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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 58<br />

raum keine Bedeutung, vielmehr besteht die Attraktivität von <strong>Werder</strong> in den zahlreichen Festivitäten,<br />

die Lage am Wasser und die Besonderheit der Inselstadt <strong>Werder</strong>.<br />

Das Landschaftserleben am Wasser ist dadurch eingeschränkt, dass weite Teile des <strong>Havel</strong>ufers unzugänglich<br />

sind. Von den umgebenden Gewässern ist der Glindower See besonders stark durch Feriensiedlungen<br />

und Freizeiteinrichtungen beeinträchtigt. Darüber hinaus stellen Verbauung und Einzelsteganlagen<br />

für Teile des Glindower Sees und das <strong>Werder</strong>sche <strong>Havel</strong>ufer eine Beeinträchtigung der<br />

Gewässeruferqualität dar.<br />

44 Denkmale, darunter die Inselstadt einschließlich ihrer Silhouette, sind in der Denkmalliste des<br />

Landkreises aufgeführt. Sie liegen außerhalb der Änderungsbereiche und werden durch die Planung<br />

nicht berührt. Der Altstadtkern der Insel <strong>Werder</strong> ist ein flächenhaftes Bodendenkmal. Darüber hinaus<br />

gibt es weitere 21 Bodendenkmale. Keines liegt innerhalb oder in der Nähe der Änderungsbereiche.<br />

Schutzgebiete<br />

<strong>Werder</strong> liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“. Es<br />

sind jedoch weite Teile des Stadtgebietes aus dem LSG herausgenommen, so dass im wesentlichen<br />

nur noch die Wasserflächen und ufernahen Freiflächen sowie der Stadtwald und die angrenzenden<br />

Gartenbiotope und Obstanbauflächen im Schutzgebiet liegen.<br />

Am östlichen Ufer des Großen Plessower Sees liegen Feuchtwiesen, die als „Streuwiesen bei <strong>Werder</strong>“<br />

als FFH-Gebiet geschützt sind. Eine Teilfläche davon war bereits zu DDR-Zeiten als FND „Uferwiesen<br />

am Großen Plessower See“ unter Schutz gestellt. Ein weiteres FND ist der Zernowsee einschließend<br />

seiner Uferbiotope. Als Naturdenkmale sind innerorts 5 Bäume aufgrund ihrer Seltenheit und Eigenart<br />

geschützt.<br />

WER 1: „Wohngebiet am Friedhof“ Größe ca. 5,96 ha<br />

Tiere und Pflanzen - Gärten, teilweise mit Altbaumbestand.<br />

- Nachbarbiotope: N: Wohngebiet, Friedhof, O: Mischgebiet, Wohngebiet, S:<br />

Mischgebiet, W: Gärten, Obstbestände.<br />

Boden - Vergleyte Braunerden und Braunerden aus sandigen Substraten mit allgemeiner<br />

Funktionsausprägung.<br />

Wasser - Mittlere bis hohe Grundwasser-Verschmutzungsempfindlichkeit, keine Oberflächengewässer<br />

im Änderungsbereich oder daran anschließend.<br />

Klima: - Siedlungsklimatop mit relativ geringen Veränderungen gegenüber den Freilandverhältnissen.<br />

Luft: - Erhöhte lufthygienische Grundbelastung durch die starke Befahrung der<br />

Brandenburger Straße.<br />

Landschaft: - Siedlungsinterne Freiflächen mit der für <strong>Werder</strong> typischen Nutzung als Gärten<br />

und Obstanbauflächen.<br />

Mensch - Der Änderungsbereich betrifft private Flächen, die für eine landschaftsbezogene<br />

Erholung nicht zur Verfügung stehen.<br />

Kultur- und Sachgüter - Die geplante Wohnbaufläche grenzt an den Friedhof.<br />

- Innerhalb des Friedhofes befinden sich ein Sowjetisches Ehrenmal und ein<br />

Gedenkstein für die Opfer des Faschismus, die beide als Baudenkmale geschützt<br />

sind.<br />

WER 2: „Ergänzende Mischbebauung nördlich Berliner Straße“ Größe ca. 4,1 ha<br />

Tiere und Pflanzen - Gartenbaufläche, Intensivobstbestände, vereinzelte Gewerbeflächen, am<br />

nördlichen Rand: Feuchtwiese und Gebüsch nasser Standorte.<br />

- Nachbarbiotope: N: Gärten, Wohnbebauung, O: Mischgebiet S: Mischgebiet,<br />

Wohngebiet, W: Mischgebiet, Laubgehölz.<br />

Boden - Braunerden aus Sickerwasserbestimmten Sanden mit allgemeiner Funktionsausprägung.

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