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Begründung Flächennutzungplan 2020 - Werder (Havel)

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Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>): <strong>Begründung</strong> zum Flächennutzungsplan – abschließende Beschlussfassung 15. Mai 2008 200<br />

Länge vor. Nachdem das Planfeststellungsverfahren zwischenzeitlich ausgesetzt war, fand Ende 2004<br />

die Auslegung des Planfeststellungsverfahren für den Sacrow-Paretzer-Kanal statt. Für den Bereich<br />

besteht eine Veränderungssperre und ein Vorkaufsrecht gemäß § 15 (1) WaStrG.<br />

8.3.9 Luftverkehr<br />

Der bestehende und seit 1997 genehmigte Sonderlandeplatz für Luftsport Plötzin wird mit einer Fläche<br />

von 18,9 ha nachrichtlich in die Planzeichnung als Fläche für den Luftverkehr übernommen. Der<br />

Standort ist Bestandteil der Luftverkehrskonzeption für das Land Brandenburg. Die Fläche dient dem<br />

Luftsport und wird durch einen in Plötzin ansässigen Luftsportverein betrieben. Für den Betrieb zugelassen<br />

sind die Luftfahrtzeuge: Ultraleichtflugzeuge, Fallschirmsprung , Motorschirme und Hängegleiter<br />

in der Startart Ultraleichtflugzeugschlepp.<br />

Innerhalb der dargestellten Fläche befinden sich die Start- und Landebahn, die Stellflächen, Rollwege<br />

und Außenanlagen. Die Start- und Landebahn hat eine Länge von 350 m und eine Breite von 30 Metern<br />

und verläuft in ost-westlicher Richtung. Der Belag der Start- und Landeplan besteht aus Rasen.<br />

8.4 Zusammenfassung der Inhalte und Darstellungen<br />

Auf Grund der stark ortsteilbezogenen Gliederung der Erläuterungen zu den Darstellungen in den vorangegangen<br />

Kapiteln werden hier noch einmal die gesamten geplanten Bauflächen im Gebiet der<br />

Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) aufgelistet, und, soweit mit den Darstellungen Wohnungsbau vorbereitet wird,<br />

eine überschlägige Berechnung der daraus möglichen Wohneinheiten vorgenommen.<br />

In den Kapitel 8.1.1 bis 8.1.4 wurde bei den geplanten Bauflächen stets auf die Bauflächen verwiesen,<br />

die sich im Landschaftsschutzgebiet befinden und im Kapitel 8.1.5 als Entwicklungsflächen dargestellt<br />

werden. Im Umweltbericht sind diese Fläche ebenfalls wie Eingriffsflächen beschrieben und in ihren<br />

Auswirkungen bewertet worden. Da diese Flächen jedoch erst auf Basis eines folgenden Bebauungsplanverfahren,<br />

eines Ausgliederungsverfahren aus den Landschaftsschutzgebiet und einer Flächennutzungsplanänderung<br />

zur Darstellungen des FNP werden, ist in der nachfolgenden Zusammenfassung<br />

und Flächenbilanzierung auf eine gesonderte Darstellung verzichtet worden.<br />

Insgesamt werden im vorliegenden Flächennutzungsplan 20,6 ha neue Bauflächen dargestellt. Der Anteil<br />

der neuen Bauflächen an den insgesamt dargestellten Bauflächen beträgt 1,6 %.<br />

8.4.1 Neu-Darstellung von Bauflächen<br />

8.4.1.1 Wohnbauflächen<br />

In vorliegenden Flächennutzungsplan werden insgesamt 12,1 ha Wohnbauflächen neu dargestellt, die<br />

sich wie unten stehend aufteilen. Um zu einer ungefähren Einschätzung zu gelangen, wie viel Wohneinheiten<br />

auf diesen Flächen grundsätzlich entstehen können, ist danach unterschieden, ob eine bauliche<br />

Realisierung über Ergänzungssatzungen gemäß § 34 (4) BauGB oder über einen aufzustellenden<br />

Bebauungsplan möglich erscheint, da in den Gebieten nach § 34 BauGB von durchschnittlich größeren<br />

Grundstücksgrößen auszugehen ist. Welche Genehmigungsgrundlage letztlich zum Tragen kommt, ist<br />

auf der nachfolgenden Planungsebene zu klären. Bei den Darstellungen, bei denen von einem Bebauungsplanverfahren<br />

auf der nachfolgenden Ebene auszugehen ist, wurde von einem Flächenanteil von<br />

ca. 20 % für Erschließung und Grün-/Freiflächen ausgegangen. Die Stadt <strong>Werder</strong> (<strong>Havel</strong>) geht dem<br />

entsprechend davon aus, dass auf den dargestellten geplanten Wohnbauflächen ca. 125 Wohneinheiten<br />

im Zeitraum bis <strong>2020</strong> neu entstehen können. Der Anteil der geplanten Wohnbauflächen an den<br />

insgesamt dargestellten Wohnbauflächen beträgt 1,9 %.<br />

LAGE GRÖSSE ZU REALISIEREN CA: WOHN-<br />

ÜBER EINHEITEN<br />

OT Bliesendorf (BLI 1): Schelmsteig/Lange Straße 0,3 ha § 34 (4) BauGB 4 WE<br />

OT Bliesendorf (BLI 2): nordwestlicher Ortsrand 0,2 ha § 34 (4) BauGB 3 WE

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