anlagen innerhalb des LSG.<br />

- Teilweise Biotopaufwertung durch extensiv genutzte/gepflegte Bereiche (Rauhflächen).<br />

Boden: mittleres Konfliktpotential<br />

- Neuversiegelung durch Gebäude der Golfanlage von sickerwasserbestimmten Böden mit<br />

allgemeiner Funktionsausprägung.<br />

Wasser: geringes Konfliktpotential<br />

- Geringe Gefahr der Grundwasserverschmutzung.<br />

- Bei Versickerung der anfallenden Niederschläge vorort ist mit keinen Auswirkungen auf<br />

das Grundwasser zu rechnen.

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