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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 171<br />

sind Genehmigungen des Wasser- und Schifffahrtsamtes, der Unteren Wasserbehörde, der Unteren<br />

Naturschutzbehörde sowie das Einvernehmen der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) einzuholen.<br />

Als Vertiefungsbereich des sich parallel in Erarbeitung befindlichen Landschaftsplanes der Stadt <strong>Werder</strong><br />

(<strong>Havel</strong>) wird eine stadtweite Konzeption für Freizeithäfen und Anlegestellen erstellt. Hierzu wurde<br />

eine Kategorisierung der Größenordnungen als Hilfsgröße für eine mögliche Belegung mit Booten vorgenommen,<br />

da eine exakte Bestimmung der Liegeplätze nicht möglich ist, zudem sie auch abhängig<br />

ist von der Größe der jeweiligen Boote:<br />

Kategorie 1 1-5 Liegeplätze Kategorie 3 21-40 Liegeplätze<br />

Kategorie 2 6-10 Liegeplätze Kategorie 4 41-60 Liegeplätze<br />

Kategorie 2a 11-20 Liegeplätze Kategorie 5 > 60 Liegeplätze<br />

Durch Luftbildauswertung, Genehmigungsunterlagen und Gewässerbefahrung im Sommer 2005 wurden<br />

an Gewässerufern im Gebiet der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) insgesamt 716 Anlagen erfasst. Dabei machen<br />

die Bootsstege mit 694 Stück bei weitem den größten Teil aus. Häfen, darunter auch einige Marinas,<br />

unterschiedlichster Größe und Liegeplatzzahl (Kategorien 1 – 5) wurden insgesamt 22 kartiert,<br />

sie konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf den <strong>Havel</strong>abschnitt im Bereich des zentralen Stadtgebietes<br />

<strong>Werder</strong>.<br />

Bezogen auf die Anzahl der Liegeplätze machen die kleinen Bootsstege (Kategorie 1) mit 78% den<br />

überwiegenden Anteil aus. Die Kategorien 2a und 2 sind mit 5 und 10 Prozent wesentlich geringer vertreten<br />

und die drei größten Kategorien 3-5 nehmen insgesamt nur 5% ein. Darüber hinaus befinden<br />

sich insgesamt 9 Schiffsanlegestellen an den Gewässerufern von <strong>Werder</strong>. Sie verteilen sich auf alle<br />

erfassten Gewässer und -abschnitte mit Ausnahme des Großen Plessower Sees. Weitere Anlagentypen<br />

sind 1 Wasserwanderrastplatz an der <strong>Havel</strong> im zentralen Stadtgebiet <strong>Werder</strong>, 2 Stege an der Badestelle<br />

am Glindowsee, 4 Einsetzstellen an der Regattastrecke, 1 Slipanlage im Zusammenhang mit<br />

dem Yachthafen Töplitz sowie 2 Sonderstege für Fischerei und 1 Sondersteg am Schwielowsee für<br />

Wasserski.<br />

Die gesamten Uferzonen in ihren unterschiedlichen Ausprägungen von Naturnähe wurde in fünf Klassen<br />

von naturnah bis naturfern untergliedert und durch Verschneidung existierenden Steganlagen mit<br />

den Naturnähe-Stufen werden Konflikte der Freizeitnutzung mit dem Naturschutz sichtbar gemacht.<br />

Zur Steuerung der weiteren wassertouristischen Entwicklung in der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) wurden für<br />

die relevanten Gewässer und Gewässerabschnitte Planungszonen entwickelt. Grundlage hierfür bildeten<br />

die Biotopkartierung, die ökologische Bewertung der Gewässerufer und die bauliche Beeinträchtigung<br />

durch bereits bestehende Steganlagen und Häfen sowie die Aktivitätsdichte auf den Gewässern.<br />

Es wurden drei Planungszonen differenziert, die in der Karte „Gewässerränder – Planungszonen“ dargestellt<br />

sind und für die jeweils ein unterschiedlicher Umgang mit bestehenden und geplanten Anlagen<br />

zu regeln ist:<br />

Zone 1 – Vorrang für den Naturschutz<br />

Zone 2 – Erhalt natürlicher Biotope bei extensiver Freizeitnutzung<br />

Zone 3 – Konzentrationspunkte für Wassersport und Freizeitnutzung<br />

Auf Basis dieser Vorgaben wird unter Einsatz des organisatorisch-planerischen Instrumentariums von<br />

Aufklärung und Information, Planung und Konzeptentwicklungen, Planungsrechtliche Regelungen und<br />

Kooperationsmodelle derzeit das Konzept für Freizeithäfen und Steganlagen vertieft und im Rahmen<br />

des weiteren Verfahrens abgestimmt und beraten.<br />

Die durchgeführten Untersuchungen zum Steganlagenkonzept der Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) ergaben,<br />

dass zur Umsetzung des Konzeptes mehrere Handlungsfelder beschritten werden müssen. Dazu gehören<br />

im Einzelnen:<br />

• Der Umgang mit zukünftigen Genehmigungen von Steganlagen<br />

• Maßnahmen des Verwaltungsvollzuges zum Rückbau nicht zulässiger Steganlagen<br />

• Flankierende Maßnahmen zur Stützung der Ziele des Gewässer- und Uferschutzes<br />

Zukünftige Genehmigungen von Steganlagen:<br />

Nach Beschluss des Steganlagenkonzeptes durch die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) wird dieses dem Wasser-<br />

und Schifffahrtsamt Brandenburg (WSA), der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde<br />

des Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Verfügung gestellt, um die Aussagen in den einzelnen<br />

Genehmigungsverfahren berücksichtigen zu können.

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