Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)
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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 200<br />
Länge vor. Nachdem das Planfeststellungsverfahren zwischenzeitlich ausgesetzt war, fand Ende 2004<br />
die Auslegung des Planfeststellungsverfahren für den Sacrow-Paretzer-Kanal statt. Für den Bereich<br />
besteht eine Veränderungssperre und ein Vorkaufsrecht gemäß § 15 (1) WaStrG.<br />
8.3.9 Luftverkehr<br />
Der bestehende und seit 1997 genehmigte Sonderlandeplatz für Luftsport Plötzin wird mit einer Fläche<br />
von 18,9 ha nachrichtlich in die Planzeichnung als Fläche für den Luftverkehr übernommen. Der<br />
Standort ist Bestandteil der Luftverkehrskonzeption für das Land Brandenburg. Die Fläche dient dem<br />
Luftsport und wird durch einen in Plötzin ansässigen Luftsportverein betrieben. Für den Betrieb zugelassen<br />
sind die Luftfahrtzeuge: Ultraleichtflugzeuge, Fallschirmsprung , Motorschirme und Hängegleiter<br />
in der Startart Ultraleichtflugzeugschlepp.<br />
Innerhalb der dargestellten Fläche befinden sich die Start- und Landebahn, die Stellflächen, Rollwege<br />
und Außenanlagen. Die Start- und Landebahn hat eine Länge von 350 m und eine Breite von 30 Metern<br />
und verläuft in ost-westlicher Richtung. Der Belag der Start- und Landeplan besteht aus Rasen.<br />
8.4 Zusammenfassung der Inhalte und Darstellungen<br />
Auf Grund der stark ortsteilbezogenen Gliederung der Erläuterungen zu den Darstellungen in den vorangegangen<br />
Kapiteln werden hier noch einmal die gesamten geplanten Bauflächen im Gebiet der<br />
Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) aufgelistet, und, soweit mit den Darstellungen Wohnungsbau vorbereitet wird,<br />
eine überschlägige Berechnung der daraus möglichen Wohneinheiten vorgenommen.<br />
In den Kapitel 8.1.1 bis 8.1.4 wurde bei den geplanten Bauflächen stets auf die Bauflächen verwiesen,<br />
die sich im Landschaftsschutzgebiet befinden und im Kapitel 8.1.5 als Entwicklungsflächen dargestellt<br />
werden. Im Umweltbericht sind diese Fläche ebenfalls wie Eingriffsflächen beschrieben und in ihren<br />
Auswirkungen bewertet worden. Da diese Flächen jedoch erst auf Basis eines folgenden Bebauungsplanverfahren,<br />
eines Ausgliederungsverfahren aus den Landschaftsschutzgebiet und einer Flächennutzungsplanänderung<br />
zur Darstellungen des FNP werden, ist in der nachfolgenden Zusammenfassung<br />
und Flächenbilanzierung auf eine gesonderte Darstellung verzichtet worden.<br />
Insgesamt werden im vorliegenden Flächennutzungsplan 20,6 ha neue Bauflächen dargestellt. Der Anteil<br />
der neuen Bauflächen an den insgesamt dargestellten Bauflächen beträgt 1,6 %.<br />
8.4.1 Neu-Darstellung von Bauflächen<br />
8.4.1.1 Wohnbauflächen<br />
In vorliegenden Flächennutzungsplan werden insgesamt 12,1 ha Wohnbauflächen neu dargestellt, die<br />
sich wie unten stehend aufteilen. Um zu einer ungefähren Einschätzung zu gelangen, wie viel Wohneinheiten<br />
auf diesen Flächen grundsätzlich entstehen können, ist danach unterschieden, ob eine bauliche<br />
Realisierung über Ergänzungssatzungen gemäß § 34 (4) BauGB oder über einen aufzustellenden<br />
Bebauungsplan möglich erscheint, da in den Gebieten nach § 34 BauGB von durchschnittlich größeren<br />
Grundstücksgrößen auszugehen ist. Welche Genehmigungsgrundlage letztlich zum Tragen kommt, ist<br />
auf der nachfolgenden Planungsebene zu klären. Bei den Darstellungen, bei denen von einem Bebauungsplanverfahren<br />
auf der nachfolgenden Ebene auszugehen ist, wurde von einem Flächenanteil von<br />
ca. 20 % für Erschließung und Grün-/Freiflächen ausgegangen. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) geht dem<br />
entsprechend davon aus, dass auf den dargestellten geplanten Wohnbauflächen ca. 125 Wohneinheiten<br />
im Zeitraum bis <strong>2020</strong> neu entstehen können. Der Anteil der geplanten Wohnbauflächen an den<br />
insgesamt dargestellten Wohnbauflächen beträgt 1,9 %.<br />
LAGE GRÖSSE ZU REALISIEREN CA: WOHN-<br />
ÜBER EINHEITEN<br />
OT Bliesendorf (BLI 1): Schelmsteig/Lange Straße 0,3 ha § 34 (4) BauGB 4 WE<br />
OT Bliesendorf (BLI 2): nordwestlicher Ortsrand 0,2 ha § 34 (4) BauGB 3 WE