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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 140<br />

Teil des Ferienhausgebietes aufzugeben wäre. Eine Erweiterung des Campingplatz würde gegenüber<br />

dem Status Quo eine Entsiegelung bedeuten.<br />

8.1.4.5 Wochenendhausgebiete<br />

Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung ‚Wochenendhausgebiete’ (Wh) sind Wochenendhaus-<br />

und Bungalowsiedlungen, die nicht Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sind und bei<br />

denen die Erholungsnutzung und nicht die gärtnerische Nutzung im Vordergrund steht. Die Gebäude<br />

sind von einem festen Nutzerkreis belegt, der die Grundstücke besitzt oder pachtet und diese regelmäßig<br />

aber nicht ständig nutzt.<br />

Diese Art der meist zu DDR-Zeiten entstandenen Nutzung ist - nicht nur- im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong><br />

(<strong>Havel</strong>) weit verbreitet und nach heutigen Rechtsgrundlagen häufig in einer Konfliktlage mit naturschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen. Im vorliegenden FNP sind nur die Wochenendhausgebiete entsprechend<br />

dargestellt, die in den bisherigen wirksamen Flächennutzungsplänen und –planentwürfen dargestellt<br />

waren. Grundvoraussetzung ist eine gute Erschließung, eine Lage im baulichen Zusammenhang<br />

mit anderen Erholungsnutzungen oder Siedlungsbereichen und Standorte, an denen die Stadt<br />

<strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) langfristig die Erholungsnutzung sichern möchte. Die übrigen Bereiche, die sich in<br />

landschaftlich sehr sensiblen Bereichen befinden, sind entsprechend des langfristigen Entwicklungsziels<br />

Landschaftsschutz als Grünflächen dargestellt, die bestehenden Nutzungen unterstehen jedoch<br />

dem Bestandsschutz.<br />

Auch bei den dargestellten Sonderbauflächen dieser Zweckbestimmung ist es das Ziel, negative Auswirkungen<br />

auf Natur und Landschaft möglichst gering zu halten und eine baurechtswidrige Nutzung zu<br />

Dauerwohnzwecken sowie eine Erweiterung der Gebiete zu verhindern. Einige der Wochenendhaussiedlungen<br />

befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Potsdamer <strong>Havel</strong> – und Seengebiet“.<br />

Mit Schreiben vom 22. Juni 2006 teilt das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und<br />

Verbraucherschutz (MLUV) mit, dass den Darstellungen des baulichen Bestandes nicht widersprochen<br />

wird.<br />

Ortsteil Glindow:<br />

- Wochenendhausgebiet am Jahnufer (10,2 ha – BESTAND) - das bestehende Wochenendhausgebiet,<br />

das Bestandteil des touristischen und Erholungsschwerpunktes des Ortsteils ist, wurde auf<br />

Grund von Anregungen aus der Öffentlichkeit zwischen Vorentwurf und Entwurf entsprechend der<br />

langjährigen Realnutzung von ursprünglich 6,5 ha um 3,7 ha auf 10,2 ha erweitert. Die erweiterte<br />

Darstellung war Bestandteil der Unterlagen die dem MLUV zur Prüfung vorlagen.<br />

Als Bedingung für die Genehmigung des Flächennutzungsplanes vom 05.11.2008 durch den<br />

Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde ein Teil dieser Fläche (Flur 4, Flurstück 17) mit einem Umfang<br />

von rd. 3,27 ha von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ausgenommen („Weißfläche“),<br />

da es sich um eine Kleingartenanlage handelt, die in ihrem Bestand gesichert werden<br />

soll.<br />

- Wochenendhausgebiet an der Alpenstraße (2,4 ha – BESTAND) – das Gebiet östlich des Ziegeleigeländes<br />

war bisher als Sondergebiet Freizeit und Erholung dargestellt. Da es sich aber um ein Wochenendhausgebiet<br />

handelt, erfolgte im Verfahren eine Klarstellung der Zweckbestimmung. Für das<br />

Areal besteht ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der Sondergebiete mit den<br />

Zweckbestimmungen „Campingplatz“ und „Wochenendhausgebiet“ festsetzen wird.<br />

Ortsteil Kemnitz:<br />

- Wochenendhausgebiet An der Eiche (1,1 ha – BESTAND) – die Darstellung dieser Sonderbaufläche<br />

wurde aus dem FNP Kemnitz übernommen, jedoch mit dieser Zweckbestimmung entsprechend der<br />

realen Nutzung von 2,8 ha auf 1,1 ha im rückwärtigen Bereich reduziert. Der straßenseitig gelegene<br />

Bereich trägt die Zweckbestimmung Freizeit und Erholung um den dort bestehende Pension mit<br />

Gastronomie stärker auf den Zweck bezogen zu sichern.<br />

Ortsteil Phöben:<br />

- Wochenendhausgebiete Am Phöbener Wachtelberg (2,7 ha – BESTAND) und Birkenweg (3,1 ha –<br />

BESTAND) sind unverändert aus dem FNP Phöben in diesen FNP übernommen worden.

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