Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 171<br />
sind Genehmigungen des Wasser- und Schifffahrtsamtes, der Unteren Wasserbehörde, der Unteren<br />
Naturschutzbehörde sowie das Einvernehmen der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) einzuholen.<br />
Als Vertiefungsbereich des sich parallel in Erarbeitung befindlichen Landschaftsplanes der Stadt <strong>Werder</strong><br />
(<strong>Havel</strong>) wird eine stadtweite Konzeption für Freizeithäfen und Anlegestellen erstellt. Hierzu wurde<br />
eine Kategorisierung der Größenordnungen als Hilfsgröße für eine mögliche Belegung mit Booten vorgenommen,<br />
da eine exakte Bestimmung der Liegeplätze nicht möglich ist, zudem sie auch abhängig<br />
ist von der Größe der jeweiligen Boote:<br />
Kategorie 1 1-5 Liegeplätze Kategorie 3 21-40 Liegeplätze<br />
Kategorie 2 6-10 Liegeplätze Kategorie 4 41-60 Liegeplätze<br />
Kategorie 2a 11-20 Liegeplätze Kategorie 5 > 60 Liegeplätze<br />
Durch Luftbildauswertung, Genehmigungsunterlagen und Gewässerbefahrung im Sommer 2005 wurden<br />
an Gewässerufern im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) insgesamt 716 Anlagen erfasst. Dabei machen<br />
die Bootsstege mit 694 Stück bei weitem den größten Teil aus. Häfen, darunter auch einige Marinas,<br />
unterschiedlichster Größe und Liegeplatzzahl (Kategorien 1 – 5) wurden insgesamt 22 kartiert,<br />
sie konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf den <strong>Havel</strong>abschnitt im Bereich des zentralen Stadtgebietes<br />
<strong>Werder</strong>.<br />
Bezogen auf die Anzahl der Liegeplätze machen die kleinen Bootsstege (Kategorie 1) mit 78% den<br />
überwiegenden Anteil aus. Die Kategorien 2a und 2 sind mit 5 und 10 Prozent wesentlich geringer vertreten<br />
und die drei größten Kategorien 3-5 nehmen insgesamt nur 5% ein. Darüber hinaus befinden<br />
sich insgesamt 9 Schiffsanlegestellen an den Gewässerufern von <strong>Werder</strong>. Sie verteilen sich auf alle<br />
erfassten Gewässer und -abschnitte mit Ausnahme des Großen Plessower Sees. Weitere Anlagentypen<br />
sind 1 Wasserwanderrastplatz an der <strong>Havel</strong> im zentralen Stadtgebiet <strong>Werder</strong>, 2 Stege an der Badestelle<br />
am Glindowsee, 4 Einsetzstellen an der Regattastrecke, 1 Slipanlage im Zusammenhang mit<br />
dem Yachthafen Töplitz sowie 2 Sonderstege für Fischerei und 1 Sondersteg am Schwielowsee für<br />
Wasserski.<br />
Die gesamten Uferzonen in ihren unterschiedlichen Ausprägungen von Naturnähe wurde in fünf Klassen<br />
von naturnah bis naturfern untergliedert und durch Verschneidung existierenden Steganlagen mit<br />
den Naturnähe-Stufen werden Konflikte der Freizeitnutzung mit dem Naturschutz sichtbar gemacht.<br />
Zur Steuerung der weiteren wassertouristischen Entwicklung in der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) wurden für<br />
die relevanten Gewässer und Gewässerabschnitte Planungszonen entwickelt. Grundlage hierfür bildeten<br />
die Biotopkartierung, die ökologische Bewertung der Gewässerufer und die bauliche Beeinträchtigung<br />
durch bereits bestehende Steganlagen und Häfen sowie die Aktivitätsdichte auf den Gewässern.<br />
Es wurden drei Planungszonen differenziert, die in der Karte „Gewässerränder – Planungszonen“ dargestellt<br />
sind und für die jeweils ein unterschiedlicher Umgang mit bestehenden und geplanten Anlagen<br />
zu regeln ist:<br />
Zone 1 – Vorrang für den Naturschutz<br />
Zone 2 – Erhalt natürlicher Biotope bei extensiver Freizeitnutzung<br />
Zone 3 – Konzentrationspunkte für Wassersport und Freizeitnutzung<br />
Auf Basis dieser Vorgaben wird unter Einsatz des organisatorisch-planerischen Instrumentariums von<br />
Aufklärung und Information, Planung und Konzeptentwicklungen, Planungsrechtliche Regelungen und<br />
Kooperationsmodelle derzeit das Konzept für Freizeithäfen und Steganlagen vertieft und im Rahmen<br />
des weiteren Verfahrens abgestimmt und beraten.<br />
Die durchgeführten Untersuchungen zum Steganlagenkonzept der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ergaben,<br />
dass zur Umsetzung des Konzeptes mehrere Handlungsfelder beschritten werden müssen. Dazu gehören<br />
im Einzelnen:<br />
• Der Umgang mit zukünftigen Genehmigungen von Steganlagen<br />
• Maßnahmen des Verwaltungsvollzuges zum Rückbau nicht zulässiger Steganlagen<br />
• Flankierende Maßnahmen zur Stützung der Ziele des Gewässer- und Uferschutzes<br />
Zukünftige Genehmigungen von Steganlagen:<br />
Nach Beschluss des Steganlagenkonzeptes durch die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) wird dieses dem Wasser-<br />
und Schifffahrtsamt Brandenburg (WSA), der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde<br />
des Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Verfügung gestellt, um die Aussagen in den einzelnen<br />
Genehmigungsverfahren berücksichtigen zu können.