Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 101<br />
- Die Entwicklung des Geländes als Ferienhaussiedlung führt aufgrund der geringen Größe<br />
und der Lage im Anschluss an vorhandene Ferienhausbebauung lediglich zu geringen<br />
Veränderungen des Landschaftsbildes.<br />
Mensch: geringes Konfliktpotential<br />
- Die Entwicklung als Ferienhausstandort stellt gegenüber dem Ausgangszustand eine<br />
Aufwertung der Erholungsmöglichkeiten im Ortsteil Töplitz dar.<br />
Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotential<br />
- Kulturgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />
- Von dem ehemaligen Gärtnereigelände als Sachgut sind nur noch Fundamente übrig. Eine<br />
Verwertung des Geländes ist sinnvoll.<br />
Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />
- Beschränkung der Bauhöhe und der Bebauungsdichte.<br />
- Entsiegelung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen.<br />
- Starke Durchgrünung und Gliederung der Sonderbaufläche unter Verwendung von vorrangig heimischen,<br />
standortgerechten Gehölzarten.<br />
- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />
- Wasserdurchlässige Befestigung der Wege- und Stellplatzflächen.<br />
- Sanierung der vorhandenen Bodenbelastungen.<br />
- Ausgleich sollte vorrangig innerhalb des Plangebietes durch Entsiegelung und gärtnerischer Durchgrünung<br />
des Geländes stattfinden. Bei Bedarf Extensivierung von Grünland im anschließenden Niederungsbereich<br />
und Anpflanzung von gliedernden Elementen (Hecken, Feldgehölzen u.ä.).<br />
Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />
Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />
Aufgrund der Nutzung eines vorbelasteten Standortes sind die direkten Auswirkungen im Plangebiet<br />
voraussichtlich gering und weit gehend gebietsintern ausgleichbar. Die Entwicklung als Ferienhausstandort<br />
stellt gegenüber dem Ausgangszustand eine Aufwertung der Erholungsmöglichkeiten im<br />
Ortsteil Töplitz dar.<br />
Die Nähe zur Niederung, die sowohl als FFH-Gebiet als auch als europäisches Vogelschutzgebiet unter<br />
besonderem Schutz steht, macht eine besondere Betrachtung der möglichen indirekten Beeinträchtigungen<br />
durch das Vorhaben notwendig. Es ist zu prüfen, ob eines der beiden Gebiete in seinen für<br />
die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile erheblich beeinträchtigt wird.<br />
Die Ausgliederung der geplanten Sonderbaufläche aus dem Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich.<br />
TÖP 3: „Neubebauung Mittelsteig-West“ Größe ca. 0,6 ha<br />
Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />
Erhalt des Feldgehölzes, standortangepasste Nutzung<br />
Planung:<br />
Entwicklungsfläche des Flächennutzungsplans innerhalb des LSG als Wohnbaufläche mit einer max.<br />
zulässigen GRZ von 0,4.<br />
Auswirkungen auf die Umwelt<br />
Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />
- Verlust von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />
- Liegt innerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“.<br />
Boden: mittleres Konfliktpotential<br />
- 0,36 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />
Wasser: hohes Konfliktpotential<br />
- Eine potentielle hohe Gefahr der Grundwasserverschmutzung bei möglichen, wenn auch<br />
nicht sehr wahrscheinlichen Leckagen von wassergefährdenden Stoffen ist aufgrund der<br />
Nähe zu den Brunnen des Wasserwerkes Töplitz besonders kritisch.<br />
- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.