Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 78<br />
6.2.4 Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
Der Flächennutzungsplan nimmt keine Darstellungen zur Vermeidung, Verringerung und zum konkreten<br />
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen vor. Dies erfolgt in den nachgeordneten Bebauungsplanverfahren.<br />
Jedoch werden im Rahmen des Umweltberichtes Hinweise und Empfehlungen zur Vermeidung,<br />
Verringerung und zum Ausgleich gegeben, die jeweils unter den einzelnen Änderungsbereichen<br />
in Kapitel 6.2.6 aufgeführt sind.<br />
Die im Flächennutzungsplan neu dargestellten Bauflächen führen insbesondere zu Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes durch Neuversiegelung von insgesamt 8,78 ha. Bei Umsetzung der vorgesehenen<br />
Entwicklungsflächen innerhalb des LSG entsteht eine zusätzliche Neuversiegelung von 7,46 ha.<br />
Für die Kompensation von Neuversiegelung ist primär die Entsiegelung vorhandener Bauflächen und<br />
sekundär die Aufwertung der Bodenfunktionen vorbelasteter Freiflächen, insbesondere bei standortunangepasster<br />
Ackernutzung geeignet. Für die Bilanzierung von Ausgleichsmaßnahmen existieren<br />
Richtwerte für Flächenverhältnisse von Neuversiegelung zu Kompensationsfläche. Bei Kompensation<br />
durch Entsiegelungsmaßnahmen ist ein Verhältnis von 1:1 anzusetzen. Bei Kompensation auf vorbelasteten<br />
Freiflächen liegt das Verhältnis je nach Aufwertungspotenzial bei 1:2 bis 1:4. Damit ergibt sich<br />
für die Kompensation der durch den Flächennutzungsplan vorbereiteten Neuversiegelung ein Flächenbedarf<br />
von 8,78 bis 35,12 ha. Bei Umsetzung der Entwicklungsflächen innerhalb des LSG ergibt sich<br />
ein zusätzlicher Kompensationsbedarf von 7,46 bis 29,84 ha.<br />
Sofern die Kompensation nicht innerhalb der neu dargestellten Bauflächen durchführbar ist, werden<br />
externe Flächen für Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die möglichst in räumlichem und funktionalem<br />
Bezug zum jeweiligen Eingriff stehen sollen.<br />
Eine Grundlage für die Bestimmung geeigneter Ausgleichsflächen in nachgeordneten Bebauungsplänen<br />
bietet das Entwicklungskonzept des Landschaftsplans. Darin werden für die Kompensation grundsätzlich<br />
geeignete Flächen aufgezeigt. So werden im Landschaftsplan 0,7 ha Entsiegelungspotenzial,<br />
470 ha für die Umwandlung von Acker- und Obstflächen in Grünland, 690 ha für die Extensivierung<br />
von Grünlandstandorten in Ufernähe und Niederungsbereichen und 213 ha für Aufforstungen vorgesehen.<br />
Weiterhin ist die Strukturanreicherung mit Hecken und Feldgehölzen auf ausgedehnten Ackerflächen<br />
von insgesamt über 800 ha, der ökologische Waldumbau von ca. 1.308 ha Kiefernforsten sowie<br />
die Pflanzung und Ergänzung von Alleen entlang von zahlreichen Straßen und Wegen geplant. Die<br />
Verfügbarkeit von Ausgleichsflächen im Sinne der Eigentumsverhältnisse kann auf Ebene des Flächennutzungsplans<br />
bzw. des Landschaftsplans nicht geklärt werden. Angesichts der umfangreichen<br />
Ausgleichspotenziale kann aber davon ausgegangen, dass die vollständige Kompensation der vorbereiteten<br />
Eingriffe innerhalb des Flächennutzungsplan-Gebietes möglich ist.<br />
6.2.5 Anderweitig in Betracht kommende Lösungsmöglichkeiten<br />
Anderweitige Planungsmöglichkeiten bzw. die Darstellung von Alternativen lassen sich auch auf der<br />
Ebene des Flächennutzungsplanes gut durchführen und stellen damit ein Instrument der Konfliktvermeidung<br />
dar, da insbesondere durch die Wahl eines Standortes nachteilige Umweltauswirkungen<br />
vermieden werden können.<br />
Die Darstellungen in diesem Flächennutzungsplan sind bereits Ergebnis einer Beurteilung unterschiedlicher<br />
Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Siedlungsbereiche und Freiräume des Stadtgebietes<br />
<strong>Werder</strong> sowie der einzelnen Ortsteile. Nach Bekanntmachung der Aufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
und ersten informellen Vorstellungen in den Ortsteilen gingen zahlreiche Vorschläge zur Darstellung<br />
von zukünftig zu bebauenden Flächen ein, die von der Verwaltung der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>)<br />
nur soweit in den vorliegenden Flächennutzungsplan übernommen wurden, als dass diese Flächen einer<br />
angemessenen Eigenentwicklung der jeweiligen Ortsteile entspricht bzw. für die touristische Perspektive<br />
des gesamten Gebietes der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) unentbehrlich erscheinen.<br />
Die neuen Flächendarstellungen schließen weitgehend an bestehende Siedlungsstrukturen an. Die<br />
Flächen sind unmittelbar an das Verkehrs- und Entsorgungsnetz angeschlossen bzw. können durch<br />
vergleichsweise geringe Ausweitungen des Netzes angebunden werden. Somit sind städtebaulich<br />
wünschenswerte Entwicklungen angestrebt, die keinen umfangreichen Ausbau der Infrastruktur erforderlich<br />
machen.