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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 101<br />

- Die Entwicklung des Geländes als Ferienhaussiedlung führt aufgrund der geringen Größe<br />

und der Lage im Anschluss an vorhandene Ferienhausbebauung lediglich zu geringen<br />

Veränderungen des Landschaftsbildes.<br />

Mensch: geringes Konfliktpotential<br />

- Die Entwicklung als Ferienhausstandort stellt gegenüber dem Ausgangszustand eine<br />

Aufwertung der Erholungsmöglichkeiten im Ortsteil Töplitz dar.<br />

Kultur- und Sachgüter: geringes Konfliktpotential<br />

- Kulturgüter sind durch die Ausweisung nicht betroffen.<br />

- Von dem ehemaligen Gärtnereigelände als Sachgut sind nur noch Fundamente übrig. Eine<br />

Verwertung des Geländes ist sinnvoll.<br />

Vorschläge zu Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz<br />

- Beschränkung der Bauhöhe und der Bebauungsdichte.<br />

- Entsiegelung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen.<br />

- Starke Durchgrünung und Gliederung der Sonderbaufläche unter Verwendung von vorrangig heimischen,<br />

standortgerechten Gehölzarten.<br />

- Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grundstücken.<br />

- Wasserdurchlässige Befestigung der Wege- und Stellplatzflächen.<br />

- Sanierung der vorhandenen Bodenbelastungen.<br />

- Ausgleich sollte vorrangig innerhalb des Plangebietes durch Entsiegelung und gärtnerischer Durchgrünung<br />

des Geländes stattfinden. Bei Bedarf Extensivierung von Grünland im anschließenden Niederungsbereich<br />

und Anpflanzung von gliedernden Elementen (Hecken, Feldgehölzen u.ä.).<br />

Eingriffsbewertung und landschaftsplanerische Empfehlung<br />

Gesamteinschätzung: konfliktbelastet<br />

Aufgrund der Nutzung eines vorbelasteten Standortes sind die direkten Auswirkungen im Plangebiet<br />

voraussichtlich gering und weit gehend gebietsintern ausgleichbar. Die Entwicklung als Ferienhausstandort<br />

stellt gegenüber dem Ausgangszustand eine Aufwertung der Erholungsmöglichkeiten im<br />

Ortsteil Töplitz dar.<br />

Die Nähe zur Niederung, die sowohl als FFH-Gebiet als auch als europäisches Vogelschutzgebiet unter<br />

besonderem Schutz steht, macht eine besondere Betrachtung der möglichen indirekten Beeinträchtigungen<br />

durch das Vorhaben notwendig. Es ist zu prüfen, ob eines der beiden Gebiete in seinen für<br />

die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile erheblich beeinträchtigt wird.<br />

Die Ausgliederung der geplanten Sonderbaufläche aus dem Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich.<br />

TÖP 3: „Neubebauung Mittelsteig-West“ Größe ca. 0,6 ha<br />

Landschaftsplanerisches Entwicklungsziel<br />

Erhalt des Feldgehölzes, standortangepasste Nutzung<br />

Planung:<br />

Entwicklungsfläche des Flächennutzungsplans innerhalb des LSG als Wohnbaufläche mit einer max.<br />

zulässigen GRZ von 0,4.<br />

Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Tiere und Pflanzen: mittleres Konfliktpotential<br />

- Verlust von Biotopen mit geringer bis mittlerer Wertigkeit.<br />

- Liegt innerhalb des LSG „Potsdamer Wald- und <strong>Havel</strong>seengebiet“.<br />

Boden: mittleres Konfliktpotential<br />

- 0,36 ha Neuversiegelung von Böden allgemeiner Funktionsausprägung.<br />

Wasser: hohes Konfliktpotential<br />

- Eine potentielle hohe Gefahr der Grundwasserverschmutzung bei möglichen, wenn auch<br />

nicht sehr wahrscheinlichen Leckagen von wassergefährdenden Stoffen ist aufgrund der<br />

Nähe zu den Brunnen des Wasserwerkes Töplitz besonders kritisch.<br />

- Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern.

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