15.11.2012 Aufrufe

Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 138<br />

Sonderbaufläche, soll die dort bestehende Nutzung und darauf basierende weitere Entwicklung sichern.<br />

Die dort bestehenden und in sukzessiver Erweiterung befindlichen Nutzungen wie Schaugärten,<br />

Direktvermarktung, Fruchtschauverarbeitung könne durch affine Angebote, aber auch durch Übernachtungsmöglichkeiten<br />

und naturbezogene Freizeitmöglichkeiten sowie Wellness-Einrichtungen<br />

zur Qualifizierung des Tourismusschwerpunktes Petzow beitragen.<br />

Ortsteil Töplitz:<br />

- Kinderdorf Töplitz (1,0 ha – BESTAND) – im FNP-Entwurf Töplitz 2001 nicht als Baufläche dargestellt,<br />

sondern als Fläche zur Aufforstung. Mit dem Kinderdorf Töplitz besteht neben dem Inselparadies<br />

in Petzow die zweite Ferien- und Freizeiteinrichtung für Kinder, die aus DDR-Zeiten weiter geführt<br />

wird und Kindern und Jugendlichen kostengünstig eine naturnahe Erholungsmöglichkeit bietet.<br />

Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) hat deshalb ein großes Interesse dieses spezifische Erholungsangebot<br />

langfristig zu sichern, das der Zielsetzung der Profilierung des bestehenden touristischen Angebotes<br />

für diesen Flächennutzungsplan entspricht.<br />

- Landgasthof am alten Weinberg, westlich von Neu-Töplitz (1,2 ha – BESTAND) – im FNP-Entwurf<br />

Töplitz 2001 nicht als Baufläche dargestellt - der Standort auf ehemaligen LPG-Flächen bietet in umgebauten<br />

Gebäuden aus DDR-Zeiten Ferienappartements und ist ein wichtiger Grundstein des sanften<br />

und naturbezogenen Fremdenverkehrs im Ortsteil Töplitz. Aus diesem Grund wird die touristische<br />

Einrichtung als Baufläche dargestellt. Damit soll dem Betreiber zwar eine bestandsbezogene,<br />

aber über die unmittelbare Bestandssicherung hinaus gehende Entwicklungsmöglichkeiten gewährt<br />

werden.<br />

8.1.4.3.1 Freizeit und Kultur<br />

In vorliegenden FNP ist im Ortsteil Glindow eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freizeit<br />

und Kultur dargestellt, die den Akzent der Freizeitgestaltung auf Kultur und Bildung setzen und damit<br />

dieses wichtige Segment des touristischen Angebotes der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ein Profil verleihen<br />

sollen.<br />

Ortsteil Glindow:<br />

- Märkisches Ziegeleimuseum Glindow, Alpenstraße (5,0 ha- BESTAND) – auf der unverändert aus<br />

dem FNP Glindow übernommenen Fläche des Standortes der letzten erhaltenen Ziegelei im Gebiet<br />

der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) soll historische Siedlungs- und Baukultur vermittelt werden. Um dieses Angebot<br />

tragfähig zu gestalten und die Ziegelei als eigenständigen Ausflugsziel etablieren zu können,<br />

ist eine Qualifizierung des Standortes mit Gaststätte, Ladenhandwerk, einem kleinem Beherbergungsbetrieb<br />

denkbar und sinnvoll. Aus diesem Grund erhält diese Sonderbaufläche die Zweckbestimmung<br />

Freizeit und Kultur / Erholung.<br />

8.1.4.3.2 Freizeit und Sport<br />

Stadtgebiet <strong>Werder</strong>:<br />

- Strengfeld (0,4 ha – BESTAND) – die kleinteilige Sonderbaufläche am südöstlichen Rand des Strengfelds<br />

an der B 1 ist durch Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert, baulich jedoch noch nicht realisiert.<br />

Die Fläche ist für Freizeit- und Sporteinrichtungen wie Tennis /Squash, Fitness o.ä. vorgesehen.<br />

- <strong>Havel</strong>auen (insgesamt 6,6 ha - BESTAND) – Südlich des <strong>Havel</strong>stiches sind durch rechtswirksamen<br />

Bebauungsplan neben Ferienhäusern und Betrieben des Beherbergungswesens Anlagen für sportliche<br />

und gesundheitliche Zwecke zulässig, die als Zweckbestimmungen dem entsprechend im Flächenutzungsplan<br />

dargestellt werden. Die Anlagen sind baulich noch nicht realisiert.<br />

Ortsteil Bliesendorf:<br />

- Am Sportplatz (2,7 ha – BESTAND) – auf der aus dem FNP Bliesendorf übernommenen Darstellung<br />

sollen in Ergänzung des Bliesendorfer Sportplatzes Sportmöglichkeiten mit den erforderlichen Serviceeinrichtungen<br />

angesiedelt werde, die nach BauNVO auf Grünflächen nicht möglich sind. Die Erschließung<br />

soll direkt von der Poststraße außerhalb der Ortslage erfolgen.<br />

Ortsteil Phöben:<br />

- Poloclub Phöben (4,9 ha – BESTAND) – der Standort auf ehemaligen Gärtnereiflächen ist durch einen<br />

rechtswirksamen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Der Poloclub mit angeschlossenem<br />

Gestüt wurde im Jahr 2005 fertig gestellt, die dazugehörigen Polofelder befinden sich westlich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!